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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Verpflegung in verschiedenen Schulen und Betreuungseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt

Stadtverwaltung Weil der Stadt · Weil der Stadt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 21-24veröffentlicht 18.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 895 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Maximale Warmhaltezeit15 %
  • Fachkräfteanteil15 %
  • Anteil saisonaler Produkte15 %
  • Anteil Convenience-Produkte15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadtverwaltung Weil der Stadt
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabeportal-bw.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Weil der Stadt schreibt die Mittagsverpflegung für verschiedene Einrichtungen aus.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Farbklecks, Wirbelwind und Grundschule Schafhausen

Der Auftragnehmer übernimmt für verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen in Weil der Stadt, unter Berücksichtigung der aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen die Herstellung, Anlieferung und Ausgabe eines altersgerechten, abwechslungsreichen, ausgewogenen und schmackhaften Mittagessens.

––
3
Kindertreff

Der Auftragnehmer übernimmt für verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen in Weil der Stadt, unter Berücksichtigung der aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen die Herstellung, Anlieferung und Ausgabe eines altersgerechten, abwechslungsreichen, ausgewogenen und schmackhaften Mittagessens.

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4
Wichteltreff

Der Auftragnehmer übernimmt für verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen in Weil der Stadt, unter Berücksichtigung der aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen die Herstellung, Anlieferung und Ausgabe eines altersgerechten, abwechslungsreichen, ausgewogenen und schmackhaften Mittagessens.

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5
Würmtalschule

Der Auftragnehmer übernimmt für verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen in Weil der Stadt, unter Berücksichtigung der aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen die Herstellung, Anlieferung und Ausgabe eines altersgerechten, abwechslungsreichen, ausgewogenen und schmackhaften Mittagessens.

––
6
Schulzentrum Weil der Stadt

Der Auftragnehmer übernimmt für verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen in Weil der Stadt, unter Berücksichtigung der aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen die Herstellung, Anlieferung und Ausgabe eines altersgerechten, abwechslungsreichen, ausgewogenen und schmackhaften Mittagessens.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis40 %
Maximale Warmhaltezeit15 %
Fachkräfteanteil15 %
Anteil saisonaler Produkte15 %
Anteil Convenience-Produkte15 %
Preis
Preis (brutto) pro Portion.
Qualität
Maximale WarmhaltezeitZeit vom Fertigstellen der Speisen in der Zentralküche bis zum Beginn der Verpflegungszeit in der Betreuungseinrichtung.
Qualität
FachkräfteanteilAnteil der Stellen beim Küchenpersonal, die mit Fachkräften (mindestens dreijährige einschlägige Ausbildung Hauswirtschafter/in, Koch/Köchin oder ähnliche Ausbildung) besetzt sind. Teilzeitkräfte sind anteilig auf Vollzeitstellen umzurechnen.
Qualität
Anteil saisonaler ProdukteMengenmäßiger Anteil von Gemüse und Obst (frisch oder tiefgekühlt), das entsprechend des beiliegenden Saisonkalenders des Bundeszentrums für Ernährung saisonal ist.
Qualität
Anteil Convenience-ProdukteAnteil von Convenience-Produkten der Stufe 3 bis 5 (siehe beiliegende Tabelle entsprechend DGE-Definition) am auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatz/Quartal

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formblatts 124 LD Bestätigung der sonstigen Bewerbungsbedingungen des Formblatts 124 LD (Arbeitskräfte, Zahlung von Steuern etc., Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft) Verpflichtungserklärung nac … ganz lesenErklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formblatts 124 LD Bestätigung der sonstigen Bewerbungsbedingungen des Formblatts 124 LD (Arbeitskräfte, Zahlung von Steuern etc., Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft) Verpflichtungserklärung nach dem LTMG Baden-Württemberg für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst werden, unter Verwendung des Formblatts LTMG AEntG
Kriterium
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation unter Verwendung des Formblatts 124 LD
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
27.05.2024, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflic … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYRK0

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
557.978 €Zuschlagswert im Median
172.463 € – 1,39 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06511d27-c242-4d8e-b123-c43cde7a0437.