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Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08,2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose

Kommunalbetriebe Bünde (AöR) - Gebäudemanagement · Bünde, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 1veröffentlicht 29.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 975 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • 1. Angebotspreis (brutto)55 %
  • 2. Leistungswert35 %
  • 3. Qualität der Leistung10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 32 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08.2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. Obergeschoss, Treppenhaus Nord und Pavillon, Ringstr. 69, 32257 Bünde

Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²

4 Jahre–
3
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, Ringstr. 69, 32257 Bünde

Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²

4 Jahre–
4
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. Obergeschoss und Treppenhaus West, Ringstr. 69, 32257 Bünde

Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²

4 Jahre–
5
Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, Jahnstr. 8, 32257 Bünde

Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²

4 Jahre–
6
Erich Kästner-Gesamtschule Kirchlengern, In der Mark 30, 32278 Kirchlengern

Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 2, 3, 4, 6

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
1. Angebotspreis (brutto)Gewichtung (Punkte, genau) 55Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Kosten
2. LeistungswertGewichtung (Punkte, genau) 35Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Qualität
3. Qualität der LeistungGewichtung (Punkte, genau) 10Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bieterge … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage V5 "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V6) für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8 "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage V10 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_), die mit der zu Los 4 (Haftmittelentfernung) zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anlage V11 "Referenzliste") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V9.2 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Erklärung, ob der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich für die gesamte Vertragslaufzeit abschließen wird Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000 EUR Sachschäden (je Versicherungsfall) 500.000 EUR Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000 EUR Bearbeitungsschäden 50.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise der o.g. Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung (spätestens zu Vertragsbeginn) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Kriterium
Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB (Anlage V6, "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in de … ganz lesenSonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB (Anlage V6, "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Anlage V7) - Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohn-gesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter sich verpflichtet, das eingesetzte Reinigungspersonal ausschließlich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen des Gebäudereiniger-Handwerks zu bezahlen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe § 24 Abs. 3 LkSG belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotes) - Allgem. Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsführung, Umfang der Dienstleistungspalette sowie Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Anlage C 8 "Firmen- und Bieterprofil") - Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter die aufgeführten Bedingungen bei der Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließl. sämtlicher Anlagen und unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen erstellt hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung und dem Reinigungsvertrag (einschl. Anlagen) genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden, insb. im Hinblick auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen/die Organisation der Leistungserbringung und damit verbundene Nebenpflichten/ Abrechnung der erbrachten Leistungen, mögliche Anpassungen des regelmäßigen Leistungsumfanges/der Reinigungszeiten oder Durchführung notwendiger Sonderreinigungen/Haftmittelent-fernungen, Auswahl/Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals, Anforderungen an Reinigungsmittel/-material/ -maschinen und -geräte, Einhaltung des Datenschutzes oder den Einsatz von Nachunternehmern (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbe … ganz lesenLeistung: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbesondere über - Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag) - Vertragsstrafe bei Nichtreinigung von Flächen aus Raumgruppen (s. Nr. 9, Vertrag) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 18, Vertrag) - Haftung Eignungsleihe (s. Nr. 10, Vertrag) - Kündigung des Vertrages (s. Nr. 19, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 13, Vertrag) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser (s. Nr. 12, Vertrag)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerb …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDMLH22 *Zuschlagslimitierung: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYDMLH22 *Zuschlagslimitierung: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die angegebene Höchstzahl an Losen: Der Zuschlag wird je Los erteilt. Dabei wird das Los zuerst bezuschlagt, bei dem Punktabstand zwischen Erst- und Zweitplaziertem am größten ist. Danach dasjenige, mit dem zweithöchsten Punktabstand, usw.. Hierbei werden jedoch nur noch diejenigen Bieter betrachtet, auf deren Angebote noch ein Zuschlag erteilt werden könnte. Ist ein Angebot beispielsweise zwingend auszuschließen, bleibt dieses Angebot für die Zuschlagslimitierung unbeachtlich. Lose, für die nur ein Angebot eingegangen ist, werden als Lose mit maximalem Punktabstand gewertet, d. h. diese werden grds. als erstes bezuschlagt. Sollte aufgrund des o. g. Vorgehens für ein Los kein Angebot verbleiben, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, so wird der Zuschlag auf das entsprechend den bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die o. g. Zuschlagsbeschränkung gilt in diesen Fällen nicht. * Empfehlung zur Objektbesichtigung * Nebenangebote werden nicht zugelassen * Probereinigung (verifizierende Teststellung)

Los 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
1. Angebotspreis (brutto)Gewichtung (Punkte, genau) 55Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Kosten
2. LeistungswertGewichtung (Punkte, genau) 35Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Qualität
3. Qualität der LeistungGewichtung (Punkte, genau) 10Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
*Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1), die mit der zu Los 4 (Haftmittelentfernung) zu vergebenden Leistung vergleichbar sind *Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweis, Bestätigung der Referenzgeber
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbe … ganz lesenLeistung: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbesondere über - Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag) - Vertragsstrafe bei Nichtreinigung von Flächen aus Raumgruppen (s. Nr. 9, Vertrag) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 18, Vertrag) - Haftung Eignungsleihe (s. Nr. 10, Vertrag) - Kündigung des Vertrages (s. Nr. 19, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 13, Vertrag) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser (s. Nr. 12, Vertrag)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerb …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDMLH22 *Zuschlagslimitierung: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYDMLH22 *Zuschlagslimitierung: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die angegebene Höchstzahl an Losen: Der Zuschlag wird je Los erteilt. Dabei wird das Los zuerst bezuschlagt, bei dem Punktabstand zwischen Erst- und Zweitplaziertem am größten ist. Danach dasjenige, mit dem zweithöchsten Punktabstand, usw.. Hierbei werden jedoch nur noch diejenigen Bieter betrachtet, auf deren Angebote noch ein Zuschlag erteilt werden könnte. Ist ein Angebot beispielsweise zwingend auszuschließen, bleibt dieses Angebot für die Zuschlagslimitierung unbeachtlich. Lose, für die nur ein Angebot eingegangen ist, werden als Lose mit maximalem Punktabstand gewertet, d. h. diese werden grds. als erstes bezuschlagt. Sollte aufgrund des o. g. Vorgehens für ein Los kein Angebot verbleiben, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, so wird der Zuschlag auf das entsprechend den bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die o. g. Zuschlagsbeschränkung gilt in diesen Fällen nicht. * Empfehlung zur Objektbesichtigung * Nebenangebote werden nicht zugelassen * Probereinigung (verifizierende Teststellung)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

716vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8621dce7-0cb6-4a8c-99f7-d5ee4acb0042.