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Frist abgelaufenEU-weitVersicherungenDienstleistungen

Versicherungsmaklerdienstleistungen - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SV

WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen SC-071-SV-2025veröffentlicht 03.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 492 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (66 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
    vor 16 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vergabe von Versicherungsmaklerdienstleistungen für die Versicherungsverträge des WIRO-Konzerns Die Leistungen umfassen u.a.: - Laufende Erfassung, Analyse und Bewertung der individuellen Risikosituation und Identifizierung neuer Risiken. Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes und Erarbeitung von Empfehlungen zu dessen Optimierung analog der individuellen Risiko- und Absicherungsstrategie, um eine angemessene und wirtschaftliche Risikotragung durch die Versicherungsverträge zu gewährleisten. Diese Prüfung umfasst auch etwa erforderliche Besichtigungen relevanter Vermögensgegenstände, insbesondere technischer Anlagen, z.B. durch Fachingenieure, - Stellen von Verbesserungsvorschlägen, - Prüfung der Policen, Nachträge und Rechnungen auf Angemessenheit, Marktkonformität und Einhaltung bedingungsgemäßer Vereinbarungen; Empfehlung zur Ausgestaltung bzw. Aktualisierung der Versicherungsverträge, - Erfassung, Meldung und Abwicklung von Schadensfällen gegenüber der jeweiligen Versiche- rung."

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung22 von 22 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
6.3-VgV-TNW-Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
6.5-VgV-TNW-Bestätigung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis/Bestätigung durch Eigenerklärung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung mittels Anlage 6.5-VgV-TNW vorzulegen). Es ge … ganz lesen6.5-VgV-TNW-Bestätigung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis/Bestätigung durch Eigenerklärung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung mittels Anlage 6.5-VgV-TNW vorzulegen). Es gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrages: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach internationalem Standard mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 20 Mio. pauschal je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist mit Abgabe des Teil-nahmeanträge eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versiche-rungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bedarf wird im Teil-nahmewettbewerb eine Bestätigung des Versicherers über die Zusage des Versicherungsabschlusses gem. den genannten Konditionen verlangt einzureichen bzw. alternativ, sofern der Bewerber angibt, über den Versicherungsschutz bereits zu verfügen, eine Versicherungsbestätigung des Versicherers und oder eine entsprechende Versicherungspolice einzureichen. Sofern der Bewerber eine Bewerber-gemeinschaft ist, hat jedes Bewerbermitglied den Nachweis zu führen bzw. alternativ ein Mitglied muss einer Gruppenversicherung erklären und im Bedarfsfall nachweisen gem. den vorgenannten Ausführungen. Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 10, bewertet wird eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach internationalem Standard (alternativ: Versicherung im Auftragsfall): Mindestdeckungssumme von EUR 20 Mio. pauschal je Versicherungsfall - maximal EUR 80 Mio. pauschal im Jahr. Bei weniger als EUR 20 Mio. Deckungssumme pauschal je Versiche-rungsfall, es erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Deckungssumme von mindestens EUR 20 Mio. pauschal je Versicherungsfall erreicht den Erfüllungsgrad 1. Bei mehr als EUR 20 Mio. Deckungs-summe pauschal je Versicherungsfall und unter EUR 80 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall wird linear interpoliert (vgl. zuvor). Ab und über EUR 80 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Durchschnittlicher Jahresumsatz
6.7-VgV-TNW-Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtums … ganz lesen6.7-VgV-TNW-Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sofern für das Jahr 2024 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2022, 2023 und 2024 die Jahre 2021, 2022 und 2023 an. Umsatzzahlen von Bewerber-gemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt zudem eine (entsprechend auszuweisende) Eignungs-leihe bzgl. der wirt. Leistungsfähigkeit nebst weiteren Voraussetzungen an die Eignungsleihe vor. Mindestanforderung: Mindestgesamtumsatz in Höhe von 400.000 (netto) Euro je Jahr der letzten drei Geschäftsjahre. Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 36, bewertet wird ein Um-satzbereich von 400.000 Euro (netto) (Mindestanforderung) bis 30.000.000 Euro (netto) pro Jahr. Ein Gesamtumsatz unterhalb von 400.000 Euro (netto) wird nicht bewertet, es erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Ein Gesamtumsatz von 400.000 (netto) Euro pro Jahr erreicht den Erfüllungsgrad 1. Bei einem Gesamtumsatz über 400.000 Euro (netto) und unter 30.000.000 Euro (netto) wird linear interpoliert (vgl. zuvor). Ab und über einem Gesamtumsatz von 30.000.000 Euro (netto) wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht. Es erfolgt eine Bepunktung des Gesamtumsatzes netto je Geschäftsjahr. Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und mit dem Gewichtungsfaktor je Geschäftsjahr (jeweils 12 %) multipliziert. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
6.6-VgV-TNW-Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis/Bestätigung durch Eigenerklärung der Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnah-meantrag mittels Eigenerklärung mittels Anlage 6.6-VgV-TNW vorzulegen). Es gelten die nachfolg … ganz lesen6.6-VgV-TNW-Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis/Bestätigung durch Eigenerklärung der Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnah-meantrag mittels Eigenerklärung mittels Anlage 6.6-VgV-TNW vorzulegen). Es gelten die nachfolgen-den Mindestanforderungen an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrages: Betriebshaftpflichtversicherung nach internationalem Standard mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. pau-schal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist mit Abgabe des Teil-nahmeanträge eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versiche-rungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bedarf wird im Teil-nahmewettbewerb eine Bestätigung des Versicherers über die Zusage des Versicherungsabschlusses gem. den genannten Konditionen verlangt einzureichen bzw. alternativ, sofern der Bewerber angibt, über den Versicherungsschutz bereits zu verfügen, eine Versicherungsbestätigung des Versicherers und oder eine entsprechende Versicherungspolice einzureichen. Sofern der Bewerber eine Bewerber-gemeinschaft ist, hat jedes Bewerbermitglied den Nachweis zu führen bzw. alternativ ein Mitglied muss einer Gruppenversicherung erklären und im Bedarfsfall nachweisen gem. den vorgenannten Ausführungen. Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 10, bewertet wird eine Be-triebshaftpflichtversicherung nach internationalem Standard (alternativ: Versicherung im Auftrags-fall): Mindestdeckungssumme von EUR 10 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden je Versi-cherungsfall - maximal EUR 40 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden maximiert auf mindes-tens das 2-fache je Versicherungsjahr. Bei weniger als EUR 10 Mio. Deckungssumme pauschal je Ver-sicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. pauschal je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr erreicht den Erfüllungsgrad 1. Bei mehr als EUR 10 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall und unter EUR 40 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr wird linear interpoliert (vgl. zuvor). Ab und über EUR 40 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
6.8-VgV-TNW-Referenzobjekte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu den in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen. Als erbracht (und mithin gewertet) gelten beendete Aufträge die mind. 12 Monate angedauert haben oder auch Dauerreferenzen die m … ganz lesen6.8-VgV-TNW-Referenzobjekte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu den in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen. Als erbracht (und mithin gewertet) gelten beendete Aufträge die mind. 12 Monate angedauert haben oder auch Dauerreferenzen die mind. 12 Monate andauern und noch laufen. Maßgeblich ist, dass der Abschluss des Referenzleistung innerhalb des Zeitkorridors liegt. Auf den Beginn der Leistung kommt es nicht an. Entsprechend gilt für Dauerreferenzen, dass der Zeitraum von 12 Monaten innerhalb des Zeitkorridors liegt. Es gelten nur Referenzen, die im Bearbeitungszeitraum - mithin in den letzten fünf Jahren - liegen. Als Referenzzeitpunkt für die Bewertung des 5-Jahres-Korridors gilt der Ablauf der Teilnahmefrist. Es kommt mithin darauf an, dass das vertragliche Leistungsende nach dem bezeichneten Fünf-Jahres-Zeitpunkt liegt. Die Referenz muss vergleichbar sein. Zuletzt müssen mit der Refe-renzangabe die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers ausgewiesen werden. Es gelten die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz sowie die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrages bzgl. der Referenzen: Mind. 3 Referenzen über vergleichba-re Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Sachversicherungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen), Mind. 1 Referenz über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Kunstversicherungen, Mind. 1 Referenz über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Bootsversicherung (Haftpflicht- und Kasko), Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Elektronikversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Betriebshaftpflichtversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Cyberversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Vertrauensschadenversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über D&O Versicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Strafrechtsschutzversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über KFZ-Versicherungen. Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 33, bewertet werden min-destens 3 Referenzen EG 1 und maximal 10 Referenzen EG 3, bei mehr als 3 Referenzen und weniger als 10 Referenzen wird linear interpoliert für die Versicherungssparten bei denen mind. 3 Referenzen gefordert werden. Für die Versicherungssparten bei denen mind. 1 Referenz gefordert werden: mindestens 1 Referenz EG 1 und maximal 3 Referenzen EG 3, bei mehr als 1 Referenz und weniger als 3Referenzen wird linear interpoliert. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
6.9-VgV-TNW-Anzahl der technischen Fachkräfte, die der Bewerber einzusetzen beabsichtigt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu der Anzahl der technischen Fachkräfte, die der Bewerber einzusetzen beabsichtigt. Als technische Fachkräfte zählen Versicherungskaufleute, Ver … ganz lesen6.9-VgV-TNW-Anzahl der technischen Fachkräfte, die der Bewerber einzusetzen beabsichtigt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu der Anzahl der technischen Fachkräfte, die der Bewerber einzusetzen beabsichtigt. Als technische Fachkräfte zählen Versicherungskaufleute, Versicherungsfachwirte, Versicherungsbetriebswirte, Juristen und vgl. Fachkräfte, die zur Betreuung der hiesigen Leistungserbringung fachlich eingesetzt werden sollen. Handelt es sich dabei um Personen, die nicht dem Unternehmen angehören, sind die Grundsätze der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmerschaft/Eignungsleihe zu berücksichtigen. Mindestanforderung: Mind. 10 Mitarbeiter. Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 11, der Auftraggeber be-wertet dieses Auswahlkriterium anhand der Anzahl der Fachkräfte, die der Bewerber einzusetzen beabsichtigt. Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte im Bereich 10 Mitarbeiter - 20 Mitarbeiter. Weniger als 10 technischen Fachkräfte, es erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. 10 technische Fachkräfte erreicht den Erfüllungsgrad 1. Bei mehr als 10 technischen Fachkräften und unter 20 technischen Fachkräften wird linear interpoliert (vgl. zuvor). Ab und über 20 technischen Fachkräften wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
6.16-VgV-TNW-Vorlage eines gültigen Zertifikates (DIN EN ISO 9001) oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (Eigenerklärung und Kopie der Urkunde bzw. vgl. Nachweis) der Zertifizierung eines Quali-tätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen Na … ganz lesen6.16-VgV-TNW-Vorlage eines gültigen Zertifikates (DIN EN ISO 9001) oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (Eigenerklärung und Kopie der Urkunde bzw. vgl. Nachweis) der Zertifizierung eines Quali-tätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen Nachweis (eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen; vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaß-nahmen, welche mind. folgende Aspekte umfassen: Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung), Verbesserung). Es wird eine Eigenerklärung sowie eine Urkunde in Kopie gefordert bzw. einen Gleichwertigkeitsnachweis und eine Erläuterung der Ausnahme. - Dieser alternative Nachweis durch Eigenerklärung wird zudem kann nur dann zulässigerweise durch einen Bieter erbracht werden, wenn dieser erläutert, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden, vorbenannten Bescheinigungen nicht innerhalb einer an-gemessenen Frist vor Abgabe des Angebotes einholen konnte. Die Gründe hierfür hat der Bieter mit dem Angebot zu benennen. Er trägt hierfür die Darlegungslast. Dies gilt für jeden Bieter / jedes Bie-tergemeinschaftsmitglied / jeden Nachunternehmer, der im hiesigen Projekt personelle Leistungen erbringt bzw. bzgl. der Erbringung einbezogen ist oder wird und Leistungen erbringt für die Zertifizie-rung relevant ist.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
6.17-VgV-TNW-Vorlage eines gültigen Zertifikates (ISO 27001) oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (Eigenerklärung und Kopie der Urkunde bzw. vgl. Nachweis) der Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems gemäß ISO 27001 oder gleichwertigen … ganz lesen6.17-VgV-TNW-Vorlage eines gültigen Zertifikates (ISO 27001) oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (Eigenerklärung und Kopie der Urkunde bzw. vgl. Nachweis) der Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems gemäß ISO 27001 oder gleichwertigen Nachweis (eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen; vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche mind. folgende Aspekte umfassen: Formulierung von Anforderungen und Zielsetzungen zur Informationssicherheit, Management von Sicherheitsrisiken, Gewährleistung der Konformität mit Gesetzen und Regulierungen, Implementierung und Management von Maßnahmen zur Sicherstellung von spezifischen Zielen zur Informationssicherheit, Identifikation und Definition von bestehenden sowie neuen Informationssicherheits-Managementprozessen, Verwendung durch interne und externe Auditoren. Es wird eine Eigenerklärung sowie eine Urkunde in Kopie gefordert bzw. einen Gleichwertigkeitsnachweis und eine Erläuterung der Ausnahme. - Dieser alternative Nachweis durch Eigenerklärung wird zudem kann nur dann zulässigerweise durch einen Bieter erbracht werden, wenn dieser erläutert, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden, vorbenannten Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor Abgabe des Angebotes einholen konnte. Die Gründe hierfür hat der Bieter mit dem Angebot zu benennen. Er trägt hierfür die Darlegungslast. Dies gilt für jeden Bieter / jedes Bietergemeinschaftsmitglied / jeden Nachunternehmer, der im hiesigen Projekt personelle Leistungen erbringt bzw. bzgl. der Erbringung einbezogen ist oder wird und Leistungen erbringt für die Zertifizierung relevant ist.
Anteil der Unterauftragsvergabe
6.10-VgV-TNW-Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachunternehmererklärung /Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) … ganz lesen6.10-VgV-TNW-Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachunternehmererklärung /Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Nachunternehmers: > Nachunternehmerverpflichtungserklärung > Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV durch Eigenerklärung über die Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) > Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 - 125 GWB > Eigenerklärung zum Vorliegen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV > Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV > Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV > Geeignete Referenzen, § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV > Erklärung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (auf Anforderung mittels Eigenerklärung vorzulegen) (siehe sonstige Eig-nungsbedingungen), es sei denn, dass der Nachunternehmer nachweist, keine personellen Leistungen zu erbringen bzw. keine für die Zertifizierung relevante Leistung zu erbringen. > Erklärung zur Zertifizierung nach ISO 27001 oder gleichwertig (auf Anforderung mittels Eigenerklärung vorzulegen) (siehe sonstige Eignungsbedingungen) es sei denn, dass der Nachunternehmer nachweist, keine per-sonellen Leistungen zu erbringen bzw. keine für die Zertifizierung relevante Leistung zu erbringen. > Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern einschlägig) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Erklärungen und die Ausschlusserklärung sowie Eignungsnachweise. Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der techn. Leistungsfähigkeit erfolgt, muss mit dem Teilnahmeantrag zugleich eine dazugehörige Nachunternehmererklärung eingereicht werden und auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung Nachunternehmer und die Ausschlusserklärung sowie Eignungsnachweise des Nachunternehmers: > Verpflichtungserklärung Eig-nungsleihe > Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV durch Eigenerklärung über die Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) (gilt nur bei technischer Leistungsfähigkeit) > Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 - 125 GWB > Eigenerklärung zum Vorliegen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV > Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV > Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV > Geeignete Referenzen, § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV (gilt nur bei technischer Leistungsfähigkeit) > Erklärung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (auf Anforderung mittels Eigenerklärung vorzulegen) (siehe sonstige Eignungsbedingungen) es sei denn, dass der Nachunternehmer nach-weist, keine personellen Leistungen zu erbringen bzw. keine für die Zertifizierung relevante Leistung zu erbringen. > Erklärung zur Zertifizierung nach ISO 27001 oder gleichwertig (auf Anforderung mittels Eigenerklärung vorzulegen) (siehe sonstige Eignungsbedingungen) es sei denn, dass der Nachunternehmer nachweist, keine personellen Leistungen zu erbringen bzw. keine für die Zertifizierung relevante Leistung zu erbringen. - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf Anforderu …
Anteil der Unterauftragsvergabe
6.11-VgV-TNW-Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern einschlägig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Anteil der Unterauftragsvergabe
6.12-VgV-TNW-Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Anfordern des AG) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Anteil der Unterauftragsvergabe
6.13-VgV-TNW-Verpflichtungserklärung bei Nachunternehmereinsatz (auf gesondertes Anfordern des AG) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Anteil der Unterauftragsvergabe
6.4-VgV-TNW-Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Anteil der Unterauftragsvergabe
6.14-VgV-TNW-Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Mitarbeiter
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der AG ist berechtigt, den Vertrag über die Grundlaufzeit hinaus, zu den am Ende der Grundlaufzeit bestehenden Vertragsbedingungen einschließlich Vergütungen, um einmalig 4 Jahre bis zum 31.12.2033 zu verlängern (Optionsrecht). Das Optionsrecht kann der AG gegenüber dem AN bis spätestens zum 31.12.2028 in Schriftform ausüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und im Versicherungsvermittlerregister der IHK eingetragen oder über eine Zulassung gem. einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch ei-nen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch ei-nen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI. 4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4YTEA8ER3X Zusätzliche Informationen: Die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der in der Unterlage SC-071-SV-2025-3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Eignung sowie anhand der im Folgenden dargestellten Auswahlkriterien und … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYD4YTEA8ER3X Zusätzliche Informationen: Die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der in der Unterlage SC-071-SV-2025-3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Eignung sowie anhand der im Folgenden dargestellten Auswahlkriterien und Gewichtungsfaktoren. Gesamtumsatz (Gewich-tungsfaktor 36), Referenzen (Gewichtungsfaktor 33), Anzahl der technischen Fachkräfte (Gewich-tungsfaktor 11), Haftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 20), hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt eine Aufgliederung in weitere Unterkriterien: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 10, Betriebshaftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 10). Die konkreten Anforderungen sind unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien je Bewertungskriterium ausgewiesen. Hinweis zu den weiteren Anforderungen an Bewerbergemeinschaften: Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Falle der Teilnahmeantragserstellung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bewerbergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Hinweis zur Präqualifizierung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages ist die PQ-Nummer anzugeben, sofern vorhanden. Die ausweislich der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise (es gelten für alle Bewerber dieselben Eignungskriterien und Mindestanforderungen) müssen im PQ-Register enthalten sein. Wenn diese dort nicht oder nicht wie gefordert enthalten sind, sind sie separat mit Abgabe des Teilnahmeantrages einzureichen. Sollte der Teilnahmeantrag in die engere Auswahl gelangen, behält sich der AG vor im Rahmen seines Ermessens fehlende Eignungsnachweise, die sich also weder aus dem PQ-Register ergeben noch mit dem Teilnahmeantrag separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung zulässig ist). Demgegenüber werden Nachweise, die in dem PQ-Register enthalten sind, aber nicht den Vorgaben entsprechen, nicht nachgefordert, es sei denn, die Unterlagen werden als fehlend qualifiziert. Es erfolgt vielmehr ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Teilnahmeantrag- entweder die ausgefüllte Anlage 6 oder - oder die Angaben mittels einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Sollte der Teilnahmeantrag in die engere Auswahl gelangen, behält sich der AG vor im Rahmen seines Ermessens fehlende Eignungs-nachweise, die sich also weder aus EEE ergeben noch mit dem Teilnahmeantrag separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung zulässig ist). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifi …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a35dc07-6b49-40bf-9973-4a2260b6e9fc.