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vergebenEU-weitVersicherungenDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen (E&O und D&O) - Teilnahmewettbewerb

Bayerische Versorgungskammer · München, Bayern

Aktenzeichen 914397_000veröffentlicht 01.09.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 414 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.09.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 9 je Bieter
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81925, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerische Versorgungskammer
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O)

Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 9 je Bieter

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
E&O - Grundvertrag (GV)

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

––
2
E&O - 1. Layer

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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3
E&O - 2. Layer

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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4
E&O - 3. Layer

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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5
E&O - 4. Layer

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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6
D&O - Grundvertrag (GV)

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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7
D&O - 1. Layer

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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8
D&O - 2. Layer

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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9
D&O - 3. Layer

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Kriterium Preis

Eignung6 von 6 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener und marktüblicher Höhe verfügt oder derartige Risiken selbst durch entsprechende Rücklagen bzw. ausreichendes Eigenkapital gedeckt sind. Eine entsprechende Zusicherung der Versich … ganz lesenDer Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener und marktüblicher Höhe verfügt oder derartige Risiken selbst durch entsprechende Rücklagen bzw. ausreichendes Eigenkapital gedeckt sind. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Nachweis wird der Bewerber auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle übersenden. Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Versicherungs- Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen. Die Angaben zu Referenzen können auf … ganz lesenAngabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Versicherungs- Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen. Die Angaben zu Referenzen können auf eigener Anlage gemacht werden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim je-weiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Es sind drei Referenzen anzugeben. Der Auftraggeber-Name kann anonymisiert angegeben werden, sofern keine Erlaubnis für eine namentliche Nennung vorliegt. Die einzelne Referenz kann entweder eine D&O oder eine E&O-Versicherung sein. Die Mindestversicherungssumme je Referenz hat mindestens 5. Mio. EUR zu betragen. Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bewerber erklärt, dass er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder über ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem verfügt. Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 16 … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4K5PKM

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 660 (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.09.2025 auf 24.09.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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