Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 538a-25)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 538a-25veröffentlicht 27.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 40 Monate
- 01.09.2026 – 31.12.2029
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 40 Monate01.09.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Forsteinrichtung FoBIS Variante A für den Bundesforstbetrieb Heuberg. --- Forsteinrichtung: Leistungsgegenstand ist die Durchführung der integrierenden Forsteinrichtung auf Liegenschaften des Bundes, die durch die Sparte Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben betreut werden, nach den Vorgaben der Geschäftsanweisung Forsteinrichtung (Anlage „03.4_GA_FE07_V04.01.pdf“, Ordner C-03a_FOBIS-FE). Die Auftragnehmerin erfasst bzw. übernimmt (inventarisiert) alle örtlich relevanten, nutzerspezifischen und allgemeinen Funktionen, rechtlichen Verpflichtungen, ökologischen Standorts- und Biotopmerkmale, naturalen und nutzerbezogenen Eigenschaften des Bundeswaldes sowie seiner räumlich verbundenen sonstigen Biotoptypen. Die Liegenschaften (FEBU-Projekte) sind in Form eines Forsteinrichtungsprojektes mit dem Ziel der Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes (Forstbetriebsgutachtens) zu bearbeiten. Die Eingabe der Erfassungsergebnisse erfolgt in das FE-Programm FEBU. Die Forsteinrichtung kann gemäß GA FE 2007 nach den folgenden FE Verfahren durchgeführt werden: Fortschreibung, Pflichtfeld, Normal sowie in Ausnahmefällen als Stichprobeninventur. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, wird im Leistungsverzeichnis bestimmt. Der Auftraggeberin sind die qualitätsgesicherten Ergebnisse zunächst digital als Entwurf zu übergeben. Nach erfolgter Abstimmung (Abnahme) sind mit Abschluss der Forsteinrichtung folgende Unterlagen zu liefern: - FE-Werk und Erläuterungsbericht gemäß Standard (Anlage „03.4 _GA_FE07_Anlage_F_FEwerk_1_0.pdf“, Ordner C-03a_FOBIS-FE) im Format *. docx, *.xlsx, *.pdf und als Ausdruck (die exakte Anzahl der nötigen Ausdrucke wird im Leistungsverzeichnis bestimmt) - FEBU-Datensatz im Format *.feb und *.xlsm - alle weiteren schriftlichen Unterlagen wie Protokolle, Festlegungen, Absprachen, Präsentationen, Gesamtauswertungen, in den für den jeweiligen Anwendungszweck gängigen Microsoft-Formaten Alle oben aufgelisteten Unterlagen sind strukturiert als Gesamtprojekt der Auftraggeberin auf Daten CD/DVD zu übergeben. Den Datenträgern sind ergänzend ein vollständiges Inhaltsverzeichnis mit Verzeichnisstruktur und Dateinamen mit entsprechendem Booklet beizulegen. Die AN erstellt das Kartenlayout sowie die Plots und Klappkarten (inklusive Versand der Plots und Klappkarten). Standortkartierung: Die Forstliche Standortskartierung erfasst waldökologische Grundlagen für einen naturnahen Waldbau und stellt die Ergebnisse flächenhaft dar. Die Ergebnisse der Standortskartierung werden digital erfasst und fließen in den digitalen Geodatenbestand der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg ein. Die Sachdaten sind in einer Datenbank zusammengefasst und werden für Auswertungen bereitgestellt. Die Standortskarten werden analog in Atlasform (Maßstab 1:10.000) mit Beiheften und Berichten herausgegeben. Digital werden die Daten über das Geoinformationssystem FOKUS 2000 / Modul InFoGIS bereitgestellt. Neben der Dokumentation der Ergebnisse erfolgt die am Ziel der naturnahen Waldwirtschaft orientierte standortskundliche Beratung, Aus- und Fortbildung der Forstbediensteten und Waldbesitzer. Die Standortsdaten stehen darüber hinaus für vielerlei Auswertungen und wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung.
Beschreibung des Loses
Die ausgeschriebene Leistung umfasst: Forsteinrichtung über eine Fläche von: 8.173,60 ha Standortansprache über eine Fläche von: 346,10 ha Standorterkundung (MoST-Kartierung), Anlage von Leitprofile: 8 Stück --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 77200000Dienstleistungen in der ForstwirtschaftHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10.06.2026 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 3.3. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4. Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB Sofern die Auftragnehmerin (AN) das Forsteinrichtungsprogramm FEBU oder das FoBIS-Datenmodel in der jeweils aktuellen Version (Updates / Programmänderungen) nicht kennt, erklärt sie sich mit der Abgabe ihres Angebotes zur Sicherstellung eines ausreichenden Kenntnisstandes bereit, an einer Schulung zur Anwendung und Handhabung des Forsteinrichtungsprogramms FEBU und des FoBIS-Datenmodells am Standort des den Auftrag vergebenden Fachgebietes teilzunehmen. Der Forsteinrichter (AN) führt und erarbeitet sowohl Inventur, Erfolgskontrolle und Planung als auch notwendige Absprachen mit dem Bundesforstbetrieb zur Sicherstellung der „Ausgewogenheit“ des FE-Werkes und die Präsentation seiner Ergebnisse selbst. Nur bei der Inventur ist nach entsprechender Begründung und vorheriger Absprache mit der Auftraggeberin der Einsatz von Hilfskräften möglich. Die Zutrittsvoraussetzungen zu den Liegenschaften gemäß Vergabeunterlagen, u. a. gemäß Ziff. 3.2 Vorberichte der Anlage C-02a, werden beachtet und die Anlage C-01c Belehrung über besondere Gefahren vor Beginn der Ausführung der Leistung ausgefüllt und unterschrieben eingereicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ö:konzept GmbH, Freiburg im Breisgau; Kartographie Kitzing GmbH, Höchstadt a.d.Aisch | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Treevolution.de GmbH7 Zuschläge
- Forstbetrieb Thomas Ritschel5 Zuschläge
- Baum- und Landschaftspflege GmbH4 Zuschläge
- Christian Bunse4 Zuschläge
- D.u. C. Koppenburg GbR Forstbetrieb4 Zuschläge
- Eckwald Forstbetrieb & Naturschutz GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 330756fb-009c-4347-b97d-914826f4c65b.