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Versorgung mit Labordiagnostik (Laboroutsourcing) inkl. Pathologie - Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH

Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH · Freiberg, Sachsen

Aktenzeichen KKF-LAB26veröffentlicht 29.10.2026erstmals 27.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 6 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotssumme50 %
  • Güte der vorgelegten Konzepte50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. 5. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 9 Tagen
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 6 Tagen
  5. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 36 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Im Ergebnis des vorliegenden offenen Verfahrens soll der Betrieb des Vor-Ort-Labors inkl. Organisation des Blutdepots (Transfusionmedizin) im Krankenhaus Freiberg (Outsourcing) beauftragt werden. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind auch den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern (§ 6 WRegG)

Beschreibung des Loses

Beschreibung: Der Leistungsumfang umfasst den Betrieb des Vor-Ort-Labors inkl. Organisation des Blutdepots (Transfusionsmedizin) im Kreiskrankenhaus Freiberg (Outsourcing). Gegenstand ist die Sicherstellung der Notfall- und Routineanalytik im Rahmen einer Gerätestellung und Versorgung mit Diagnostika durch einen externen Dienstleister über eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. Darüber hinaus sind die ärztlichen Laborleistungen (Facharztlabor) aus den Kapiteln M III und IV der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die nicht im Vor-Ort-Labor erbracht werden, zeitgerecht und qualitätsgesichert im Fremdversand zu erbringen. Zusätzlich sind Pathologieversandleistungen sowie die Einrichtung und der Betrieb eines Schnellschnittlabors vor Ort zu gewährleisten. Die Laborleistungen des Auftraggebers (Vor-Ort-Labor und Facharztlabor) belaufen sich insgesamt auf ca. 70 Mio. GOÄ-Punkte pro Jahr. Die Pathologieleistungen umfassen ca. 7 Mio. GOÄ-Punkte pro Jahr.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotssumme50 %
Güte der vorgelegten Konzepte50 %
Kosten
AngebotssummeBewertung der Gesamtkosten nach der in der Bewertungsmatrix veröffentlichten linearen Formel (maximale Punktzahl 5.000 von 10.000).
Qualität
Güte der vorgelegten KonzepteBewertung der Güte der vorgelegten Konzepte (maximale Punktzahl 5.000 von 10.000). Einzelheiten zur Bewertung und zu den Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung ist mit dem Angebot vorzulegen: a) Erklärung zur Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist. b) bei bestehender Eintragung Vorlage eines aktuellen Handelsregisteraus … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung ist mit dem Angebot vorzulegen: a) Erklärung zur Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist. b) bei bestehender Eintragung Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Nachweises über die bestehende Eintragung im entsprechenden Register des Staates, in dem der Bieter ansässig ist. Eine Kopie ist ausreichend. Der Eintragungsnachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Erklärung gem. a) ist entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. a) und b) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV eingetragene oder zertifizierte Unternehmen, soweit das Verzeichnis bzw. die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. In diesem Fall ist die Angabe der Registriernummer ausreichend. Bei Bietergemeinschaften haben Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: a) eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und V … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: a) eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder - soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Eigenerklärung, eine solche Versicherung im Zuschlagsfall abzuschließen. b) Vorlage einer Bescheinigung der Haftpflichtversicherung über das Bestehen der entsprechenden Haftpflichtversicherung oder - soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - verbindlichen Zusage eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Erklärung gem. a) ist entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. a) und b) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. In diesem Fall ist die Angabe der Registriernummer ausreichend. Mindestanforderung: Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder nebst einer Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.
Spezifischer Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb eines Vor-Ort-Labors, Labor-Fremdversand sowie Pathologie-Versand). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit den im Formular Referenzen geforderte … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit den im Formular Referenzen geforderten Angaben (Auftraggeber, Projektdaten (24/7 Betrieb, Einsatz Order-Entry, Name Order-Entry, GOÄ-Punkte p. a. für Labor und Pathologie), Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert in Form des Umsatzes pro Jahr). Als vergleichbar gelten für den Leistungsteil "Labor" Referenzen über den Betrieb eines Vor-Ort-Labors in einem Krankenhaus im 24/7-Betrieb und für den Leistungsteil "Pathologie" Referenzen über die Erbringung pathologischer Untersuchungsleistungen für Krankenhäuser. Innerhalb des Referenzeitraumes noch nicht abgeschlossene Aufträge werden berücksichtigt, wenn die Leistungserbringung bereits seit mindestens 12 Monaten erfolgt. Mindestanforderung: Für die beiden Leistungsteile "Labor" und "Pathologie" ist jeweils mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren vorzulegen, wobei der Nachweis über getrennte Referenzen erfolgen kann. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Mindestanforderung lediglich für den von ihm tatsächlich übernommenen Leistungsteil nachweisen, in ihrer Gesamtheit müssen die Mitglieder jedoch beide Leistungsteile vollständig abdecken.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Angabe des ärztlichen Personals für den Bereich Labor und Pathologie, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Facharztbezeichnung nach MWBO, Anzahl). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betref … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betreffende Zertifikat in Kopie mit dem Angebot vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Umweltmanagementmaßnahmen
Angaben zum Umweltmanagement des Unternehmens: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Umweltmanagement/zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß ISO 14001 oder ein diese … ganz lesenAngaben zum Umweltmanagement des Unternehmens: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Umweltmanagement/zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß ISO 14001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betreffende Zertifikat in Kopie mit dem Angebot vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (§ 47 VgV Eignungsleihe) und/oder beabsichtigt er, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu … ganz lesenNimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (§ 47 VgV Eignungsleihe) und/oder beabsichtigt er, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben (§ 36 VgV Unterauftragnehmer) (nachfolgend auch "andere Unternehmen"), ist mit dem Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe zusätzlich nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt. Hierzu sind mit dem Angebot die beim jeweiligen Eignungskriterium angegebenen Nachweise für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist das Nichtvorliegen von Gründen für den Ausschluss der anderen Unternehmen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Eigenerklärungen der anderen Unternehmen (Erklärungsvordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) sowie durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Vom Bieter ist zudem auf gesondertes Verlangen durch eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und dass im Falle der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe das eignungsverleihende Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haftet. Legt der Bieter zum Nachweis der Eignung eine EEE vor, muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung des anderen Unternehmens erforderlich sind. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen oder an das er Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe weiter vergeben will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Dreimalige Vertragsverlängerung um je 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bietergemeinschaften müssen nach Zuschlagserteilung folgende Rechtsform annehmen: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerüg … ganz lesenDie Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YCLMQLX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

24vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. 5. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2026 auf 13.11.2026 verschoben
  2. 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.10.2026 auf 30.10.2026 verschoben
  3. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.10.2026 auf 16.10.2026 verschoben
  4. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.10.2026 auf 12.10.2026 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.09.2026 auf 05.10.2026 verschoben
  6. BekanntmachungFrist 28.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe8c1c1f-6b93-4bf4-a183-932ffe7810d8.