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Verkehrssicherung - Modernisierung Bergbahn Bauwerke 6-10

Stadtwerke Heidelberg GmbH · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-10-07/019veröffentlicht 09.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 2 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre14.12.2026 – 16.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69115, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsatellite.dtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtwerke Heidelberg GmbH
    vor 10 Tagen
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über satellite.dtvp.de
    in 2 Tagen
  5. Bindefrist endet
    35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 37 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.12.2028
    in 37 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die denkmalgeschützten Überbauungen der Standsteilbahn " Bergbahn Heidelberg" werden im Bereich der Station Schloss saniert, wozu die jeweils betroffene Straße völlig unterbrochen bzw. auf eine Fahrspur verengt werden muss. Dies sind in Fahrtrichtung bergauf die Überbauung für die Stadtstraße Schloßberg (Bauwerk6, Teile 6.1 und 6.2) die Überbauung für die Neue Schloßstraße (Bauwerk 8, Teilen 8.1 und 8.2) und die Überbauung für den Schloß-Wolfsbrunnenweg (Bauwerk 10). Zudem werden die Bauwerksteile 7.1 und 7.2 (Stützwände und Treppenanlage) zwischen der Stadtstraße Schloßberg und der Neuen Schloßstraße außerhalb des Straßenraums modernisiert. Der Vorplatz des Schloßgeländes kann über die sehr steile und gepflasterte Straße Schloßberg oder über die eigentliche Zufahrt Neue Schloßstraße erreicht werden. Da die Schloßzufahrt auch während der gesamten Baumaßnahme dauerhaft sichergestellt sein muss, werden die Bauwerke 6.1 und 6.2 im ersten Schritt (Baustufe 1 mit unterbrochener Straße Schloßberg) und erst nach Abschluss dieser Arbeiten das Bauwerk 8 (Baustufe 2 mit unterbrochener Neue Schloßstraße) modernisiert. Somit ist das Schloß immer über eine der beiden Zufahrtsmöglichkeiten erreichbar. In der Bauphase 3 wird das ausreichend breite Bauwerk 10 jeweils mit halbseitiger Sperrung und signalisierter Einbahnregelung im Zuge des Schloß-Wolfsbrunnenwegs saniert. Diese Bauphase ist zur zeitlichen Verkürzung der Gesamtmaßnahme derzeit parallel zu den beiden zuvor genannten Baustufen geplant, da sich der Schloß- Wolfsbrunnenweg nur an den Straßenraum der beiden anderen Bauphasen anschließt. Die dafür erforderliche Verkehrssicherung ist somit eine Ausweitung der beiden "Grund- Bauphasen". Die Baustufe 3 ist wegen des Wechsels der Einbahnregelung zwischen Nord- und Südseite des Schloß-Wolfsbrunnenwegs in zwei Zustände unterteilt, wobei sich diese darin unterscheiden, dass bei Sperrung der Südseite der einseitige Fußweg geöffnet bleibt. Der innere Bauablauf für die Bauphase 3 sieht einen zweifachen Wechsel der Einrichtungsfahrbahn von Nordsperrung nach Südsperrung und zurück auf Nordsperrung vor. Die Signalisierung ist für beide Seitensperrungen identisch und bedarf keiner Anpassung. Unabhängig von der eigentlichen Baumaßnahme muss der heutige Parkplatz für die Reisebusse der Schlossbesucher auf den entfernten Pkw-Besucher-Parkplatz verlegt werden, da er als zentrale BE-Fläche genutzt wird. Für die erforderliche Beschilderung zur Sperrung von Pkw-Stellplätzen auf dem Ersatz-Parkplatz und zur Führung der ausge- stiegenen Touristen bis zum Schloßzugang ist der Verkehrszeichenplan 4 umzusetzen, der während der gesamten Maßnahme gültig ist. Wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der heutigen Bestandsbauwerke würden bereits Nutzungseinschränkungen eingerichtet. Diese werden mit Beginn der Modernisierungs- maßnahme aufgelöst und sind, soweit erforderlich, in den umzusetzenden Verkehrs- zeichenplänen übernommen worden. Diese Auflösung ist mit dem bis dahin präsenten Unternehmen (FST Gmbh Mannheim) so abzustimmen, dass ein nahtloser Übergang gegeben ist. Die Abfolge der Bauphasen für die Bauwerksmodernisierung richtet sich nach den Erfordernissen der ausführenden Baufirma und ist mit der vorliegenden Ausschreibung nicht zwingend festgelegt. Deshalb muss jeder Verkehrszeichenplan (Verkehrszeichen, Siche- rungselemente etc.) einer Bauphase grundsätzlich als ein eigenständiges Modul mit Liefern, Auf- und Abbauen und Umfeldabgleich kalkuliert werden. Mögliche Übernahmen von Einrichtungen aus vorangegangenen Bauphasen für eine nachfolgende Baupha-se müssen trotz einer dadurch erzielbaren Aufwandsreduzierung bei der Preisfindung unbe- rücksichtigt bleiben, da der Bauablauf und damit die Zeitfolge der einzelnen Bauphasen sich jederzeit, auch noch während der angelaufenen Bauarbeiten, ändern kann. Eine enge Abstimmung mit der ausführenden Baufirma, welche entsprechend ihrer Erfordernisse die einzelnen Bau- bzw. Teilbauphasen abrufen wird, ist zwingend erfor- derlich. Die örtliche Bauleitung muss von einem sachkundigen Fachmann durchgeführt werden, der ausreichende Kenntnisse in der Amtssprache und sämtlicher einschlägiger Vor- schriften besitzt und deren Anwendung beherrscht.

Der Auftragnehmer hat nach Auftragsvergabe schriftlich einen Bauleiter und dessen Vertreter zu benennen, die für die Verkehrssicherung, Kennzeichnung der Baustelle und für die sichere und termingerechte Abwicklung und Überwachung der Maßnahme verantwortlich sind. Generell gilt, dass die Anträge zu den notwendigen verkehrsrechtliche Anordnungen mindestens 3 Wochen vor der Umsetzung der jeweiligen Bauphase zu stellen und die Unterlagen 4-fach zur Genehmigung schriftlich einzureichen sind. Auf der Basis der eingereichten Verkehrszeichenpläne wird seitens der Verkehrsbehörde die verkehrs- rechtliche Anordnung erteilt.

Der Auftragnehmer garantiert eine fach- und vorschriftengerechte Entsorgung sämtlicher Teile, die beim Demontieren und dem Montieren anfallen. Der Nachweis hierüber ist zu führen.

Es muss grundsätzlich und jederzeit die Einhaltung aller technischen Unfallverhütungs- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, die am Montageort Gültigkeit haben, garantiert werden. Neben dem Kraftfahrzeugverkehr muss der Fußgänger- und Radverkehr zu jeder Zeit sicher an der Baustelle zur Einrichtung der Verkehrszeichenpläne vorbeigeführt werden.

Für die Absicherung der Arbeitsstellen dürfen nur zugelassene Materialien verwendet werden. Dies gilt auch für die Beschaffenheit der Verkehrszeichen. Sämtliche Materialien müssen entsprechende Prüfzeichen tragen. (s. ZTV-SA Ziffer 5.1 - 5.10.12) Die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Verkehrssicherungseinrichtungen ist vom AN gem. ZTV SA 97 ständig zu überprüfen und sicherzustellen. Die tägliche Kontrolle, Wartung und Unterhaltung der Verkehrssicherungseinrichtungen ist in den entspre- chenden Positionen mit einzurechnen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.12.2026
Vertragsende
16.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
satellite.dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
35 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertag … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLDY6JXB1KM# Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 28.10.2026

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17716047-00a7-4f8c-82ad-84dfedf384fb.