Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe
Landkreis Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LRAKA-2024-0006veröffentlicht 13.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 108 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Linienbündel HochrheinLandratsamt Lörrach · LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis Böblingen · BöblingenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 78 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 108 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Umweltauswirkungen20 %
- Preis80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Bus- und On Demand-Verkehrsleistungen im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe.
Folgende Buslinien werden im regulären Buslinienverkehr betrieben: - 103 Malsch - Völkersbach (- Schöllbronn) - 103s Sulzbach/Neumalsch - Malsch - Waldprechtsweier (nur Schulverkehr) - 104 Waldprechtsweier - Malsch - Sulzbach - Oberweier - Ettlingenweier - Ettlingen - 104s Malsch - Sulzbach - Oberweier - Bruchhausen - Ettlingen Carl-Orff-Schule (nur Schulverkehr) - 105 Ettlingen Innenstadt - Wasen - West - 110 (Waldprechtsweier - Malsch) - Bruchhausen - Ettlingen - 111 Malsch Bahnhof - Industriegebiet - Neumalsch und zurück - 112 Ettlingen Stadt - Erbprinz - Neuwiesenreben - Friedhof - Stadt - 114 Malsch - Waldprechtsweier
Der Leistungsumfang dieser Linien umfasst rd. 43.747 Fahrplanstunden pro Normjahr. Ab dem 2. Betriebsjahr (Fahrplanwechsel Dezember 2025) müssen mindestens sieben der im Buslinienverkehr des Linienbündels eingesetzten Busse neue Elektro-Standard-Linienbusse (batterieelektrisch, Neufahrzeuge) sein. Ergänzend zu den Linien im regulären Buslinienverkehr ist in den Schwachlastzeiten (Mo - Sa abends/nachts sowie sonn- und feiertags ganztägig) auf der Linie 111 M in allen Ortsteilen der Gemeinde Malsch ein On Demand-Betrieb (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG) einzurichten. Für den On Demand-Betrieb errechnet sich zunächst ein Leistungsumfang von 5.935 On-Demand-Kleinbus-Betriebsstunden pro Normjahr (Summe der Stunden innerhalb der Dispositionszeiten multipliziert mit der Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge). Alle von der Vergabe erfassten Verkehrsleistungen sind für einen Zeitraum von 9 Jahren ab dem 15. Dezember 2024 (Betriebsbeginn) bis zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2033 zu erbringen.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Umweltauswirkungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 108 Monate
- Verlängerung
- Greift die Verlängerungsoption, endet die Ausführungsfrist zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2034 (voraussichtlich in der Nacht vom 09. Dezember auf den 10. Dezember 2034 mit Betriebsende). Macht der Aufgabenträger von der Verlängerungsoption Gebrauch, so teilt er dies dem Unternehmer spätestens bis zum 31. Dezember 2032 schriftlich mit.
- Optionen
- Zugunsten des Aufgabenträgers besteht eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahre … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Unter "Angaben zu den Angeboten" ist programmseitig voreingetragen, dass alle drei Angebote von KMU sind. Tatsächlich ist nur das Angebot, das den Zuschlag erhalten hat, von einem KMU. Zusätzlicher Hinweis zu den Angaben zur CVD: Das eine unter "Anzahl sauberer Fahrzeuge" eingetragene Fahrzeug bei … ganz lesenkürzer
Unter "Angaben zu den Angeboten" ist programmseitig voreingetragen, dass alle drei Angebote von KMU sind. Tatsächlich ist nur das Angebot, das den Zuschlag erhalten hat, von einem KMU. Zusätzlicher Hinweis zu den Angaben zur CVD: Das eine unter "Anzahl sauberer Fahrzeuge" eingetragene Fahrzeug bei den "Angaben zu M1 , M2, N1" ist nicht nur sauber sondern auch emissionsfrei. Der Einsatz der 7 emissionsfreien Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M3 ist erst ab dem 2. Betriebsjahr verpflichtend vorgeschrieben. Eingetragen sind daher bei "Angaben zum M3" die Fahrzeuganzahlen ab dem 2. Betriebsjahr.- Hinweis
- Die Eintragung unter Abschnitt Verfahren, Zweck, Rechtsgrundlage "Richtlinie 2014/24/EU" erfolgt programmseitig automatisch. Andere Eintragungen sind nicht möglich. Es erfolgte die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Richard Eberhardt GmbH, Engelsbrand | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe
- Website
- landkreis-karlsruhe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Landkreis Karlsruhe - Vergabe der Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung einer Wasserstoffinfrastruktur im Labormaßstab für den Lehrbetrieb der Balthasar-Neumann-Schulen 1 und 223.09.2026 · 3 Angebote
- Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe26.05.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis BöblingenFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53a88909-e0fd-4d4f-b6c4-25130f527826.