Zum Inhalt
Menü

Versorgung städtischer Schulen und der Kindertagesstätten/Horteinrichtungen mit Speisen und Getränken in der Ganztagsversorgung in kommunaler Trägerschaft der Stadt Oranienburg

Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen VGV-0263/2024-40veröffentlicht 21.02.2025erstmals 21.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 579 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.02.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2025 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
21Angebot auf bis zu 21, Zuschlag höchstens 21 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Preiswertung20 %
  • Versorgungskonzept33,3 %
  • Versorgungskonzept33,3 %
  • Verpflegungssystem13,3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 21 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
    vor 19 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 19 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
    vor 19 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 15 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Stadt Oranienburg (nachfolgend kurz: "AG") beabsichtigt, die Verpflegungsleistungen für städtische Kindertagesstätten (Horte) und Schulen ab dem 01.08.2025 hiermit im Wege mehrerer einrichtungsbezogener (Teil-)Lose zu vergeben. Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens nach § 15 VgV.

Lose21 Lose · Angebot auf bis zu 21 · Zuschlag höchstens 21 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kita Friedrich Fröbel

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
2
Kita Schmachtenhagen

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
3
Kita Kleine Strolche Sachsenhausen

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
4
Kita Stadtspatzen

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
5
Kita Zwergenhaus Friedrichsthal

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
6
Kita Baumhaus

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
7
Grundschule und Hort Friedrichsthal

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
8
Grundschule und Hort Comenius

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
9
Grundschule und Hort Havelschule

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
10
Grundschule und Hort Sachsenhausen

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
11
Grundschule und Hort Lehnitz

'- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen.

3 Jahre–
12
Kita Flax und Krümel

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
13
Kita Lehnitz

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
14
Kita Knirpsenland

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
15
Kita Drehrumbum und Kita Rappelkiste

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
16
Grundschule und Hort Waldgrundschule

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
17
Kita Krümelhausen

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
18
Grundschule und Hort Schmachtenhagen

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
19
Grundschule und Hort Germendorf

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
20
Sonnengrundschule und Hort

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–
21
Jean-Clermont-Oberschule Sachsenhausen

'- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden.

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
PreiswertungGewichtung (Punkte, genau) 30Bei der losbezogenen Preisbewertung Kindertagesstätten und Grundschulen (Krippe, Kindergarten, Hort) werden die folgenden Angebotspreise gemäß Preisblatt berücksichtigt: a) Summe Netto-Preis "Mittagessenversorgung (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 10 b) Summe Netto-Preis "Frühstück und Vesper", Maximale Wertungspunkte 10 c) Summe Netto-Preis "Ganztags-Getränkeversorgung pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 5 d) Summe Netto-Preis "Sonderkost (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 5 Zur Ermittlung der jeweiligen Wertungspunkte wird wie folgt interpoliert: Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält die jeweils für die Lose angegebene Maximalpunktzahl. Die anderen Angebote werden in Relation zum preisgünstigsten Angebot gewertet (lineare Interpolation). Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer ist als der günstigste Preis, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die mind. 100 % teurer sind als der günstigste Preis (= 2-fache der günstigsten Gesamtkosten), erhalten null Wertungspunkte.
Qualität
VersorgungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Aufgrund von Platzmangel wird das Kriterium "Versorgungskonzept" in zwei Reiter dargestellt (1. Reiter "Versorgungskonzept" Punkt 2.1 bis Bf), 2. Reiter "Versorgungskonzept" ab Punkt Bg) bis 2.2). Die Gewichtung erfolgt jedoch nur einmal. Anders ist die Abbildung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg nicht möglich. Im Rahmen der qualitativen Wertung des Versorgungskonzeptes können für alle Lose max. 50 Wertungspunkte (WP) erreicht werden. 2.1 Form des und Inhalt des Versorgungskonzepts Es ist insgesamt ein Versorgungskonzept pro Bieter abzugeben, ungeachtet auf welche/ wie viele Lose sich ein Bieter bewirbt. Die Prüfung und Wertung der Inhalte des Versorgungskonzepts erfolgt nach Maßgabe von Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien). Konzeptbestandteile, die nach Maßgabe der A-Kriterien geprüft werden, müssen von den Bietern zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Es handelt sich insoweit um qualitative Mindestanforderungen, die nicht qualitativ bewertet werden. Dies gilt für folgende Konzeptbestandteile: Aa) Darstellung der Produktionsküche des Bieters, Ab) Darstellung des angebotenen Küchensystems/ der angebotenen Küchensysteme, einschl. der benötigten technischen Geräte (Konvektomaten, zusätzliche Kühlschränke, Bain Marie o. Ä.), die der Bieter plant einzusetzen, Ac) Organigramm (einschl. auftragsbezogener Organisation und Zuständigkeiten mit festen Ansprechpartnern inkl. Notrufnummern und Vertretungsregelungen), Ad) Musterspeiseplan für 4 Wochen, Ae) Personaleinsatzplan (Personalausstattung in Anzahl und Qualität), Af) Musterevaluationsbogen. Für die zuvor genannten Konzeptbestandteile (Aa - Af), die nach Maßgabe der A-Kriterien geprüft werden, bestehen keine zwingenden Formvorgaben. Diese sind als Anlagen dem Versorgungskonzept, das nach B-Kriterien bewertet wird (hierzu sogleich), beizufügen. Werden die Konzeptbestandteile a) - f) nicht oder nur teilweise mit Angebotsabgabe vorgelegt, kann keine Bewertung der B Kriterien (Ba - Bj) erfolgen. Eine Nachforderung kann nur in den Grenzen des § 56 VgV erfolgen. Konzeptbestandteile, die nach Maßgabe der B-Kriterien bewertet werden, werden qualitativ bewertet. Dies betrifft folgende Konzeptteile: Ba) Frühstücks- und Vesperversorgung sowie Sonderkost Bb) Organisation des Kochprozesses Bc) Organisation der Essensausgabe Bd) Transportzeiten Be) Schulungskonzept Bf) Individuelle Betreuung Bg) Gestaltung des Musterspeiseplans Bh) Berücksichtigung von einrichtungsspezifischen Besonderheiten Bi) Flexibilität der Verpflegung bei besonderen Anlässen Bj) Verfügbare pädagogische Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise von Kindern Das Versorgungskonzept darf in Bezug auf die B-Kriterien (Ba - Bj) einen Umfang von insgesamt zwanzig DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten. Eine Nachforderung dieser leistungsbezogenen Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien betrifft, ist ausgeschlossen (§ 46 Abs. 3 VgV). Die Nichteinhaltung der einleitend genannten Formvorgaben für das Versorgungskonzept, insbesondere eine Überschreitung des vorgegebenen Konzeptumfangs, wird nachteilig berücksichtigt und führt zu entsprechenden Punktabzügen bei der Qualitätswertung. Konkret werden 5 Wertungspunkte abgezogen für jede DIN A4 Seite, die den Umfang von 20 Seiten überschreitet. - Bsp. Bieter 1 erhält für sein Konzept 45 Wertungspunkte, reicht aber 23 DIN A4 Seiten ein. Es werden 15 Wertungspunkte abgezogen, d. h. er erhält insgesamt noch 30 Wertungspunkte für das Versorgungskonzept. Eine Wertung unter 0 Punkten für das Versorgungskonzept ist ausgeschlossen. Es werden folgende konkrete Inhalte im Rahmen der B-Kriterien bewertet, bei denen die Bieter jeweils max. 5 Wertungspunkte je Konzeptteil erreichen können: Ba) Frühstücks- und Vesperversorgung sowie Sonderkost (5 WP) - In welcher Art und Weise werden die geforderten Lebensmittelgruppen für die Frühstück- und Vesperverpfl …
Qualität
VersorgungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Bg) Gestaltung des Musterspeiseplans (5 WP) - Wie vielfältig ist das Speiseangebot? - Wie wird die Verständlichkeit des Speisenangebots für Kinder sichergestellt? - Welche Flexibilität besteht beim Speiseangebot im Sinne von Mitbestimmung/ Spontanität bei Sonderwünschen? Bh) Berücksichtigung von einrichtungsspezifischen Besonderheiten (5 WP) - Inwieweit kann der Anbieter auf die Wünsche bzw. einrichtungsspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Einrichtungen bei der Essenversorgung eingehen? - In welchen Umfang kann Nachschlag angeboten werden? Bi) Flexibilität der Verpflegung bei besonderen Anlässen (5 WP) - In welcher Form und Diversität werden Lunchpakete und andere Formen der flexiblen Verpflegung zu Exkursionen und Veranstaltungen angeboten? - Sind Lunchpakete auch an einem Montag erhältlich? - Können die Lunchpakete am Tag des Ausflugs (bis 08:00 Uhr) frisch hergestellt und in die jeweilige Einrichtung geliefert werden? - Gibt es ein besonderes Verpflegungsangebot für Feste/ Feierlichkeiten? Bitte beschreiben Sie dieses. Bj) Verfügbare pädagogische Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise von Kindern (5 WP) - Welche pädagogischen Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise werden angeboten? 2.2 Wertung des Versorgungskonzepts und Bewertungsmaßstäbe Die qualitative Bewertung des formgerecht eingereichten Versorgungskonzeptes erfolgt jeweils für die Unterkriterien anhand eines Schulnotensystems mit folgenden Zielerreichungsgraden: - Schulnote sehr gut - ...wenn der Konzeptteil die Erwartungen der Auftraggeberin übertrifft und es durchweg in besonderem Maße überzeugt, so dass es eine insgesamt sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt. (5 WP) - Schulnote gut - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin vollständig entspricht und es durchweg überzeugt, so dass es eine insgesamt gute Leistungsqualität erwarten lässt. (4 WP) - Schulnote befriedigend - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin zwar überwiegend entspricht, es allerdings vereinzelte Mängel aufweist und nicht vollständig überzeugt, so dass es eine insgesamt befriedigende Leistungsqualität erwarten lässt. (3 WP) - Schulnote ausreichend - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin nur in Teilen entspricht, weil es eine Vielzahl von Mängeln aufweist und gerade noch überzeugt, so dass es trotz verbleibender Zweifel eine insgesamt ausreichende Leistungsqualität erwarten lässt. (2 WP) - Schulnote mangelhaft - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin nicht mehr entspricht, weil es überwiegend Mängel aufweist und nicht mehr überzeugt, so dass es eine insgesamt mangelhafte iSv zweifelhafte Leistungsqualität erwarten lässt. (1 WP) - Schulnote ungenügend - ...wenn der Konzeptteil fehlt bzw. den Anforderungen der Auftraggeberin in keiner Weise entspricht, weil es ausschließlich Mängel aufweist und in keiner Weise überzeugt, so dass es eine insgesamt ungenügende iSv höchst zweifelhafte Leistungsqualität erwarten lässt. (0 WP) Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums eine Punktzahl erhält. Der Auftraggeber übt dabei seinen Beurteilungsspielraum aus. Besonderes Gewicht wird dabei auf folgende Gesichtspunkte gelegt: - Detaillierungstiefe der Darstellungen im Konzept - Plausibilität/Nachvollziehbarkeit der Darstellungen im Konzept - Projektbezogenheit/Umsetzbarkeit der Darstellungen im Konzept, d. h. inwieweit wird ein Bezug zu den konkreten Besonderheiten der Einrichtungen hergestellt. Die erreichten Wertungspunkte für die Unterkriterien Ba) bis Bj) werden addiert. Es können max. 50 Wertungspunkte für das Versorgungskonzept erreicht werden.
Qualität
VerpflegungssystemGewichtung (Punkte, genau) 20Im Rahmen der qualitativen Wertung des Verpflegungssystems können in den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17 max. 20 Wertungspunkte (WP) pro Los erreicht werden. Das Verpflegungssystem ist jeweils im Preisblatt (Anlage A2) je Los zu vermerken. Die Auftraggeberin hat die marktgängigen Verpflegungssysteme (Cook & Chill, Cook & Freeze, Cook & Hold und Cook & Serve) anhand seines Bedarfs, ihrer Eigenschaften und den technischen/ organisatorischen Gegebenheiten in seinen Einrichtungen vorab fachlich bewertet. Auf dieser Grundlage ergibt sich folgendes Wertungsschema für die Verpflegungssysteme: Cook & Chill (20 WP) Cook & Freeze (10 WP) Cook & Hold (5 WP) Cook & Serve nicht zugelassen, da technisch/ organisatorisch in den Einrichtungen des AG nicht umsetzbar.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter od … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 1. Angaben zum Bieter 1.1 Firmenprofil mit Angaben zu 1. Gründungsdatum: 2. Gesellschaftsform: 3. Geschäftsführer-/in: 4. Handelsregister-Nr. 1.2 Erweiterte Informationen zum Bieter Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - Eigenerklärung Informationen zum Bieter zu verwenden. 1.3 Falls zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung bei Bildung einer Bietergemeinschaft, inkl. Angabe eines bevollmächtigten Vertreters (federführend), unterzeichnet von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. 1.4 Falls zutreffend: Einsatz eines/ mehrerer Nachunternehmer, um die Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich vollständig übernehmen. Für jeden der vorgesehenen Nachunternehmer hat der Bieter vollständig ausgefüllt vorzulegen: - Formblatt - EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe - Formblatt - EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt - Sonderformular Russland-Embargo-Vergabeverfahren - Formblatt - Ergänzende Vertragsbedingungen/Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage A7) - Nur im Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV): Bieterbogen des Nachunternehmers/ Eignungsverleihers, einschl. Nachweisen, soweit dessen Kapazitäten beansprucht werden 1.5 Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - EU Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. 1.6 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt "Sonderformular Russland-Embargo-Vergabeverfahren" zu verwenden. 1.7 Nachweis einer Haftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als ein Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - 3 Mio. EUR für Personenschäden - 2 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr nachweisen werden. oder alternativ: Erklärung Haftpflichtversicherung (falls zutreffend, bitte ankreuzen) Ich/ Wir erkläre(n), rechtsverbindlich mit dieser Eigenerklärung, dass wir im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für - 3 Mio. EUR für Personenschäden - 2 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr nachweisen werden. Wir verpflichten uns, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, verbunden mit einer Nachhaftungszeit von mindestens drei Jahren.2. Angaben zum Umsatz 1.8 Erklärung Führungszeugnis (§§ 30 ff. Bundes …
Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 2.1 Gesamtumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023) 2.2 Umsatz (netto) vergleichbarer Leistungen des Bieters/ der Bietergemeinschaft, d.h. im Bereich Verpflegungsleistungen in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium
Aufgrund von Platzmangel wird das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" in zwei Reiter dargestellt (1. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Punkt 3. bis 5.1), 2. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" ab Punkt 5.2. Zur Überprüfung der Eignung sind … ganz lesenAufgrund von Platzmangel wird das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" in zwei Reiter dargestellt (1. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Punkt 3. bis 5.1), 2. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" ab Punkt 5.2. Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 3. Mitarbeiterzahlen 3.1 Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten drei Jahren (2022 - 2024) 3.2 Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, die über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen, z. B. Koch, Diätassistent, Ökotrophologe oder vergleichbare Ausbildung, in den letzten drei Jahren (2022 - 2024) 4. Qualitätsmanagement Sofern ein Zertifikat DIN EN ISO 9001: Qualitätsmanagement vorhanden ist, genügt die Beifügung einer Kopie des Zertifikates. oder alternativ: Falls kein Zertifikat vorhanden ist, muss aus einer beizufügenden Eigendarstellung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach der o.g. Norm nachgewiesenen Qualitätsmanagements deutlich werden. 5. Unternehmensreferenzen 5.1 Allgemeine Unternehmensreferenzen (Abgabe immer erforderlich, auch bei einem Angebot für nur ein Los) - Mindestanforderung: Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre (ab 02/2020 - 02/2025 oder laufend). Hinweis: Dieselbe Referenz kann als Eignungsnachweis für mehrere Lose dienen, sofern die nachfolgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllt sind. Eine Mehrfachbenennung der Referenz ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bitte kreuzen Sie an, für welche/s Los/e die Referenz jeweils dienen soll. Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Leistungen: - Lieferung von Wärmeverpflegung an eine mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Einrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort, Krankenhaus oder Pflegeheim) - Ganztagsverpflegung (einschl. Frühstück, Mittagessen, Sonderkost und Nachmittagssnack / Vesper) - Leistungserbringung mind. 3 Jahre (abgeschlossen oder noch laufend). - Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Hold oder Cook & Freeze. Losspezifische Mindestanforderungen (die übrigen Mindestanforderungen gelten fort): Mindestumfang der Leistung (Mittagessen / pro Tag) - Lose 2 - 11, 20, 21: Umfang mind. 100 Mittagessen / pro Tag - Lose 1, 12, 15, 16, 17 - 19: Umfang mind. 200 Mittagessen / pro Tag - Lose 13, 14: Umfang mind. 400 Mittagessen / pro Tag Hinweis: Eine Referenz, die höhere Mindestanforderungen (Mittagessen / pro Tag) erfüllt, kann auch als Nachweis für die Lose mit niedrigeren Mindestanforderungen dienen. Bsp. Eine Referenz mit 400 Mittagessen pro Tag kann sowohl als Nachweis für Los 1, 2 als auch für Los 13 dienen. Verpflegungssystem - Lose 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21: Mind. eine Referenz mit dem Verpflegungssystem Cook & Hold.
Kriterium
5.2 Besonderer Referenznachweis (Gesamtnachweis) bei einem Angebot für mehrere Lose (Abgabe nur erforderlich, bei einem Angebot für mehrere Lose) - Mindestanforderung: - Mindestens Gesamtnachweis, dass durch parallele Referenzaufträge in letzten fünf Jahren ein mind. vergleichbarer Gesamtumfang (kum … ganz lesen5.2 Besonderer Referenznachweis (Gesamtnachweis) bei einem Angebot für mehrere Lose (Abgabe nur erforderlich, bei einem Angebot für mehrere Lose) - Mindestanforderung: - Mindestens Gesamtnachweis, dass durch parallele Referenzaufträge in letzten fünf Jahren ein mind. vergleichbarer Gesamtumfang (kumulierte Anzahl an Mittagessen / pro Tag) aller angebotenen Lose in vergleichbaren Einrichtungen erbracht worden ist. - Hinweise: Für den Fall, dass ein Bieter für mehr als ein Los ein Angebot abgibt, muss er nachweisen, dass er in der Vergangenheit bereits Leistungen im mind. vergleichbaren Gesamtumfang (kumulierte Anzahl an Mittagessen / pro Tag) aller nunmehr gebotenen Lose parallel erbracht hat. - Bei einem Angebot für alle Lose sind z. B. 3.400 Mittagessen pro Tag nachzuweisen; bei einem Angebot nur für Los 1 und Los 13 z. B. 600 Mittagessen pro Tag - Der Gesamtnachweis kann erstens durch mehrere Referenzaufträge für unterschiedliche Auftraggeber erbracht werden, solange alle Versorgungsaufträge, die als Nachweis dienen, im Leistungszeitraum ab 02/2020 bis 02/2025 (oder laufend) mind. 2 Jahre vom Bieter parallel für mind. vergleichbare Einrichtungen (z. B. Kita, Schule, Hort, Krankenhaus oder Pflegeheim) erbracht worden sind (s. unten Bsp. 1) - Es ist zweitens alternativ möglich, den Nachweis durch nur eine einzige Referenz zu erfüllen, die die Gesamtanzahl an Mittagessen pro Tag für die Lose im Leistungszeitraum 02/2020 bis 02/2025 (oder laufend) für mind. vergleichbare Einrichtungen nachweist, für die sich der Bieter bewirbt (s. unten Bsp. 2) - Bitte beachten Sie, dass auch Referenzaufträge benannt werden können, die bereits als Eignungsnachweis in Ziff. 5.1 dienen. - Bsp.: Angebot für die Lose 1, 12 und 13 - Mindestanforderung an den Umfang: 200 + 200 + 400 = mind. 800 Mittagsessen / pro Tag; Nachweis möglich durch, z. B.: - Bsp. 1: Referenz A (Leistung von 02/2022 - 04/2024) mit 500 Mittagessen pro Tag und Referenz B (Leistung von 12/2021 - 08/2024) mit 300 Mittagessen pro Tag oder - Bsp. 2: Referenz C (02/2021 - laufend) mit 900 Mittagessen pro Tag - Mindestanforderungen: - Referenzauftrag oder -aufträge für einen oder mehrere Auftraggeber - Leistungszeitraum ab 02/2020 bis 02/2025 (oder laufend) für mind. 2 Jahre parall
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr (01.08.2028 - 31.07.2029), wenn der Vertrag nicht spätestens fünf Monate vor dem Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
07.04.2025, 11:01 Uhr. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.. Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: I. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bewerber/Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive … ganz lesenLeistung: I. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bewerber/Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland aufweisen II. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. III. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Tel.: +49 331 8661719, Fax: +49 331 8661652, E-Mail: Vergabekamm … ganz lesenZuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Tel.: +49 331 8661719, Fax: +49 331 8661652, E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat und/oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit den dort festgelegten Rügefristen). Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1HDMU 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 25.03.2025 … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YR1HDMU 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 25.03.2025, um 11:00 Uhr (Achtung: technische Wartung VMP ab 18:00 Uhr), über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdaten gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmen in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 6. Es werden grundsätzlich nur solche Angebote gewertet, die den in den Vergabeunterlagen aufgestellten Anforderungen vollständig entsprechen. Abweichungen von den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und das Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden. Vom Bieter unaufgefordert dem Angebot beigefügte Unterlagen werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. 7. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Angebote und die darin enthaltenen Vorschläge sollen sich die Inhalte an der in den Vergabeunterlagen getroffenen Struktur orientieren. Änderungen des Bieters an eigenen Angaben/ Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. 8. Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der Stadt Oranienburg zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bieter auch nach Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Bieters bekannt werden.

Los 21

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
PreiswertungGewichtung (Punkte, genau) 50Bei der losbezogenen Preisbewertung Kindertagesstätten und Grundschulen (Krippe, Kindergarten, Hort) werden die folgenden Angebotspreise gemäß Preisblatt berücksichtigt: a) Summe Netto-Preis "Mittagessenversorgung (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 45 b) Summe Netto-Preis "Sonderkost (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer" , Maximale Wertungspunkte 5 Zur Ermittlung der jeweiligen Wertungspunkte wird wie folgt interpoliert: Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält die jeweils für die Lose angegebene Maximalpunktzahl. Die anderen Angebote werden in Relation zum preisgünstigsten Angebot gewertet (lineare Interpolation). Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer ist als der günstigste Preis, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die mind. 100 % teurer sind als der günstigste Preis (= 2-fache der günstigsten Gesamtkosten), erhalten null Wertungspunkte.
Qualität
VersorgungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Aufgrund von Platzmangel wird das Kriterium "Versorgungskonzept" in zwei Reiter dargestellt (1. Reiter "Versorgungskonzept" Punkt 2.1 bis Bf), 2. Reiter "Versorgungskonzept" ab Punkt Bg) bis 2.2). Die Gewichtung erfolgt jedoch nur einmal. Anders ist die Abbildung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg nicht möglich. Im Rahmen der qualitativen Wertung des Versorgungskonzeptes können für alle Lose max. 50 Wertungspunkte (WP) erreicht werden. 2.1 Form des und Inhalt des Versorgungskonzepts Es ist insgesamt ein Versorgungskonzept pro Bieter abzugeben, ungeachtet auf welche/ wie viele Lose sich ein Bieter bewirbt. Die Prüfung und Wertung der Inhalte des Versorgungskonzepts erfolgt nach Maßgabe von Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien). Konzeptbestandteile, die nach Maßgabe der A-Kriterien geprüft werden, müssen von den Bietern zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Es handelt sich insoweit um qualitative Mindestanforderungen, die nicht qualitativ bewertet werden. Dies gilt für folgende Konzeptbestandteile: Aa) Darstellung der Produktionsküche des Bieters, Ab) Darstellung des angebotenen Küchensystems/ der angebotenen Küchensysteme, einschl. der benötigten technischen Geräte (Konvektomaten, zusätzliche Kühlschränke, Bain Marie o. Ä.), die der Bieter plant einzusetzen, Ac) Organigramm (einschl. auftragsbezogener Organisation und Zuständigkeiten mit festen Ansprechpartnern inkl. Notrufnummern und Vertretungsregelungen), Ad) Musterspeiseplan für 4 Wochen, Ae) Personaleinsatzplan (Personalausstattung in Anzahl und Qualität), Af) Musterevaluationsbogen. Für die zuvor genannten Konzeptbestandteile (Aa - Af), die nach Maßgabe der A-Kriterien geprüft werden, bestehen keine zwingenden Formvorgaben. Diese sind als Anlagen dem Versorgungskonzept, das nach B-Kriterien bewertet wird (hierzu sogleich), beizufügen. Werden die Konzeptbestandteile a) - f) nicht oder nur teilweise mit Angebotsabgabe vorgelegt, kann keine Bewertung der B Kriterien (Ba - Bj) erfolgen. Eine Nachforderung kann nur in den Grenzen des § 56 VgV erfolgen. Konzeptbestandteile, die nach Maßgabe der B-Kriterien bewertet werden, werden qualitativ bewertet. Dies betrifft folgende Konzeptteile: Ba) Frühstücks- und Vesperversorgung sowie Sonderkost Bb) Organisation des Kochprozesses Bc) Organisation der Essensausgabe Bd) Transportzeiten Be) Schulungskonzept Bf) Individuelle Betreuung Bg) Gestaltung des Musterspeiseplans Bh) Berücksichtigung von einrichtungsspezifischen Besonderheiten Bi) Flexibilität der Verpflegung bei besonderen Anlässen Bj) Verfügbare pädagogische Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise von Kindern Das Versorgungskonzept darf in Bezug auf die B-Kriterien (Ba - Bj) einen Umfang von insgesamt zwanzig DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten. Eine Nachforderung dieser leistungsbezogenen Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien betrifft, ist ausgeschlossen (§ 46 Abs. 3 VgV). Die Nichteinhaltung der einleitend genannten Formvorgaben für das Versorgungskonzept, insbesondere eine Überschreitung des vorgegebenen Konzeptumfangs, wird nachteilig berücksichtigt und führt zu entsprechenden Punktabzügen bei der Qualitätswertung. Konkret werden 5 Wertungspunkte abgezogen für jede DIN A4 Seite, die den Umfang von 20 Seiten überschreitet. - Bsp. Bieter 1 erhält für sein Konzept 45 Wertungspunkte, reicht aber 23 DIN A4 Seiten ein. Es werden 15 Wertungspunkte abgezogen, d. h. er erhält insgesamt noch 30 Wertungspunkte für das Versorgungskonzept. Eine Wertung unter 0 Punkten für das Versorgungskonzept ist ausgeschlossen. Es werden folgende konkrete Inhalte im Rahmen der B-Kriterien bewertet, bei denen die Bieter jeweils max. 5 Wertungspunkte je Konzeptteil erreichen können: Ba) Frühstücks- und Vesperversorgung sowie Sonderkost (5 WP) - In welcher Art und Weise werden die geforderten Lebensmittelgruppen für die Frühstück- und Vesperverpfl …
Qualität
VersorgungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Bg) Gestaltung des Musterspeiseplans (5 WP) - Wie vielfältig ist das Speiseangebot? - Wie wird die Verständlichkeit des Speisenangebots für Kinder sichergestellt? - Welche Flexibilität besteht beim Speiseangebot im Sinne von Mitbestimmung/ Spontanität bei Sonderwünschen? Bh) Berücksichtigung von einrichtungsspezifischen Besonderheiten (5 WP) - Inwieweit kann der Anbieter auf die Wünsche bzw. einrichtungsspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Einrichtungen bei der Essenversorgung eingehen? - In welchen Umfang kann Nachschlag angeboten werden? Bi) Flexibilität der Verpflegung bei besonderen Anlässen (5 WP) - In welcher Form und Diversität werden Lunchpakete und andere Formen der flexiblen Verpflegung zu Exkursionen und Veranstaltungen angeboten? - Sind Lunchpakete auch an einem Montag erhältlich? - Können die Lunchpakete am Tag des Ausflugs (bis 08:00 Uhr) frisch hergestellt und in die jeweilige Einrichtung geliefert werden? - Gibt es ein besonderes Verpflegungsangebot für Feste/ Feierlichkeiten? Bitte beschreiben Sie dieses. Bj) Verfügbare pädagogische Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise von Kindern (5 WP) - Welche pädagogischen Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise werden angeboten? 2.2 Wertung des Versorgungskonzepts und Bewertungsmaßstäbe Die qualitative Bewertung des formgerecht eingereichten Versorgungskonzeptes erfolgt jeweils für die Unterkriterien anhand eines Schulnotensystems mit folgenden Zielerreichungsgraden: - Schulnote sehr gut - ...wenn der Konzeptteil die Erwartungen der Auftraggeberin übertrifft und es durchweg in besonderem Maße überzeugt, so dass es eine insgesamt sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt. (5 WP) - Schulnote gut - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin vollständig entspricht und es durchweg überzeugt, so dass es eine insgesamt gute Leistungsqualität erwarten lässt. (4 WP) - Schulnote befriedigend - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin zwar überwiegend entspricht, es allerdings vereinzelte Mängel aufweist und nicht vollständig überzeugt, so dass es eine insgesamt befriedigende Leistungsqualität erwarten lässt. (3 WP) - Schulnote ausreichend - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin nur in Teilen entspricht, weil es eine Vielzahl von Mängeln aufweist und gerade noch überzeugt, so dass es trotz verbleibender Zweifel eine insgesamt ausreichende Leistungsqualität erwarten lässt. (2 WP) - Schulnote mangelhaft - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin nicht mehr entspricht, weil es überwiegend Mängel aufweist und nicht mehr überzeugt, so dass es eine insgesamt mangelhafte iSv zweifelhafte Leistungsqualität erwarten lässt. (1 WP) - Schulnote ungenügend - ...wenn der Konzeptteil fehlt bzw. den Anforderungen der Auftraggeberin in keiner Weise entspricht, weil es ausschließlich Mängel aufweist und in keiner Weise überzeugt, so dass es eine insgesamt ungenügende iSv höchst zweifelhafte Leistungsqualität erwarten lässt. (0 WP) Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums eine Punktzahl erhält. Der Auftraggeber übt dabei seinen Beurteilungsspielraum aus. Besonderes Gewicht wird dabei auf folgende Gesichtspunkte gelegt: - Detaillierungstiefe der Darstellungen im Konzept - Plausibilität/Nachvollziehbarkeit der Darstellungen im Konzept - Projektbezogenheit/Umsetzbarkeit der Darstellungen im Konzept, d. h. inwieweit wird ein Bezug zu den konkreten Besonderheiten der Einrichtungen hergestellt. Die erreichten Wertungspunkte für die Unterkriterien Ba) bis Bj) werden addiert. Es können max. 50 Wertungspunkte für das Versorgungskonzept erreicht werden.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter od … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 1. Angaben zum Bieter 1.1 Firmenprofil mit Angaben zu 1. Gründungsdatum: 2. Gesellschaftsform: 3. Geschäftsführer-/in: 4. Handelsregister-Nr. 1.2 Erweiterte Informationen zum Bieter Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - Eigenerklärung Informationen zum Bieter zu verwenden. 1.3 Falls zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung bei Bildung einer Bietergemeinschaft, inkl. Angabe eines bevollmächtigten Vertreters (federführend), unterzeichnet von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. 1.4 Falls zutreffend: Einsatz eines/ mehrerer Nachunternehmer, um die Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich vollständig übernehmen. Für jeden der vorgesehenen Nachunternehmer hat der Bieter vollständig ausgefüllt vorzulegen: - Formblatt - EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe - Formblatt - EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt - Sonderformular Russland-Embargo-Vergabeverfahren - Formblatt - Ergänzende Vertragsbedingungen/Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage A7) - Nur im Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV): Bieterbogen des Nachunternehmers/ Eignungsverleihers, einschl. Nachweisen, soweit dessen Kapazitäten beansprucht werden 1.5 Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - EU Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. 1.6 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt "Sonderformular Russland-Embargo-Vergabeverfahren" zu verwenden. 1.7 Nachweis einer Haftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als ein Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - 3 Mio. EUR für Personenschäden - 2 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr nachweisen werden. oder alternativ: Erklärung Haftpflichtversicherung (falls zutreffend, bitte ankreuzen) Ich/ Wir erkläre(n), rechtsverbindlich mit dieser Eigenerklärung, dass wir im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für - 3 Mio. EUR für Personenschäden - 2 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr nachweisen werden. Wir verpflichten uns, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, verbunden mit einer Nachhaftungszeit von mindestens drei Jahren.2. Angaben zum Umsatz 1.8 Erklärung Führungszeugnis (§§ 30 ff. Bundes …
Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 2.1 Gesamtumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023) 2.2 Umsatz (netto) vergleichbarer Leistungen des Bieters/ der Bietergemeinschaft, d.h. im Bereich Verpflegungsleistungen in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium
Aufgrund von Platzmangel wird das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" in zwei Reiter dargestellt (1. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Punkt 3. bis 5.1), 2. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" ab Punkt 5.2. Zur Überprüfung der Eignung sind … ganz lesenAufgrund von Platzmangel wird das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" in zwei Reiter dargestellt (1. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Punkt 3. bis 5.1), 2. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" ab Punkt 5.2. Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 3. Mitarbeiterzahlen 3.1 Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten drei Jahren (2022 - 2024) 3.2 Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, die über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen, z. B. Koch, Diätassistent, Ökotrophologe oder vergleichbare Ausbildung, in den letzten drei Jahren (2022 - 2024) 4. Qualitätsmanagement Sofern ein Zertifikat DIN EN ISO 9001: Qualitätsmanagement vorhanden ist, genügt die Beifügung einer Kopie des Zertifikates. oder alternativ: Falls kein Zertifikat vorhanden ist, muss aus einer beizufügenden Eigendarstellung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach der o.g. Norm nachgewiesenen Qualitätsmanagements deutlich werden. 5. Unternehmensreferenzen 5.1 Allgemeine Unternehmensreferenzen (Abgabe immer erforderlich, auch bei einem Angebot für nur ein Los) - Mindestanforderung: Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre (ab 02/2020 - 02/2025 oder laufend). Hinweis: Dieselbe Referenz kann als Eignungsnachweis für mehrere Lose dienen, sofern die nachfolgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllt sind. Eine Mehrfachbenennung der Referenz ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bitte kreuzen Sie an, für welche/s Los/e die Referenz jeweils dienen soll. Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Leistungen: - Lieferung von Wärmeverpflegung an eine mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Einrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort, Krankenhaus oder Pflegeheim) - Ganztagsverpflegung (einschl. Frühstück, Mittagessen, Sonderkost und Nachmittagssnack / Vesper) - Leistungserbringung mind. 3 Jahre (abgeschlossen oder noch laufend). - Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Hold oder Cook & Freeze. Losspezifische Mindestanforderungen (die übrigen Mindestanforderungen gelten fort): Mindestumfang der Leistung (Mittagessen / pro Tag) - Lose 2 - 11, 20, 21: Umfang mind. 100 Mittagessen / pro Tag - Lose 1, 12, 15, 16, 17 - 19: Umfang mind. 200 Mittagessen / pro Tag - Lose 13, 14: Umfang mind. 400 Mittagessen / pro Tag Hinweis: Eine Referenz, die höhere Mindestanforderungen (Mittagessen / pro Tag) erfüllt, kann auch als Nachweis für die Lose mit niedrigeren Mindestanforderungen dienen. Bsp. Eine Referenz mit 400 Mittagessen pro Tag kann sowohl als Nachweis für Los 1, 2 als auch für Los 13 dienen. Verpflegungssystem - Lose 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21: Mind. eine Referenz mit dem Verpflegungssystem Cook & Hold.
Kriterium
5.2 Besonderer Referenznachweis (Gesamtnachweis) bei einem Angebot für mehrere Lose (Abgabe nur erforderlich, bei einem Angebot für mehrere Lose) - Mindestanforderung: - Mindestens Gesamtnachweis, dass durch parallele Referenzaufträge in letzten fünf Jahren ein mind. vergleichbarer Gesamtumfang (kum … ganz lesen5.2 Besonderer Referenznachweis (Gesamtnachweis) bei einem Angebot für mehrere Lose (Abgabe nur erforderlich, bei einem Angebot für mehrere Lose) - Mindestanforderung: - Mindestens Gesamtnachweis, dass durch parallele Referenzaufträge in letzten fünf Jahren ein mind. vergleichbarer Gesamtumfang (kumulierte Anzahl an Mittagessen / pro Tag) aller angebotenen Lose in vergleichbaren Einrichtungen erbracht worden ist. - Hinweise: Für den Fall, dass ein Bieter für mehr als ein Los ein Angebot abgibt, muss er nachweisen, dass er in der Vergangenheit bereits Leistungen im mind. vergleichbaren Gesamtumfang (kumulierte Anzahl an Mittagessen / pro Tag) aller nunmehr gebotenen Lose parallel erbracht hat. - Bei einem Angebot für alle Lose sind z. B. 3.400 Mittagessen pro Tag nachzuweisen; bei einem Angebot nur für Los 1 und Los 13 z. B. 600 Mittagessen pro Tag - Der Gesamtnachweis kann erstens durch mehrere Referenzaufträge für unterschiedliche Auftraggeber erbracht werden, solange alle Versorgungsaufträge, die als Nachweis dienen, im Leistungszeitraum ab 02/2020 bis 02/2025 (oder laufend) mind. 2 Jahre vom Bieter parallel für mind. vergleichbare Einrichtungen (z. B. Kita, Schule, Hort, Krankenhaus oder Pflegeheim) erbracht worden sind (s. unten Bsp. 1) - Es ist zweitens alternativ möglich, den Nachweis durch nur eine einzige Referenz zu erfüllen, die die Gesamtanzahl an Mittagessen pro Tag für die Lose im Leistungszeitraum 02/2020 bis 02/2025 (oder laufend) für mind. vergleichbare Einrichtungen nachweist, für die sich der Bieter bewirbt (s. unten Bsp. 2) - Bitte beachten Sie, dass auch Referenzaufträge benannt werden können, die bereits als Eignungsnachweis in Ziff. 5.1 dienen. - Bsp.: Angebot für die Lose 1, 12 und 13 - Mindestanforderung an den Umfang: 200 + 200 + 400 = mind. 800 Mittagsessen / pro Tag; Nachweis möglich durch, z. B.: - Bsp. 1: Referenz A (Leistung von 02/2022 - 04/2024) mit 500 Mittagessen pro Tag und Referenz B (Leistung von 12/2021 - 08/2024) mit 300 Mittagessen pro Tag oder - Bsp. 2: Referenz C (02/2021 - laufend) mit 900 Mittagessen pro Tag - Mindestanforderungen: - Referenzauftrag oder -aufträge für einen oder mehrere Auftraggeber - Leistungszeitraum ab 02/2020 bis 02/2025 (oder laufend) für mind. 2 Jahre parall
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr (01.08.2028 - 31.07.2029), wenn der Vertrag nicht spätestens fünf Monate vor dem Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
07.04.2025, 11:01 Uhr. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.. Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: I. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bewerber/Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive … ganz lesenLeistung: I. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bewerber/Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland aufweisen II. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. III. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Tel.: +49 331 8661719, Fax: +49 331 8661652, E-Mail: Vergabekamm … ganz lesenZuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Tel.: +49 331 8661719, Fax: +49 331 8661652, E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat und/oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit den dort festgelegten Rügefristen). Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1HDMU 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 25.03.2025 … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YR1HDMU 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 25.03.2025, um 11:00 Uhr (Achtung: technische Wartung VMP ab 18:00 Uhr), über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdaten gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmen in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 6. Es werden grundsätzlich nur solche Angebote gewertet, die den in den Vergabeunterlagen aufgestellten Anforderungen vollständig entsprechen. Abweichungen von den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und das Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden. Vom Bieter unaufgefordert dem Angebot beigefügte Unterlagen werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. 7. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Angebote und die darin enthaltenen Vorschläge sollen sich die Inhalte an der in den Vergabeunterlagen getroffenen Struktur orientieren. Änderungen des Bieters an eigenen Angaben/ Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. 8. Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der Stadt Oranienburg zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bieter auch nach Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Bieters bekannt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (87 Lose mit Angabe)
962.185 €Zuschlagswert im Median
608.055 € – 2,14 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 01.04.2025
  3. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 07.04.2025 auf 14.04.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 01.04.2025 auf 07.04.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29e3155c-ac37-43ee-a70f-d615a1a1158a.