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vergebenEU-weitSchülerbeförderung und BusverkehrDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Verkehrsleistungen auf der Buslinie R13/X13

Zweckverband Personennahverkehr Saarland · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen ZPS-Vergabe-2025-R13veröffentlicht 31.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 556 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 31.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Leistung umfasst die Busverkehrsleistung der RegioBus-Linie R13/X13 auf den Gebieten des Regionalverbandes Saarbrücken und des Landkreises Saarlouis. Die RegioBus-Linie R13 verbindet das Bisttal mit dem Mittelzentrum Völklingen. Dort besteht eine Umsteigeverbindung zur Saarschiene. Darüber hinaus schließen Expressbusse (X13) das Bisttal direkt über die Autobahn 620 an die Landeshauptstadt Saarbrücken an.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die fachliche Eignung i. S. d. Art. 3 Abs.1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV verfügt. Der Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er bis zur Betriebsaufnahme über die speziellen Sachkenntniss … ganz lesenDer Bieter muss nachweisen, dass er über die fachliche Eignung i. S. d. Art. 3 Abs.1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV verfügt. Der Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er bis zur Betriebsaufnahme über die speziellen Sachkenntnisse nach Anhang I Ziffer I VO (EU) 1071/2009 verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr erforderlich sind. Es muss des Weiteren gewährleistet sein, dass er bis zur Betriebsaufnahme über das erforderliche Personal verfügt. Der Bieter hat seine Fachkunde und seine personelle Leistungsfähigkeit durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die nachfolgenden Angaben, Dokumente und Erklärungen für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter): Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) für die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Kriterium
a) Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse, Erfahrungen und Kapazitäten verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in … ganz lesena) Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse, Erfahrungen und Kapazitäten verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Verkehre im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG). Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert (Anlage 3 zum Angebotsschreiben). Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen. b) Der Bieter muss die Voraussetzungen als Verkehrsunternehmer nach § 3 PBefG erfüllen. c) Der Bieter muss in der Bundesrepublik Deutschland eine Niederlassung seines Verkehrsunternehmens nachweisen, mit Räumlichkeiten, in denen die wichtigsten Unternehmens-unterlagen aufbewahrt werden. Insbesondere die Buchführungsunterlagen, die Personal-verwaltungsunterlagen, die Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten so-wie alle sonstigen Unterlagen, zu denen die zuständigen Kontrollbehörden Zugang haben müssen, sind hier vorzuhalten. Darüber hinaus wird eine Betriebsstätte innerhalb des Saarlandes gefordert, von der aus die ausgeschriebenen Verkehre zu betreiben sind. d) Seitens des Bieters ist ein Verkehrsleiter nach Art. 4 VO (EU) 1071/2009 bzw. ein Betriebsleiter nach § 4 BOKraft zu benennen. Verkehrs- und Betriebsleiter müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und ihren Dienstort an der Betriebsstätte im Saarland haben. Hierzu kann auch ein Vertreter nach Art. 4 Absatz 2 der VO(EU) 1071/2009 bzw. nach § 5 BOKraft bestimmt werden.
Kriterium
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die für die Aufgabenerfüllung notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Der Bieter gilt als finanziell leistungsfähig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. Art. 7 und Art. 20 VO (EU) 1071/2009 sowie § 2 PBZugV, wenn er über die zur Aufnahme u … ganz lesenDer Bieter muss nachweisen, dass er über die für die Aufgabenerfüllung notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Der Bieter gilt als finanziell leistungsfähig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. Art. 7 und Art. 20 VO (EU) 1071/2009 sowie § 2 PBZugV, wenn er über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs erforderlichen finanziellen Mittel jederzeit verfügt. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachzuweisen: a) Der Bieter fügt seinem Angebot einen Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist bei, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: vergleichbarer Nachweis). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen (vgl. § 44 Abs. 1 VgV). b) Der Bieter hat in einer rechtsverbindlich unterzeichneten Eigenerklärung zu versichern, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um den laufenden Betrieb auf-recht zu erhalten (Anlage 2 zum Angebotsschreiben). c) Weiter sind beizufügen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen • des Finanzamtes, dass keine erheblichen Steuerrückstände bestehen, • der Gemeinde, dass keine erheblichen Rückstände der Gewerbesteuer bestehen, wobei die Ausstellung dieser Bescheinigungen nicht länger als drei Monate zurückliegen darf. d) Der Bieter erklärt in seinem Angebot, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Ge-richten eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind oder waren (Anlage 5 zum Angebotsschreiben). Die geforderten Nachweise sind nur für den Bieter selbst vorzulegen. Die Vorlage der Nach-weise für die unmittelbaren Gesellschafter ist nur dann notwendig, wenn die bietende Gesellschaft für den ausgeschriebenen Verkehr neu gegründet wird. Bei einer Neugründung der bietenden Gesellschaft werden ebenfalls die zu den o. g. Aspekten genannten Angaben der Gesellschafter als ausreichend anerkannt, wenn der Bieter plausibel darlegt, dass die neue Gesellschaft mit der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausgestattet wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
Die Veränderung der jährlich zu erbringenden Verkehrsmenge ist durch Zu- und Abbestellungen in einem Korridor von jeweils bis zu +/- 20 % zulässig.
Optionen
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrags um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
30.04.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, 66119 Saarbrücken
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr (56 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.05.2025 auf 13.05.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.04.2025 auf 07.05.2025 verschoben
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0195b2a2-854d-43bd-a92d-22fdcce285f7.