Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08.2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose
Kommunalbetriebe Bünde (AöR) - Gebäudemanagement · Bünde, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 24_05-pveröffentlicht 27.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2028
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- 2026-0348, Rahmenvertrag über Gebäudereinigungsarbeiten für die Gesamtheit aller Liegenschaften der Stadt Leverkusen in 17 Losen für den Zeitraum von maximal 4 JahrenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe · LeverkusenFrist 19.11.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung im Abfall- und Energiezentrum AsdonkshofKreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG · Kamp-LintfortFrist 10.12.2026
- Ausschreibung Rosmart - BRZ, Zentrallager und RettungswacheMärkischer Kreis - Der Landrat · LüdenscheidFrist 10.11.2026
- Vergabe Unterhaltsreinigung Sozial-Betriebe Köln gGmbHSBK Sozial-Betriebe Köln gemeinnützige GmbH · KölnFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bünde32257, Kreis Herford, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- 1. Angebotspreis (brutto)55 %
- 2. Leistungswert35 %
- 3. Qualität der Leistung10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2028
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. Obergeschoss, Treppenhaus Nord und Pavillon, Ringstr. 69, 32257 Bünde Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m² | 4 Jahre | – |
| 3 | Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, Ringstr. 69, 32257 Bünde Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m² | 4 Jahre | – |
| 4 | Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. Obergeschoss und Treppenhaus West, Ringstr. 69, 32257 Bünde Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m² | 4 Jahre | – |
| 5 | Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, Jahnstr. 8, 32257 Bünde Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m² | 4 Jahre | – |
| 6 | Erich Kästner-Gesamtschule Kirchlengern, In der Mark 30, 32278 Kirchlengern Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m² | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- 1. Angebotspreis (brutto)Gewichtung (Punkte, genau) 55Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
- Kosten
- 2. LeistungswertGewichtung (Punkte, genau) 35Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
- Qualität
- 3. Qualität der LeistungGewichtung (Punkte, genau) 10Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030.
- Optionen
Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag). Zu den Leistungen bei Los 4 gehört während der Handballsaison an jedem zweiten Wochenende das Entfernen von Haftmittelrückständen durch Einsprühen und Abfahren mit … ganz lesenkürzer
Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag). Zu den Leistungen bei Los 4 gehört während der Handballsaison an jedem zweiten Wochenende das Entfernen von Haftmittelrückständen durch Einsprühen und Abfahren mit einem Reinigungsautomaten. Diese Leistungen werden über den Stundenverrechnungssatz für Haftmittelbehandlung abgerechnet (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerb …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDMLMT0 *Zuschlagslimitierung: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDMLMT0 *Zuschlagslimitierung: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die angegebene Höchstzahl an Losen: Der Zuschlag wird je Los erteilt. Dabei wird das Los zuerst bezuschlagt, bei dem Punktabstand zwischen Erst- und Zweitplaziertem am größten ist. Danach dasjenige, mit dem zweithöchsten Punktabstand, usw.. Hierbei werden jedoch nur noch diejenigen Bieter betrachtet, auf deren Angebote noch ein Zuschlag erteilt werden könnte. Ist ein Angebot beispielsweise zwingend auszuschließen, bleibt dieses Angebot für die Zuschlagslimitierung unbeachtlich. Lose, für die nur ein Angebot eingegangen ist, werden als Lose mit maximalem Punktabstand gewertet, d. h. diese werden grds. als erstes bezuschlagt. Sollte aufgrund des o. g. Vorgehens für ein Los kein Angebot verbleiben, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, so wird der Zuschlag auf das entsprechend den bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die o. g. Zuschlagsbeschränkung gilt in diesen Fällen nicht. * Empfehlung zur Objektbesichtigung * Nebenangebote werden nicht zugelassen * ggfs. Probereinigung (verifizierende Teststellung)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Beck Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen | 3 |
| 3 | Thiemann Gebäudereinigung GmbH & Co. KG, Lübbecke | 3 |
| 4 | Saxonia GmbH, Neustadt am Rübenberge | 3 |
| 5 | Saxonia GmbH, Neustadt am Rübenberge | 3 |
| 6 | Gebäudereinigung D. Weber GmbH & co. KG, Bünde | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Brunnen 17, 32257 Bünde
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Bei uns erfasst
- Sporthalle Schulzentrum Nord, Ravensberger Straße 31, 32257 Bünde; Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung in der Zeit vom 01.06.2025 bis 31.05.202906.06.2025
- Realschule Bünde-Nord, Ringstraße 65, 32257 Bünde; Sanierung der Schulaußenanlagen, Freianlagenplanung/Architektenleistungen02.05.2025
- Verschiedene Sporthallen, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung inklusive 1mal jährliche Grundreinigung vom 01.03.2025 bis 28.02.2029 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, max. 28.02.3129.01.2025 · 5 Angebote
- Grundschule Südlengerheide, Max-Planck-Straße 58, 32257 Bünde; Energetische Fassadensanierung, Objektplanungsleistungen für Gebäude19.11.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG31 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- 2026-0348, Rahmenvertrag über Gebäudereinigungsarbeiten für die Gesamtheit aller Liegenschaften der Stadt Leverkusen in 17 Losen für den Zeitraum von maximal 4 JahrenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabeFrist 19.11.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung im Abfall- und Energiezentrum AsdonkshofKreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KGFrist 10.12.2026
- Ausschreibung Rosmart - BRZ, Zentrallager und RettungswacheMärkischer Kreis - Der LandratFrist 10.11.2026
- Vergabe Unterhaltsreinigung Sozial-Betriebe Köln gGmbHSBK Sozial-Betriebe Köln gemeinnützige GmbHFrist 07.12.2026
- Gebäudereinigung - ZUE LohmarBezirksregierung KölnFrist 08.12.2026
- 2026-0348, Rahmenvertrag über Gebäudereinigungsarbeiten für die Gesamtheit aller Liegenschaften der Stadt Leverkusen in 17 Losen für den Zeitraum von maximal 4 JahrenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabeFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 292ba58c-e4b4-4154-91b8-e185a626ea4d.