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Verpflegungsleistungen Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61

Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-18-24-10veröffentlicht 16.04.2024erstmals 16.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 893 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2024 – 30.06.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86152, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 30 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 29 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  6. Bindefrist endet
    23 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2025
    vor 28 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die (Bezirks-)Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 01.02.2021 die ANKER- Unterkunfts-Dependance Im Starkfeld 61 in 89321 Neu-Ulm mit ca. 380 Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist bzw. sind die Dienstleistung(en) der (Gemeinschafts-)Verpflegung der in der Unterkunfts-Dependance untergebrachten Asylsuchenden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Führen Sie im Rahmen der Angebotsabgabe mittels der Befüllung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" bitte den Nachweis darüber, dass Sie in ein Berufs- oder Handelsregister oder in ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bi … ganz lesenFühren Sie im Rahmen der Angebotsabgabe mittels der Befüllung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" bitte den Nachweis darüber, dass Sie in ein Berufs- oder Handelsregister oder in ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte übersenden Sie im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied eine entsprechend eindeutig zuweisbare Eigenerklärung.
Kriterium
(1.) Mit der Einreichung des Angebots ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 anzugeben, vergleiche hierzu das Dokument "Eigenerklärung Mindestjahresumsatz/Mindestjahresumsätze". Der durchschnittliche jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auft … ganz lesen(1.) Mit der Einreichung des Angebots ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 anzugeben, vergleiche hierzu das Dokument "Eigenerklärung Mindestjahresumsatz/Mindestjahresumsätze". Der durchschnittliche jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 3.600.000,00 EUR (netto) betragen. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine entsprechend eindeutig zuweisbare Eigenerklärung. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. (2.) Zudem ist mit der Einreichung des Angebots der Beleg einer Betriebshaftpflichtversicherung anzutreten, wobei die nachfolgenden Maßgaben, vergleiche hierzu auch die Leistungsbeschreibung, Ziffer 7. ("Betriebshaftpflichtversicherung"), zu beachten sind; auf das Dokument "Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" wird hingewiesen: Nachweis einer (Betriebs-)Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 2.500.000 EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die (weiteren) Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Übersenden Sie hierzu bitte gleichsam für jedes Mitglied einer möglichen Bieterkonstellation eine entsprechend eindeutig zuweisbare Eigenerklärung, sofern eine Erfüllung dieses Eignungskriteriums dahingehend einhergeht.
Kriterium
(1.) Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen ist das Dokument "Vordruck … ganz lesen(1.) Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen ist das Dokument "Vordruck für die Angaben zu Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte ggfs. mehrfach. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: * Beschreibung der ausgeführten Leistungen, * Wert des Auftrags, * Zeitraum der Leistungserbringung, * Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: * die Referenzen dürfen nicht älter als fünf (5) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), * die Referenzen müssen jeweils eine Laufzeit von mindestens zwölf (12) Monaten aufweisen und * die Referenzen müssen jeweils Catering-/Verpflegungsleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung, z.B. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Betriebs- oder Behördenkantinen, mit einer Verpflegungskapazität von mindestens 200 Personen pro Tag umfassen. Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. (2.) (a.) Ferner ist mit dem Angebot ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015-11 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems einzureichen, vergleiche hierzu auch das Dokument "Weitere Eigenerklärung(en) zu Eignungskriterien". Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist. (b.) Der Bieter muss zudem mindestens nach dem BRCGS Food (BRC Global Standard for Food Safety), dem IFS (International Featured Standard Food) oder gleichwertig zertifiziert sein. - Bitte weisen Sie dergleichen durch Zertifikat nach. Sofern Sie sich einem anderen Standard unterstellen, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zu dem BRCGS Food oder dem IFS dar, vergleiche auch hierzu das Dokument "Weitere Eigenerklärung(en) zu Eignungskriterien". (c.) Weiter ist ggfs. bzw. soweit angezeigt, der Nachweis einer Zulassung nach der VO (EG) Nr. 853/2004 zu erbringen, auch dahingehend darf auf das Dokument "Weitere Eigenerklärung(en) zu Eignungskriterien" verwiesen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2025
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2027, 24.00 Uhr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
23 Tage
Angebotsöffnung
28.05.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1.) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i.V.m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.) Gewerbezentralregis … ganz lesen(1.) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i.V.m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.) Gewerbezentralregisters"; * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates". (2.) Daneben sind mit der Angebotsabgabe die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Masernschutz"; * "Weitere Eigenerklärung(en) [AEntG und MiLoG]"; * "Formblatt Lohnkostenanteil Verpflegung"; * "Eigenerklärung Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz"; * "Schutzerklärung Scientology". Den "Statistische Angaben" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") ist gleichsam im Rahmen der Angebotsabgabe Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokuments „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen; die den Vergabeunterlagen dahingehenden angefügten Dokumente sollten den entsprechenden Angebotsabgabe zugrunde gelegt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 21.05.2024
  3. BekanntmachungFrist 21.05.2024
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 21.05.2024 auf 28.05.2024 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 115987ba-116d-4881-bd3b-a1276a7d04e5.