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Versicherungsmaklerdienstleistungen - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SV

WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen SC-071-SV-2025veröffentlicht 19.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (66 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualitative Kriterien50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe von Versicherungsmaklerdienstleistungen für die Versicherungsverträge des WIRO-Konzerns Die Leistungen umfassen u.a.: - Laufende Erfassung, Analyse und Bewertung der individuellen Risikosituation und Identifizierung neuer Risiken. Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes und Erarbeitung von Empfehlungen zu dessen Optimierung analog der individuellen Risiko- und Absicherungsstrategie, um eine angemessene und wirtschaftliche Risikotragung durch die Versicherungsverträge zu gewährleisten. Diese Prüfung umfasst auch etwa erforderliche Besichtigungen relevanter Vermögensgegenstände, insbesondere technischer Anlagen, z.B. durch Fachingenieure, - Stellen von Verbesserungsvorschlägen, - Prüfung der Policen, Nachträge und Rechnungen auf Angemessenheit, Marktkonformität und Einhaltung bedingungsgemäßer Vereinbarungen; Empfehlung zur Ausgestaltung bzw. Aktualisierung der Versicherungsverträge, - Erfassung, Meldung und Abwicklung von Schadensfällen gegenüber der jeweiligen Versiche- rung."

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 1
Qualität
Qualitative KriterienGewichtung (Punkte, genau) 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der AG ist berechtigt, den Vertrag über die Grundlaufzeit hinaus, zu den am Ende der Grundlaufzeit bestehenden Vertragsbedingungen einschließlich Vergütungen, um einmalig 4 Jahre bis zum 31.12.2033 zu verlängern (Optionsrecht). Das Optionsrecht kann der AG gegenüber dem AN bis spätestens zum 31.12.2028 in Schriftform ausüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch ei-nen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch ei-nen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI. 4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4YTZSM605W# Zusätzliche Informationen: Die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der in der Unterlage SC-071-SV-2025-3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Eignung sowie anhand der im Folgenden dargestellten Auswahlkriterien u … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4YTZSM605W# Zusätzliche Informationen: Die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der in der Unterlage SC-071-SV-2025-3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Eignung sowie anhand der im Folgenden dargestellten Auswahlkriterien und Gewichtungsfaktoren. Gesamtumsatz (Gewich-tungsfaktor 36), Referenzen (Gewichtungsfaktor 33), Anzahl der technischen Fachkräfte (Gewich-tungsfaktor 11), Haftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 20), hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt eine Aufgliederung in weitere Unterkriterien: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 10, Betriebshaftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 10). Die konkreten Anforderungen sind unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien je Bewertungskriterium ausgewiesen. Hinweis zu den weiteren Anforderungen an Bewerbergemeinschaften: Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Falle der Teilnahmeantragserstellung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bewerbergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Hinweis zur Präqualifizierung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages ist die PQ-Nummer anzugeben, sofern vorhanden. Die ausweislich der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise (es gelten für alle Bewerber dieselben Eignungskriterien und Mindestanforderungen) müssen im PQ-Register enthalten sein. Wenn diese dort nicht oder nicht wie gefordert enthalten sind, sind sie separat mit Abgabe des Teilnahmeantrages einzureichen. Sollte der Teilnahmeantrag in die engere Auswahl gelangen, behält sich der AG vor im Rahmen seines Ermessens fehlende Eignungsnachweise, die sich also weder aus dem PQ-Register ergeben noch mit dem Teilnahmeantrag separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung zulässig ist). Demgegenüber werden Nachweise, die in dem PQ-Register enthalten sind, aber nicht den Vorgaben entsprechen, nicht nachgefordert, es sei denn, die Unterlagen werden als fehlend qualifiziert. Es erfolgt vielmehr ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Teilnahmeantrag- entweder die ausgefüllte Anlage 6 oder - oder die Angaben mittels einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Sollte der Teilnahmeantrag in die engere Auswahl gelangen, behält sich der AG vor im Rahmen seines Ermessens fehlende Eignungs-nachweise, die sich also weder aus EEE ergeben noch mit dem Teilnahmeantrag separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung zulässig ist). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präquali …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Funk Versicherungsmakler GmbH, Berlin1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1cedb65c-11b7-4b4a-ac84-95aa8b85a266.