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vergebenEU-weitVersicherungenDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Versicherungsleistung der städtischen Liegenschaften

Stadt Schleiden · Schleiden, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025_4039_SLE_DL_01.111.13_VVveröffentlicht 06.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 425 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
880 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Schleiden
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vergabe der Versicherungsleistungen, Gebäude- und Inhalt sowie Elektronik und Elementarversicherung der städtischen Liegenschaften CPV-Codes: 66510000-8 Versicherungen 66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen 66515100-4 Feuerversicherungen Los 1: Gebäude- und Inhaltsversicherung ohne Selbstbeteiligung - Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus - Elementarversicherung (Gebäude und Inhalt) o Überschwemmung + Ausuferung, Starkregen, Rückstau o Erdsenkung, Erdrutsch o Schneedruck, Lawinen o Erdbeben o Vulkanausbruch Die Risikoeinschätzung obliegt der Auftragnehmer, eine Übersicht der Standorte der jeweiligen Liegenschaften ist eingetragen. - Feuerversicherung - Leitungswasserversicherung - Sturmversicherung Los 2: Elektronikversicherung ohne Selbstbeteiligung - technische Gefahren: Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Konstruktions- oder Materialfehler. - menschliches Versagen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit. - äußere Einflüsse: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt Versichert werden sollen unter anderem: - Drucker - Scanner - Kopiergeräte - Faxgeräte Angebote sind möglich nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden). Der Rahmenvertrag wird für 48 Monate (ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030) inklusive einer einseitigen Verlängerungsoption (des Auftraggebers) für weitere 24 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens bis zum 30. Juni 2030 eine Kündigung ausgesprochen wird. Nach spätestens 72 Monaten (bis spätestens 31. Dezember 2032) läuft der Vertrag aus. Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen werden nicht zugelassen. Bietergemeinschaften werden nicht zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Frist für Teilnehmeranträge: 08.09.2025 geplantes Ende der Bindefrist: 06.12.2025 Im Rahmen der Ausschreibung werden Angebote von Versicherungsmarklern nicht berücksichtigt. Auf Grund einer direkten Vertragsbeziehung mit dem Versicherungsunternehmen und um die Kommunikation sowie Abwicklung zu vereinfachen ist die Teilnahme ist ausschließlich für Versicherungsunternehmen und/oder deren direkt beauftragte Dienstleister vorgesehen. So werden auch unnötige Kosten vermieden, die durch Provisionen entstehen könnten.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäude- und Inhaltsversicherung ohne Selbstbeteiligung

Vergabe der Versicherungsleistungen, Gebäude- und Inhalt sowie Elektronik und Elementarversicherung der städtischen Liegenschaften CPV-Codes: 66510000-8 Versicherungen 66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen 66515100-4 Feuerversicherungen Los 1: Gebäude- und Inhaltsversicherung ohne Selbstbeteiligung - Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus - Elementarversicherung (Gebäude und Inhalt) o Überschwemmung + Ausuferung, Starkregen, Rückstau o Erdsenkung, Erdrutsch o Schneedruck, Lawinen o Erdbeben o Vulkanausbruch Die Risikoeinschätzung obliegt der Auftragnehmer, eine Übersicht der Standorte der jeweiligen Liegenschaften ist eingetragen. - Feuerversicherung - Leitungswasserversicherung - Sturmversicherung Los 2: Elektronikversicherung ohne Selbstbeteiligung - technische Gefahren: Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Konstruktions- oder Materialfehler. - menschliches Versagen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit. - äußere Einflüsse: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt Versichert werden sollen unter anderem: - Drucker - Scanner - Kopiergeräte - Faxgeräte Angebote sind möglich nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden). Der Rahmenvertrag wird für 48 Monate (ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030) inklusive einer einseitigen Verlängerungsoption (des Auftraggebers) für weitere 24 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens bis zum 30. Juni 2030 eine Kündigung ausgesprochen wird. Nach spätestens 72 Monaten (bis spätestens 31. Dezember 2032) läuft der Vertrag aus. Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen werden nicht zugelassen. Bietergemeinschaften werden nicht zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Frist für Teilnehmeranträge: 08.09.2025 geplantes Ende der Bindefrist: 06.12.2025 Im Rahmen der Ausschreibung werden Angebote von Versicherungsmarklern nicht berücksichtigt. Auf Grund einer direkten Vertragsbeziehung mit dem Versicherungsunternehmen und um die Kommunikation sowie Abwicklung zu vereinfachen ist die Teilnahme ist ausschließlich für Versicherungsunternehmen und/oder deren direkt beauftragte Dienstleister vorgesehen. So werden auch unnötige Kosten vermieden, die durch Provisionen entstehen könnten.

4 Jahre–
2
Elektronikversicherung ohne Selbstbeteiligung

Vergabe der Versicherungsleistungen, Gebäude- und Inhalt sowie Elektronik und Elementarversicherung der städtischen Liegenschaften CPV-Codes: 66510000-8 Versicherungen 66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen 66515100-4 Feuerversicherungen Los 1: Gebäude- und Inhaltsversicherung ohne Selbstbeteiligung - Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus - Elementarversicherung (Gebäude und Inhalt) o Überschwemmung + Ausuferung, Starkregen, Rückstau o Erdsenkung, Erdrutsch o Schneedruck, Lawinen o Erdbeben o Vulkanausbruch Die Risikoeinschätzung obliegt der Auftragnehmer, eine Übersicht der Standorte der jeweiligen Liegenschaften ist eingetragen. - Feuerversicherung - Leitungswasserversicherung - Sturmversicherung Los 2: Elektronikversicherung ohne Selbstbeteiligung - technische Gefahren: Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Konstruktions- oder Materialfehler. - menschliches Versagen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit. - äußere Einflüsse: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt Versichert werden sollen unter anderem: - Drucker - Scanner - Kopiergeräte - Faxgeräte Angebote sind möglich nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden). Der Rahmenvertrag wird für 48 Monate (ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030) inklusive einer einseitigen Verlängerungsoption (des Auftraggebers) für weitere 24 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens bis zum 30. Juni 2030 eine Kündigung ausgesprochen wird. Nach spätestens 72 Monaten (bis spätestens 31. Dezember 2032) läuft der Vertrag aus. Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen werden nicht zugelassen. Bietergemeinschaften werden nicht zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Frist für Teilnehmeranträge: 08.09.2025 geplantes Ende der Bindefrist: 06.12.2025 Im Rahmen der Ausschreibung werden Angebote von Versicherungsmarklern nicht berücksichtigt. Auf Grund einer direkten Vertragsbeziehung mit dem Versicherungsunternehmen und um die Kommunikation sowie Abwicklung zu vereinfachen ist die Teilnahme ist ausschließlich für Versicherungsunternehmen und/oder deren direkt beauftragte Dienstleister vorgesehen. So werden auch unnötige Kosten vermieden, die durch Provisionen entstehen könnten.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität50 %
Preis
AngebotspreisDer Preis (in EURO, brutto) ist eins von insgesamt zwei Zuschlagskriterien.
Qualität
- Unterkriterium: Ausführungskonzept für Umgang mit Schadensfall inkl. innovative Konzepte zur Optimierung des Prozesses = 50 % - Unterkriterium: Serviceleistungen: Effizienz der Schadensabwicklung (Schnelligkeit, Fairness und Effizienz der Abwicklung von Schadensfällen) = 40 % - Unterkriterium: Qualitätsmanagement (Kundenzufriedenheit, Transparenz und Verständlichkeit) = 10 %

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderung) o Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 8 VAG (gültige Eigenerklärung zur Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin beaufsichtigt Versicherungsunternehmen, die im Geltungsbereich … ganz lesen- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderung) o Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 8 VAG (gültige Eigenerklärung zur Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin beaufsichtigt Versicherungsunternehmen, die im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) tätig sind und Ihren Sitz in Deutschland haben. Ein Versicherungsunternehmen benötigt in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin, um Versicherungsgeschäfte zu betreiben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
o Drei vergleichbare Referenzen, von verschiedenen Referenzgebern der letzten drei Jahren für kommunale Sachversicherungen. Geeignet sind die Referenzen dann, wenn die Bewerber bei diesen Projekten zwischen 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2025 Versicherungsleistungen erbracht hat, die mit der verfahrensg … ganz leseno Drei vergleichbare Referenzen, von verschiedenen Referenzgebern der letzten drei Jahren für kommunale Sachversicherungen. Geeignet sind die Referenzen dann, wenn die Bewerber bei diesen Projekten zwischen 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2025 Versicherungsleistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn der Bewerber turnusmäßige Leistungen für Kommunale Träger erbracht hat. Die Referenzen müssen im technischen und organisatorischen Bereich ein gleich hoher oder höherer Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschrieben Leistung ermöglichen. Einen gleich höheren Schwierigkeitsgrad erfüllen die Bewerber, wenn die Referenzprojekte mindestens sechs Leistungen für Nutzungsmöglichkeiten der kommunalen Liegenschaften (Rathaus/ Schulen/ Kitas/ Turnhalle/ Bauhof/ Bürgerhaus/ Freibad/ Pumpwerke / Feuerwehrgerätehaus/ Lagerhalle/ Vereinsheim/) umfassen, wobei Schulen, Feuerwehrgerätehaus und Bauhof zwingend erforderlich sind. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit o Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber wird durch Erreichung eines Ratings einer unabhängigen Ratingagentur nachgewiesen. Voraussetzung ist eine Mindestrating von AA - (Rating S&P / Fitch / Moodys oder vergleichbar). Das Rating bewerte … ganz lesen- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit o Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber wird durch Erreichung eines Ratings einer unabhängigen Ratingagentur nachgewiesen. Voraussetzung ist eine Mindestrating von AA - (Rating S&P / Fitch / Moodys oder vergleichbar). Das Rating bewertet Versicherungen hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Fähigkeit, ihren Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern nachzukommen. Das Rating gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Versicherungsunternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. der Auszahlung von Versicherungsleistungen, fristgerecht und in vollem Umfang nachkommen kann.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
o Bei den Angeboten ist eine Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz abzugeben. Mit dieser Erklärung legt ein Versicherungsunternehmen dar, dass es über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügt, um seine Risiken zu decken. Die Eigenerklärung bestätigt, dass der Bewerber unter Berücksichtig … ganz leseno Bei den Angeboten ist eine Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz abzugeben. Mit dieser Erklärung legt ein Versicherungsunternehmen dar, dass es über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügt, um seine Risiken zu decken. Die Eigenerklärung bestätigt, dass der Bewerber unter Berücksichtigung der Objekte und Höchstschädigungssumme über ausreichender Rückversicherungsschutz verfügt. Sofern der Bewerber der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt, ist zu erklären, dass die Anordnungen zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen stets beachtet und künftig beachtet werden. Sofern der Bewerber nicht aus Deutschland kommt, ist zu erklären, aus welchen nationalen Regelungen sich die Anforderungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen ergeben.
Spezifischer Jahresumsatz
Angaben zum Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet. Ich bin eingetragen bei: Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Rahmenvertrag wird für 48 Monate (ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030) inklusive einer einseitigen Verlängerungsoption (des Auftraggebers) für weitere 24 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens bis zum 30. Juni 2030 eine Kündigung ausgesprochen wird. Nach spätestens 72 Monaten (bis spätestens 31. Dezember 2032) läuft der Vertrag aus.
Optionen
Ja, im Rahmen von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Angebot abzugeben (siehe Formular 522). 2. Russland Bezug Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnu … ganz lesenLeistung: 1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Angebot abzugeben (siehe Formular 522). 2. Russland Bezug Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben (Formular 523).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauuntern … ganz lesen1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCY2MK Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YYCY2MK Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
582.840 €Zuschlagswert im Median
259.523 € – 900.000 €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Versicherungen in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.09.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 08.09.2025 auf 15.09.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb0289f7-760a-4f81-b507-95f33bee5d0a.