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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Verpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)

Regierungspräsidium Tübingen · Tübingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen RPT0152-1353-728veröffentlicht 09.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 198 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre18.09.2026 – 30.09.2028, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • zu wertender gewichteter Angebotspreis netto60 %
  • Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Regierungspräsidium Tübingen
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 51 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
zu wertender gewichteter Angebotspreis nettoGewichtung (Punkte, genau) 60maximal erreichbare Punkte gewichtet: 60 Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.
Qualität
Konzept zur Durchführung der LeistungserbringungGewichtung (Punkte, genau) 40maximal erreichbare Punkte gewichtet: 40 Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.

Eignung8 von 8 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Nachunternehmer/Bietergemeinschaften/Eignungsanleihe Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen … ganz lesenNachunternehmer/Bietergemeinschaften/Eignungsanleihe Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregisterauszug oder vergleichbare Erklärung in Kopie
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung i … ganz lesenErklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die Dauer aller Leistungszeiträume: - Personenschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Sach- und Vermögensschäden bis mindestens 2.500.000 EUR, - Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bis mindestens 1.000.000 EUR, - Schlüsselschäden bis … ganz lesenAbschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die Dauer aller Leistungszeiträume: - Personenschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Sach- und Vermögensschäden bis mindestens 2.500.000 EUR, - Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bis mindestens 1.000.000 EUR, - Schlüsselschäden bis mindestens 10.000 EUR, - Feuerhaftpflichtschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Umweltschäden bis mindestens 1.000.000 EUR. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient (zum Beispiel Beschäftigte des Auftragnehmers und von Nachunternehmern, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zu Beginn des Leistungszeitraumes und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie die Deckungssummen nachzuweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens drei Referenzen aus den vergangenen drei Jahren, zzgl. des laufenden Kalenderjahres (inkl. laufender Aufträge), die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Aufträge müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für eine Dauer von mindestens sechs … ganz lesenMindestens drei Referenzen aus den vergangenen drei Jahren, zzgl. des laufenden Kalenderjahres (inkl. laufender Aufträge), die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Aufträge müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für eine Dauer von mindestens sechs Monaten erbracht worden sein. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf die Anzahl der ausgegebenen warmen Mittagessen, (regelmäßig mindestens 150 ausgegebene warme Mahlzeiten).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.09.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 4-mal: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung sowie der Leistungszeitraum automatisch um ein halbes Jahr, soweit keine Vertragspartei der möglichen Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspart … ganz lesenbis zu 4-mal: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung sowie der Leistungszeitraum automatisch um ein halbes Jahr, soweit keine Vertragspartei der möglichen Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf in Textform widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieser Rahmenvereinbarung. Davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung in jedem Falle mit Ablauf des 30.09.2030.
Optionen
Preisgleitklausel: Die in Anlage 4 aufgeführten Preise sind als feste Einheitspreise unveränderlich und werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer gezahlt. Frühestens ab dem 01.10.2027 kann aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohn … ganz lesenPreisgleitklausel: Die in Anlage 4 aufgeführten Preise sind als feste Einheitspreise unveränderlich und werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer gezahlt. Frühestens ab dem 01.10.2027 kann aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung, die ab dem 01.10.2027 in Kraft tritt, betreffend das vor Ort eingesetzte Personal eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlan-gen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die ent-sprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die als Küchenhilfen eingesetzten Be-schäftigten betrifft, angepasst werden. Dass bei anderen Beschäftigtengruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf Mitteilung in Textform des Auftragnehmers folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Ebenfalls können frühestens zum 01.10.2027 und dann weiter immer jährlich zum 01.10. gestiegene Wareneinstandskosten geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab in Textform angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des übernächsten des Mitteilungsmonats wirksam. Die gestiegenen Wareneinstandskosten werden dabei für eine Erhöhung zum 01.10.2027 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" des Statistischen Bundesamtes zwischen den Monaten Mai 2026 und April 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.10. der Folgejahre. Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand Juli geteilt durch den Indexstand August (Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreichte der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100 - 100 = 4,8 %). Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40 % um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisinde-xes angepasst. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu mehr als einer Preiserhöhung, so ist Bezugsgröße für die zweite und alle folgenden Preiserhöhungen der Preis, der sich durch die jeweils vorherige Preiserhöhung ergeben hatte. Dies gilt sowohl für Preisanpassungen aufgrund von Lohnänderungen als auch gestiegener Wareneinstandskosten.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
68 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEYM2P#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
557.978 €Zuschlagswert im Median
172.463 € – 1,39 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8aaaa141-264d-410d-b000-3dd23b1c326a.