Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen (E&O und D&O) - Teilnahmewettbewerb
Bayerische Versorgungskammer · München, Bayern
Aktenzeichen 914397_000veröffentlicht 01.09.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Lose
- 9
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 9 je Bieter
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Bayerische Versorgungskammer
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O)
Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 9 je Bieter
Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | E&O - Grundvertrag (GV) Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
| 2 | E&O - 1. Layer Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
| 3 | E&O - 2. Layer Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
| 4 | E&O - 3. Layer Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
| 5 | E&O - 4. Layer Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
| 6 | D&O - Grundvertrag (GV) Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
| 7 | D&O - 1. Layer Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
| 8 | D&O - 2. Layer Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
| 9 | D&O - 3. Layer Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O) - E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab. Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Kriterium Preis
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener und marktüblicher Höhe verfügt oder derartige Risiken selbst durch entsprechende Rücklagen bzw. ausreichendes Eigenkapital gedeckt sind. Eine entsprechende Zusicherung der Versich … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener und marktüblicher Höhe verfügt oder derartige Risiken selbst durch entsprechende Rücklagen bzw. ausreichendes Eigenkapital gedeckt sind. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Nachweis wird der Bewerber auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle übersenden. Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Versicherungs- Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen. Die Angaben zu Referenzen können auf … ganz lesenkürzer
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Versicherungs- Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen. Die Angaben zu Referenzen können auf eigener Anlage gemacht werden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim je-weiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Es sind drei Referenzen anzugeben. Der Auftraggeber-Name kann anonymisiert angegeben werden, sofern keine Erlaubnis für eine namentliche Nennung vorliegt. Die einzelne Referenz kann entweder eine D&O oder eine E&O-Versicherung sein. Die Mindestversicherungssumme je Referenz hat mindestens 5. Mio. EUR zu betragen. Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Der Bewerber erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Der Bewerber erklärt, dass er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder über ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem verfügt. Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 16 … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4K5PKM
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Arabellastraße 33, 81925 München
- Website
- versorgungskammer.de
- Kontakt
- einkauf@
versorgungskammer.de
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Bayerische Versorgungskammer, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.09.2025 auf 24.09.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1396f0f4-8ae6-4c03-b104-0c80649bcb2e.