Verpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)
Regierungspräsidium Tübingen · Tübingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen RPT0152-1353-728veröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 18.09.2026 – 30.09.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Mittagsverpflegung für den städtischen Kindergarten Spatzennest, die außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen und für die Kurt-Waibel-Schule in SchwetzingenStadt Schwetzingen · SchwetzingenFrist 01.12.2026
- Kantinenpachtvertrag für das Regierungspräsidium StuttgartRegierungspräsidium Stuttgart · 70565 StuttgartFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Baden-Württemberg (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 2 Jahre18.09.2026 – 30.09.2028, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Tübingen72072, Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- zu wertender gewichteter Angebotspreis netto60 %
- Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Vertragsbeginnvor 51 TagenLaufzeit bis 30.09.2028
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- zu wertender gewichteter Angebotspreis nettoGewichtung (Punkte, genau) 60maximal erreichbare Punkte gewichtet: 60 Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.
- Qualität
- Konzept zur Durchführung der LeistungserbringungGewichtung (Punkte, genau) 40maximal erreichbare Punkte gewichtet: 40 Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.09.2026
- Vertragsende
- 30.09.2028
- Verlängerung
bis zu 4-mal: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung sowie der Leistungszeitraum automatisch um ein halbes Jahr, soweit keine Vertragspartei der möglichen Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspart … ganz lesenkürzer
bis zu 4-mal: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung sowie der Leistungszeitraum automatisch um ein halbes Jahr, soweit keine Vertragspartei der möglichen Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf in Textform widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieser Rahmenvereinbarung. Davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung in jedem Falle mit Ablauf des 30.09.2030.- Optionen
Preisgleitklausel: Die in Anlage 4 aufgeführten Preise sind als feste Einheitspreise unveränderlich und werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer gezahlt. Frühestens ab dem 01.10.2027 kann aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohn … ganz lesenkürzer
Preisgleitklausel: Die in Anlage 4 aufgeführten Preise sind als feste Einheitspreise unveränderlich und werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer gezahlt. Frühestens ab dem 01.10.2027 kann aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung, die ab dem 01.10.2027 in Kraft tritt, betreffend das vor Ort eingesetzte Personal eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlan-gen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die ent-sprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die als Küchenhilfen eingesetzten Be-schäftigten betrifft, angepasst werden. Dass bei anderen Beschäftigtengruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf Mitteilung in Textform des Auftragnehmers folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Ebenfalls können frühestens zum 01.10.2027 und dann weiter immer jährlich zum 01.10. gestiegene Wareneinstandskosten geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab in Textform angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des übernächsten des Mitteilungsmonats wirksam. Die gestiegenen Wareneinstandskosten werden dabei für eine Erhöhung zum 01.10.2027 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" des Statistischen Bundesamtes zwischen den Monaten Mai 2026 und April 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.10. der Folgejahre. Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand Juli geteilt durch den Indexstand August (Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreichte der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100 - 100 = 4,8 %). Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40 % um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisinde-xes angepasst. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu mehr als einer Preiserhöhung, so ist Bezugsgröße für die zweite und alle folgenden Preiserhöhungen der Preis, der sich durch die jeweils vorherige Preiserhöhung ergeben hatte. Dies gilt sowohl für Preisanpassungen aufgrund von Lohnänderungen als auch gestiegener Wareneinstandskosten.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEY458#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ecolog Deutschland GmbH, Düsseldorf | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen
- Website
- rp.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- vergabe@
rpt.bwl.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Baden-Württemberg (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ecolog Deutschland GmbH7 Zuschläge
- Sander Catering GmbH - Fachbereich Kita- und Schulgastronomie5 Zuschläge
- Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Hofmann Catering-Service GmbH4 Zuschläge
- Novum Hotels Süd GmbH4 Zuschläge
- S-Bar Catering GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed1d27a0-7917-4a7b-801c-3b2bef30f1e8.