Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen
regiobus Potsdam Mittelmark GmbH · Bad Belzig, Brandenburg
Aktenzeichen 1veröffentlicht 15.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 26 Monate
- 08.04.2024 – 31.05.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate08.04.2024 – 31.05.2026
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Belzig14806, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 31.05.2026
- Heute
Beschreibung
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Verkehrsleistungen als Subunternehmern mit Kraftomnibussen und Fahrpersonal im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark beschafft werden. Beim Vergabegegenstand handelt es sich um die Bereitstellung von Fahrzeugen inkl. Fahrpersonal durch den jeweiligen Auftragnehmer zur Durchführung von Linienverkehren gemäß § 42 PBefG. Die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH ist und bleibt alleinige Eigentümerin der Linienkonzessionen gemäß § 42 PBefG. Für die Erbringung der Leistung sollen niederflurige Kraftomnibusse eingesetzt werden, wobei die Fahrzeuglänge im jeweiligen Los genauer spezifiziert wird. Der Leistungszeitraum beginnt am 08.04.2024 und endet zum 31.05.2026. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums besteht nicht. Die Gesamtleistung wird in drei Lose aufgeteilt.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Bad Belzig Die im Los 1 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Bad Belzig. Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 681 und 682 laufen. Der Dienst 681 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen sowie an Samstagen zu übernehmen. Der Dienst 682 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu übernehmen. Es handelt sich bei den Diensten u.a. um einen Rufbus. Dieser verkehrt wie der übliche Linienverkehr nach einem festen Fahrplan und bedient die darin aufgeführten Haltestellen, allerdings nur auf Abruf. Die Information über Fahrtdurchführung erfolgt durch Leitstelle der regiobus spätestens 30 Minuten vor Beginn der Fahrt. Im Rahmen der Kalkulation ist für die normale sowie Rufbusleistung ein gesamter Nutzwagenkilometerpreis anzugeben. Die Abrufquote der Rufbusleistung beträgt 50 Prozent pro Fahrt. Die Rufbusleistung wird unabhängig davon, ob diese abgerufen wurde oder nicht, grundsätzlich vergütet. Es sind auf den Diensten niederflurige Solo-Busse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 12 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 480.000 Kilometer. | 26 Monate | – |
| 3 | Werder 1 Die im Los 2 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Werder (Havel). Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 491 und 492 laufen. Die Dienste sind von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu übernehmen sowie beim Dienst 491 an Samstagen und Sonntagen zu übernehmen. Es sind auf den Diensten niederflurige Solo-Busse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 12 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten, sowie über mindestens 10 stufenlos erreichbar Sitzplätze verfügen. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 204.000 Kilometer. | 26 Monate | – |
| 4 | Werder 2 Die im Los 3 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Werder (Havel). Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 471 und 472 laufen. Die Dienste sind von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen sowie an Samstagen zu übernehmen. Es sind auf den Diensten niederflurige Gelenkbusse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 18 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten einhalten, sowie über mindestens 10 stufenlos erreichbare Sitzplätze verfügen. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 174.000 Kilometer. | 26 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtkilometerpreis erstes AnwendungsjahrAngebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 3). - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Nachunternehmer … ganz lesenkürzer
- Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 3). - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Formblatt 3) - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zum Russland-Embargo (Formblatt 14) - Vom Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Formblatt 2 und im Falle einer Bietergemeinschaft ergänzend Formblatt 7). - Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Formblatt 7). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bieter / der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen (Formblatt 8 in Verbindung mit Formblatt 9). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Teile des Auftrags an ein drittes Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe abgibt, ist vom Bieter / der Bietergemeinschaft die genauere Beschreibung der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungsteile sowie der Name und allgemeine Informationen des Unterauftragnehmers (Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner) anzugeben (Formblatt 10). - Erklärung des Bieters / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 12 - Formular 5.3 EU) - Erklärung jedes Nachunternehmers / eignungsverleihenden Unternehmen über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 13 - Formular 5.4 EU)- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Angebotsfrist ni … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine gültige Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder über eine Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG verfügen, die mittels einer nicht beglaubigten Kopie dem Angebot beizulegen ist. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß 42 PBefG oder für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Umsätze Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergeme … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Umsätze Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. b) Erklärung über Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis. Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Formblatt 6). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindeststandards nachzuweisen. (Formblatt 5) Mindeststandard für jede einzelne Referenz - Die Referenz betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG - Leistungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 (Zeitraum muss nicht vollständig abgedeckt worden sein) Werden die Mindeststandards für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Angebote, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindeststandards keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzen zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, dass die Leistungen erbracht hat - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechpartner beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Leistungszeitraum - Dauer der Leistungserbringung (Beginn / Ende im Format TT/MM/JJJJ) Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Formblatt 5) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter / die Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieter / die Bietergemeinschaft bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzung des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 08.04.2024
- Vertragsende
- 31.05.2026
- Verlängerung
- Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 MONTHS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: -§§ 3 ff. PBZugV, -TV-N Brandenburg, -Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Ge … ganz lesenkürzer
§ 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschrei … ganz lesenkürzer
Zuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ26ZH2 Nach § 6 Abs. 1 WRegG wird die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brücker Landstraße 22, 14806 Bad Belzig
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Beschaffung von 14 batterie-betriebenen Niederflur-Solo-Omnibusse06.10.2026
- Errichtung provisorsiche Abstellfläche für 10 Busse und 22 Mitarbeiter Pkw22.04.2026
- Beschaffung von Verkehrsleistungen mit Kraftomnibussen (Unterauftragnehmerleistungen)21.01.2026 · 4 Angebote
- Elektroplanung über den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse am Betriebshof Stahnsdorf18.11.2025 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Brandenburg (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fahrservice S. Kortschlag GmbH8 Zuschläge
- DRK-KV MOL-Ost.e.V5 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.5 Zuschläge
- Taxibetrieb Matthias Neumann5 Zuschläge
- Überlandverkehr Thomas Präkelt5 Zuschläge
- Busreisen Heinz Palm GbR3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Onlinebefragungen und MarktforschungsleistungentraffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbHFrist 20.11.2026
- Entsorgungsarbeiten (Teil 3) zur Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA"Stadtverwaltung NordhausenFrist 10.12.2026
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zu 5 verschiedenen Schulen im Schwalm-Eder-KreisKreisausschuss des Schwalm-Eder-KreisesFrist 14.12.2026
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung KleveFrist 22.11.2026
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von SchülerbeförderungsleistungenStadt DietfurtFrist 23.11.2026
- Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) - freigestellte PersonenbeförderungLandkreis Rotenburg (Wümme)Frist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f339ee3-e05d-4409-aece-5e361fbbf0da.