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vergebenEU-weitVersicherungenDienstleistungenRahmenvereinbarung

Versicherungsleistung der städtischen Liegenschaften

Stadt Schleiden · Schleiden, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025_4039_SLE_DL_01.111.13_VVveröffentlicht 14.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Versicherungen in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 37 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,32 Mio. €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe der Versicherungsleistungen, Gebäude- und Inhalt sowie Elektronik und Elementarversicherung der städtischen Liegenschaften CPV-Codes: 66510000-8 Versicherungen 66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen 66515100-4 Feuerversicherungen Los 1: Gebäude- und Inhaltsversicherung ohne Selbstbeteiligung - Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus - Elementarversicherung (Gebäude und Inhalt) o Überschwemmung + Ausuferung, Starkregen, Rückstau o Erdsenkung, Erdrutsch o Schneedruck, Lawinen o Erdbeben o Vulkanausbruch Die Risikoeinschätzung obliegt der Auftragnehmer, eine Übersicht der Standorte der jeweiligen Liegenschaften ist eingetragen. - Feuerversicherung - Leitungswasserversicherung - Sturmversicherung Los 2: Elektronikversicherung ohne Selbstbeteiligung - technische Gefahren: Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Konstruktions- oder Materialfehler. - menschliches Versagen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit. - äußere Einflüsse: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt Versichert werden sollen unter anderem: - Drucker - Scanner - Kopiergeräte - Faxgeräte - Rechner + Laptops - Monitore - Router - Telefonanlagen - Telefone - Kopfhörer - Zeiterfassungsanlagen - Überwachungskameras - Serveschränke - Lautsprecher - Alarmanlage - Funk-Mikro Anlage - Whiteboard - Beamer - Küchengeräte wie Spülmaschine, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Backofen + Kochfläche, Kühlschränke etc. - Kleinere Baugeräte wie Akkubohrer etc. - Elektr. Lerngeräte - E-Mikroskope - Fernseher Die Abgabe der Angebote ist möglich nur für ein Los oder für alle Lose. Die Zuschlagskriterien gelten für jedes der Lose separat. Der Rahmenvertrag wird für 48 Monate (ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) inklusive einer einseitigen Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens bis zum 30. Juni eine Kündigung ausgesprochen wird. Spätestens zum 31. Dezember 2031 läuft der Vertrag aus. Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen werden nicht zugelassen. Bietergemeinschaften werden nicht zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Beginn der Angebotsphase: 22.Sept.2025 Fristablauf zur Abgabe der Erstangebot 15. Okt. 2025 Die Bieter werden gebeten, für die Verahndlungstermine am Mi 5. Nov. 25 und am Do.6 Nov. 2025 in dem Zeitraum zwischen 9:00-14:00 im Rahmen der Terminplanung freizuhalten. geplantes Ende der Bindefrist: 06.12.2025 Im Rahmen der Ausschreibung werden Angebote von Versicherungsmarklern nicht berücksichtigt. Auf Grund einer direkten Vertragsbeziehung mit dem Versicherungsunternehmen und um die Kommunikation sowie Abwicklung zu vereinfachen ist die Teilnahme ist ausschließlich für Versicherungsunternehmen und/oder deren direkt beauftragte Dienstleister vorgesehen. So werden auch unnötige Kosten vermieden, die durch Provisionen entstehen könnten. Die Vergabe eines Angebotes mit Berücksichtigung einer Geschäftsstelle vor Ort ist selbstverständlich möglich, hier werden lediglich Maklerbüros nicht berücksichtigt.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäude- und Inhaltsversicherung ohne Selbstbeteiligung

Vergabe der Versicherungsleistungen, Gebäude- und Inhalt sowie Elektronik und Elementarversicherung der städtischen Liegenschaften CPV-Codes: 66510000-8 Versicherungen 66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen 66515100-4 Feuerversicherungen Los 1: Gebäude- und Inhaltsversicherung ohne Selbstbeteiligung - Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus - Elementarversicherung (Gebäude und Inhalt) o Überschwemmung + Ausuferung, Starkregen, Rückstau o Erdsenkung, Erdrutsch o Schneedruck, Lawinen o Erdbeben o Vulkanausbruch Die Risikoeinschätzung obliegt der Auftragnehmer, eine Übersicht der Standorte der jeweiligen Liegenschaften ist eingetragen. - Feuerversicherung - Leitungswasserversicherung - Sturmversicherung Los 2: Elektronikversicherung ohne Selbstbeteiligung - technische Gefahren: Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Konstruktions- oder Materialfehler. - menschliches Versagen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit. - äußere Einflüsse: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt Versichert werden sollen unter anderem: - Drucker - Scanner - Kopiergeräte - Faxgeräte - Rechner + Laptops - Monitore - Router - Telefonanlagen - Telefone - Kopfhörer - Zeiterfassungsanlagen - Überwachungskameras - Serveschränke - Lautsprecher - Alarmanlage - Funk-Mikro Anlage - Whiteboard - Beamer - Küchengeräte wie Spülmaschine, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Backofen + Kochfläche, Kühlschränke etc. - Kleinere Baugeräte wie Akkubohrer etc. - Elektr. Lerngeräte - E-Mikroskope - Fernseher Die Abgabe der Angebote ist möglich nur für ein Los oder für alle Lose. Die Zuschlagskriterien gelten für jedes der Lose separat. Der Rahmenvertrag wird für 48 Monate (ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) inklusive einer einseitigen Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens bis zum 30. Juni eine Kündigung ausgesprochen wird. Spätestens zum 31. Dezember 2031 läuft der Vertrag aus. Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen werden nicht zugelassen. Bietergemeinschaften werden nicht zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Beginn der Angebotsphase: 22.09.2025 geplantes Ende der Bindefrist: 06.12.2025 Im Rahmen der Ausschreibung werden Angebote von Versicherungsmarklern nicht berücksichtigt. Auf Grund einer direkten Vertragsbeziehung mit dem Versicherungsunternehmen und um die Kommunikation sowie Abwicklung zu vereinfachen ist die Teilnahme ist ausschließlich für Versicherungsunternehmen und/oder deren direkt beauftragte Dienstleister vorgesehen. So werden auch unnötige Kosten vermieden, die durch Provisionen entstehen könnten. Die Vergabe eines Angebotes mit Berücksichtigung einer Geschäftsstelle vor Ort ist selbstverständlich möglich, hier werden lediglich Maklerbüros nicht berücksichtigt.

4 Jahre–
2
Elektronikversicherung ohne Selbstbeteiligung

Vergabe der Versicherungsleistungen, Gebäude- und Inhalt sowie Elektronik und Elementarversicherung der städtischen Liegenschaften CPV-Codes: 66510000-8 Versicherungen 66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen 66515100-4 Feuerversicherungen Los 1: Gebäude- und Inhaltsversicherung ohne Selbstbeteiligung - Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus - Elementarversicherung (Gebäude und Inhalt) o Überschwemmung + Ausuferung, Starkregen, Rückstau o Erdsenkung, Erdrutsch o Schneedruck, Lawinen o Erdbeben o Vulkanausbruch Die Risikoeinschätzung obliegt der Auftragnehmer, eine Übersicht der Standorte der jeweiligen Liegenschaften ist eingetragen. - Feuerversicherung - Leitungswasserversicherung - Sturmversicherung Los 2: Elektronikversicherung ohne Selbstbeteiligung - technische Gefahren: Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Konstruktions- oder Materialfehler. - menschliches Versagen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit. - äußere Einflüsse: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt Versichert werden sollen unter anderem: - Drucker - Scanner - Kopiergeräte - Faxgeräte - Rechner + Laptops - Monitore - Router - Telefonanlagen - Telefone - Kopfhörer - Zeiterfassungsanlagen - Überwachungskameras - Serveschränke - Lautsprecher - Alarmanlage - Funk-Mikro Anlage - Whiteboard - Beamer - Küchengeräte wie Spülmaschine, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Backofen + Kochfläche, Kühlschränke etc. - Kleinere Baugeräte wie Akkubohrer etc. - Elektr. Lerngeräte - E-Mikroskope - Fernseher Die Abgabe der Angebote ist möglich nur für ein Los oder für alle Lose. Die Zuschlagskriterien gelten für jedes der Lose separat. Der Rahmenvertrag wird für 48 Monate (ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) inklusive einer einseitigen Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens bis zum 30. Juni eine Kündigung ausgesprochen wird. Spätestens zum 31. Dezember 2031 läuft der Vertrag aus. Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen werden nicht zugelassen. Bietergemeinschaften werden nicht zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Beginn der Angebotsphase: 22.09.2025 geplantes Ende der Bindefrist: 06.12.2025 Im Rahmen der Ausschreibung werden Angebote von Versicherungsmarklern nicht berücksichtigt. Auf Grund einer direkten Vertragsbeziehung mit dem Versicherungsunternehmen und um die Kommunikation sowie Abwicklung zu vereinfachen ist die Teilnahme ist ausschließlich für Versicherungsunternehmen und/oder deren direkt beauftragte Dienstleister vorgesehen. So werden auch unnötige Kosten vermieden, die durch Provisionen entstehen könnten. Die Vergabe eines Angebotes mit Berücksichtigung einer Geschäftsstelle vor Ort ist selbstverständlich möglich, hier werden lediglich Maklerbüros nicht berücksichtigt.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität50 %
Preis
AngebotspreisDer Preis (in EURO, brutto) ist eins von insgesamt zwei Zuschlagskriterien und wird mit 50 % Gewichtung ( max. 50 Punkte) bewertet. Die Punkteanzahl bereichnet sich wie folgt: Punkte = Gesamt Gewichtung Zuschalgskriterium (50)* (niedrigster Preis / Angebotspreis des Bieters) Das Ergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Qualität
Das Zuschlagskriterieum Qualität wird mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt und wird aus drei Unterkriterien( Ausführungskonzept; Serviceleistungen; Qualitätsmanangement) gebildet: - Unterkriterium 1: Ausführungskonzept für Umgang mit Schadensfall inkl. innovative Konzepte zur Optimierung des Prozesses im Sinne der Digitalisierung mit einer Gewichtung von 50 % (max. 25 Punkte) Im Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen dazustellen, wie er im Falle einer Schadensmeldung, konkret mit der Meldung umgehen wird, um bestmöglich sicherzustellen, dass die Schaden möglichst weitestgehend korrekt abgewickelt wird. Das Ausführungskonzept darf einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben und ggf. Grafiken ab Seite 3 bleiben bei der Bewertung jeweils unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Das Ausführungskonzept des Bieters muss die digitale Vereinfachung der Schadensfallaufnahme darstellen und die online Verfolgung der Schadensmeldung zur einfachen Präsenz beim Auftraggeber beinhalten (Schadensfalleingabe 10 Punkte; Statusverfolgung des Vorgangs 2 Punkte; Bereitsstelltung der Unterlagen in einem Downloadportal 8 Punkte). Die Datenzusammenführung zur Vereinfachung der Policen in digitaler Form wird mit 5 Punkte bewertet. - Unterkriterium 2: Serviceleistungen: Darin muss die Effizienz der Schadensabwicklung dargestellt werden (Merkmale wie z.B. Schnelligkeit, Fairness und Effizienz der Abwicklung von Schadensfällen, ständiger Ansprechpartner u.s.w.) mit einer Gewichtung von 40 % (max. 20 Punkte) Die Serviceleistung des Bieters werden anhand der schnellen Reaktionszeit bemessen. Reaktionszeit innerhalb von 48 Stunden nach der Schadensmeldung wird mit Punkte 2 bewertet, innerhalb von 72 Stunden mit 1 Punkt. Eine schnelle Regulierung im Schadensfall nach Angebots- bzw. Rechnungseingang wird mit jeweils Punkte 3 bewertet. In Schadensfällen mit mehr als 10.000 Euro brutto ist eine persönliche Schadensaufnahme innerhalb von 48 Stunden mit 3 Punkten zu bewerten, innerhalb von 72 Stunden mit 1 Punkt. Bei der Regulierung der Schäden wird für die Wiederherstellung auf die wirtschaftlichste Lösung (Zeitraum der Behebung und Kosten), die nicht zwingend die günstigste, geachtet (4 Punkte). Ein ständiger sachkundiger festgelegter Ansprechpartner des Bieters ist zu nennen und zu erläutern, warum dieser für den Auftraggeber geeignet ist (Punkte 4) (Ortskenntnis, Kenntnis von Handwerksbetrieben). Eine fachkundige Beratung im Schadensfall, zur Beseitigung bzw. Vermeidung weiterer Schäden der gleichen Art sind den Serviceleistungen mit einzubeziehen (Punkte 1). - Unterkriterium 3: Qualitätsmanagement (Merkmal: Implementierung vom Qualitätsmanagementsystem) mit einer Gewichtung von 10 % (max. 5 Punkte) Der Bieter verfügt über ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem, welches dem Auftraggeber vorgestellt werden kann (5 Punkte). Sollte kein Qualitätsmanagement vom Bieter vorgestellt werden können, ist dies mit 0 Punkten zu bewerten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag wird für 48 Monate (ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) inklusive einer einseitigen Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens bis zum 30. Juni eine Kündigung ausgesprochen wird. Spätestens zum 31. Dezember 2031 läuft der Vertrag aus.
Optionen
Ja, im Rahmen von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauuntern … ganz lesen1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCY22Q# Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteh … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCY22Q# Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Provinzial Versicherung AG, Düsseldorf1
2Provinzial Versicherung AG, Düsseldorf1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
582.840 €Zuschlagswert im Median
259.523 € – 900.000 €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Versicherungen in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.09.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 08.09.2025 auf 15.09.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 938c3401-4c9e-49b1-91ba-7c8655cc787d.