Verpflegung für Asylbegehrende AfA Hahn und AfA Bernkastel-Kues
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Z.24-0157veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 11,15 Mio. €
- Summe von 1 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 2: AfA Bernkastel-Kuesbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 1: AfA Hahnin 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 11,15 Mio. € Summe von 1 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 66 %, Leistung und Qualität 34 %.
- Preispunkte66 %
- Leistungspunkte34 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6 Punkte |
| 25 % teurer | −13,2 Punkte |
| 50 % teurer | −22 Punkte |
| 100 % teurer | −33 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) über die Verpflegung für Asylbegehrende in den Außenstellen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) des Landes Rheinland-Pfalz am Flughafen Hahn und in Bernkastel-Kues aus.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | AfA Hahn Dienstleistung über die Verpflegung in der AfA Außenstelle am Flughafen Hahn. | 2 Jahre | 11.145.200 € |
| 2 | AfA Bernkastel-Kues Dienstleistung Verpflegung in der AfA Außenstelle Bernkastel-Kues. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- PreispunkteGewichtung (Punkte, genau) 660
- Qualität
- LeistungspunkteGewichtung (Punkte, genau) 340
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
bis zu 4-mal: Diese Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch, es sei denn der Auftraggeber kündigt den … ganz lesenkürzer
bis zu 4-mal: Diese Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch, es sei denn der Auftraggeber kündigt den Vertrag drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Eine Verlängerung des Vertrags ist - maximal viermalig - um jeweils 12 Monate möglich.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTYUZ7GCA Das Vergabeverfahren wird elektronisch im vollständig webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/. Dort können die Vergabeunterlagen nach vorheriger Regis … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTYUZ7GCA Das Vergabeverfahren wird elektronisch im vollständig webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/. Dort können die Vergabeunterlagen nach vorheriger Registrierung unentgeltlich und vollständig abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht. Die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz ist für Unternehmen vollständig kostenfrei und bietet diverse Vorteile. Nur ordnungsgemäß registrierte Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist daher zwingend eine Registrierung erforderlich. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Sander Catering GmbH, Wiebelsheim | 10 |
| 2 | Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co KG, Schwäbisch Gmünd | 9 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Sander Catering GmbH - Fachbereich Kita- und Schulgastronomie5 Zuschläge
- Kidsmeal GmbH3 Zuschläge
- CAT EUROPA Catering GmbH2 Zuschläge
- Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co KG2 Zuschläge
- Simotec GmbH2 Zuschläge
- Zum Alten Keiler2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.09.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.09.2024 auf 12.09.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c0ca9999-d847-4a37-bacb-2708ad1cdc32.