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Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal

Landkreis Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

veröffentlicht 20.10.2026DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Jahre12.12.2027 – 13.12.2036
Lose
1
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)VgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.12.2036
    in 13 Monaten

Beschreibung

Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für das Linienbündel „Kraichtal“ mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027.

Beschreibung des Loses

Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) aus dem Jahr 2026 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel „Kraichtal“ für neun Jahre. Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden:

– Buslinienverkehr:

134 Östringen – Odenheim – Tiefenbach – Eichelberg – Elsenz; 135 Neuenbürg – Oberöwisheim; 136 Oberacker – Münzesheim; 137 Bahnbrücken Ort – Bahnbrücken; 138 Landshausen – Menzingen; 139 Landshausen – Menzingen – Gochsheim – Münzesheim – Neuenbürg.

– On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG): 139M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Kraichtal“; 134M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Östringen“

Der Leistungsumfang im Buslinienverkehr wird ca. 17.000 Jahresfahrplanstunden betragen. Das geplante Fahrplanangebot kann den als Anhang 1 beigefügten Fahrplanentwürfen entnommen werden.

Die Leistungen im On Demand-Verkehr erfolgen als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG (Bedienung auf Abruf ohne Fahrplan oder festen Linienweg). Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs „Kraichtal“ (Linie 139M) umfasst die Stadt Kraichtal. Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs „Östringen“ (Linie 134M) umfasst die Stadt Östringen. Gegebenenfalls werden die Bediengebiete während der Vertragslaufzeit erweitert. Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür sind für den On Demand-Verkehr „Kraichtal“ sowie für den On Demand-Verkehr „Östringen“ jeweils mind. 2 On Demand-PKWs einzusetzen. Demnach wird sich der Leistungsumfang des On Demand-Verkehrs zu Betriebsbeginn auf insgesamt ca. 7.400 PKW-Betriebsstunden (= Anzahl Stunden innerhalb der Dispositionszeit pro Normjahr x Anzahl Fahrzeuge) belaufen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, um die Einhaltung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG im Buslinien- und On Demand-Verkehr sicherzustellen.

Die Betriebsaufnahme ist für den 12.12.2027 vorgesehen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinien- und On Demand-Verkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel, insb. Anforderungen an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz, sind in der Anlage samt Anhänge einzusehen. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.12.2027
Vertragsende
13.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bei der am 05.02.2025 veröffentlichten Vorinformation (Bekanntmachungs Nr. 80303-2025) und der am 25.02.2026 veröffentlichten Berichtigungsbekanntmachung (Bekanntmachungs-Nr. 131362-2026) wurde darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch eine um die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des L … ganz lesenBei der am 05.02.2025 veröffentlichten Vorinformation (Bekanntmachungs Nr. 80303-2025) und der am 25.02.2026 veröffentlichten Berichtigungsbekanntmachung (Bekanntmachungs-Nr. 131362-2026) wurde darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch eine um die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels ergänzte Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PbefG in Form einer Berichtigung veröffentlicht wird, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Hierbei handelt es sich um das vorliegende Dokument samt seiner auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abrufbaren Anlage samt Anhänge. -- 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Die vorliegende Vorinformation löst nun die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. -- 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Kraichtal“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden in der Anlage zur Vorinformation und ihren Anhängen konkretisiert. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt Karlsruhe. -- 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. -- 4. Verlängerungsoption: Der Vertrag wird zusätzlich eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 12 Monate enthalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 13.06.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 933d5ec0-0b0a-4030-a230-9944e8180973.