Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend außergerichtliche anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen eines Bauprojektes der Hauptstelle Facility Management Berlin der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 084-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 084-25veröffentlicht 13.06.2025erstmals 13.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 86 Monate
- 01.02.2026 – 31.03.2033
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 86 Monate01.02.2026 – 31.03.2033, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Wertungspreis40 %
- Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen des eingesetzten Personals60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 17 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 17 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.03.2033
- Heute
Beschreibung
Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Beschreibung des Loses
Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der Baumaßnahme Neubau Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages (BIZ)/Unterirdische Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ). Das Projekt BIZ/UKZ befindet sich in der Planungsphase. Auftragsgegenstand des Vergabeverfahrens VOEK 084-25 ist die rechtliche Beratung/Unterstützung und ggf. Vertretung/Begleitung in der Projektabwicklungsphase (Vertragsmanagement) sowie die rechtliche Begleitung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Bauleistungen und anderer für die Projektumsetzung erforderlichen Leistungen. Die Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 des Aufforderungsschreibens zur Abgabe eines Teilnahmeantrags) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 79111000RechtsberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisWertungspreis: (max. 40 Punkte) Als Angebotspreis wird der Wertungspreis netto inkl. aller Nebenkosten laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 40 % --- Zu Wertungspreis (40 % / 40 Punkte): Für das Zuschlagskriterium Wertungspreis werden maximal 40 Punkte vergeben. Zum Zweck der Wertung wird der im Preisblatt angegebene Netto-Wertungspreis als Grundlage des Kriteriums Preis verwendet. Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl von 40 Punkten. Die Berechnung der Punktzahlen aller anderen Angebote erfolgt nach folgender Formel: Als Angebotspreis wird der Wertungspreis netto inkl. aller Nebenkosten lt. Preisblatt (Anlage B-02) herangezogen. 40 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Wertungspreis, dividiert durch den Wertungspreis des zu bewertenden Angebots (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet) Die sich nach dieser Formel jeweils ergebende Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. --- Noch zu Zuschlagskriterien (Wertung 2. Stufe): Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen für den Preis und für die Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen. Bei Gleichwertigkeit hat dasjenige Angebot, das im Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen entscheidet das Los.
- Qualität
- Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen des eingesetzten PersonalsQualifikation/Berufserfahrung/Referenzen des eingesetzten Personals: (max. 60 Punkte) • Berufserfahrung in Bezug auf Baurecht (max. 12 Punkte) • Berufserfahrung in Bezug auf öffentl. AG (max. 12 Punkte) • Bedarfsabhängig Ansprechperson mit Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht (max. 5 Punkte) • Bedarfsabhängig Ansprechperson mit Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Verwaltungsrecht (max. 5 Punkte) • Erfahrungen Landesbaurecht Berlin (max. 10 Punkte) • Personenbezogene Referenzen über außergerichtliche anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen von baurechtlichen Angelegenheiten (max. 16 Punkte) Gewichtung 60 % --- zu Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen des eingesetzten Personals (60 % / 60 Punkte) Für das Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen des eingesetzten Personals werden maximal 60 Punkte vergeben. In der Anlage B-03.1 sind vom Bieter die für ihn zutreffenden Angaben zu den nachfolgenden Punkten mit Angebotsabgabe anzugeben: a) Einschlägige baurechtliche Berufserfahrung der Ansprechperson (max. 6 Punkte) - von mind. 5 Jahren 2 Punkte - von mind. 8 Jahren 4 Punkte - von mind. 10 Jahren 6 Punkte b) Einschlägige baurechtliche Berufserfahrung der Vertretung der Ansprechperson (max. 6 Punkte) - von mind. 5 Jahren 2 Punkte - von mind. 8 Jahren 4 Punkte - von mind. 10 Jahren 6 Punkte c) Einschlägige Berufserfahrung der Ansprechperson in Bezug auf öffentlich Auftraggeber (max. 6 Punkte) - von mind. 5 Jahren 2 Punkte - von mind. 8 Jahren 4 Punkte - von mind. 10 Jahren 6 Punkte d) Einschlägige Berufserfahrung der Vertretung der Ansprechperson in Bezug auf öffentliche Auftraggeber (max. 6 Punkte) - von mind. 5 Jahren 2 Punkte - von mind. 8 Jahren 4 Punkte - von mind. 10 Jahren 6 Punkte e) Bei Bedarf steht eine Ansprechperson mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt/in für Urheber- und Medienrecht zur Verfügung (max. 5 Punkte) - Zusatzqualifikation Ja 5 Punkte - Zusatzqualifikation Nein 0 Punkte f) Bei Bedarf steht eine Ansprechperson mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt/in für Verwaltungsrecht mit einer einschlägigen Berufserfahrung zur Verfügung (max. 5 Punkte) - von mind. 5 Jahren 3 Punkte - von mind. 8 Jahren 4 Punkte - von mind. 10 Jahren 5 Punkte g) Die Ansprechperson der Auftragnehmerin verfügt über Erfahrungen im Landesbaurecht Berlin (max. 5 Punkte) - Erfahrungen ja 5 Punkte - Erfahrungen nein 0 Punkte h) Die Vertretung der Ansprechperson der Auftragnehmerin verfügt über Erfahrungen im Landesbaurecht Berlin (max. 5 Punkte) - Erfahrungen ja 5 Punkte - Erfahrungen nein 0 Punkte i) Referenzen der Ansprechperson der Auftragnehmerin (max. 8 Punkte) (die Referenzen werden überprüft und nur die positiven/neutralen Referenzen werden die vorgesehenen Punkte erhalten) - + 2 Punkte bei Angabe einer Referenz - + 2 Punkte, wenn es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt j) Referenzen der Vertretung der Ansprechperson (max. 8 Punkte) (die Referenzen werden überprüft und nur die positiven/neutralen Referenzen werden die vorgesehenen Punkte erhalten) - + 2 Punkte bei Angabe einer Referenz - + 2 Punkte, wenn es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt --- Noch zu Zuschlagskriterien (Wertung 2. Stufe): Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen für den Preis und für die Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen. Bei Gleichwertigkeit hat dasjenige Angebot, das im Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen entscheidet das Los.
Eignung6 von 6 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: Mindestens 5 Mio. € (pro Versicherungsfall). Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannte Deckungssumme derzeit nicht erreichen oder n … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: Mindestens 5 Mio. € (pro Versicherungsfall). Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannte Deckungssumme derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Materialien zur Verfügung st … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen, - dass sowohl die Ansprechperson für die Leistungserbringung als auch ihr/e Vertreter/in über eine anwaltliche Zulassung verfügen, - dass sowohl die Ansprechperson bei der Leistungserbringung als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 5-jährige einschlägige baurechtliche Berufserfahrung verfügen, - dass die fachlichen Ansprechpersonen (Ansprechperson und Vertretung der Ansprechperson) bei der Leistungserbringung gemeinsam über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht als auch über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht verfügen. Es genügt in diesem Zusammenhang, wenn eine Person die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und die andere Person die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht besitzt. -dass bei Bedarf zusätzlich Ansprechpersonen mit einer entsprechenden fachlichen Expertise hinsichtlich des Urheber- und Medienrechts sowie mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Verwaltungsrecht zur Verfügung stehen. - dass die Ansprechpersonen bzw. im Vertretungsfall ihr/e Vertreter/innen die vertraglich geschuldete Leistung ausschließlich in eigener Person erbringen, - dass eine Konfliktprüfung gem. § 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) durchgeführt wurde. Die Ansprechperson und die Vertretung der Ansprechperson sind jeweils mit folgenden Informationen in tabellarischer Form anzugeben: * Vorname, Name * Fachanwalt / Fachanwältin für * Zeitpunkt der Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnung (Tag/Monat/Jahr) * Fachanwalt / Fachanwältin für * Zeitpunkt der Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnung (Tag/Monat/Jahr) * Einschlägige baurechtliche Berufserfahrung in Jahren Die bei Bedarf zusätzlich erforderlichen Ansprechpersonen sind mit folgenden Informationen in tabellarischer Form anzugeben: - Ansprechperson 1 * Vorname, Name * Fachanwalt / Fachanwältin für * Zeitpunkt der Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnung (Tag/Monat/Jahr) * Erläuterung der fachlichen Expertise im Bereich Urheber- und Medienrecht - Ansprechperson 2 * Vorname, Name * Fachanwalt / Fachanwältin für * Zeitpunkt der Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnung (Tag/Monat/Jahr) * Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Verwaltungsrecht in Jahren 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der Berufsträger (MINDESTENS 10 Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen) Mindestanforderung: Die Anzahl der Berufsträger muss mindestens zehn Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen betragen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3) Angaben zu Referenzen Die Referenzen sind als Auswahlkriterium definiert. Sie werden hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet und mit einer Punktzahl gewichtet. Zur Bewertung im Einzelnen wird auf die Erläuterungen in Anlage A-03 Wertung Eignungskriterien Zuschlagskriterien Aufforder … ganz lesenkürzer
3) Angaben zu Referenzen Die Referenzen sind als Auswahlkriterium definiert. Sie werden hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet und mit einer Punktzahl gewichtet. Zur Bewertung im Einzelnen wird auf die Erläuterungen in Anlage A-03 Wertung Eignungskriterien Zuschlagskriterien Aufforderungsschreiben verwiesen. Datenschutz: Die Angaben innerhalb der Referenzabfrage sind vertraulich zu behandeln, werden nicht veröffentlicht und dienen lediglich dem Abgleich, um angegebene Projekte sowie Referenzen zu verifizieren. Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt sind, die die Leistung beurteilen kann. Jegliche Auskünfte und gemachte Angaben unterliegen dem Datenschutz. Die Teilnehmer befüllen zur Angabe der Referenzen die Tabellen in Ziff. 10 der Anlage B-03 Teilnehmerauskunft Eignungskriterien. ---- Mindestanforderung für alle anzugebenden Referenzen: Es dürfen nur Referenzen der letzten 5 Jahre genannt werden. --- a) Die Teilnehmer legen mindestens 2 Referenzen vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegeln: Baurechtliche Beratung oder Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung Formelle Anforderungen im Einzelnen: - Referenzen nicht älter als 5 Jahre - Referenzen müssen folgende Punkte umfassen: Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- bzw. Begleitungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand, Umfang und Inhalt der juristischen Beratung bzw. Begleitung (Erstellung von Verträgen für Bau- bzw. Planungsleistungen, Unterstützung des Vertragsmanagements zu Beauftragungen im Rahmen der Referenz), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftraggeber und Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger / nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.). b) Die Teilnehmer legen mindestens 2 Referenzen vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegeln: Baurechtliche Beratung oder Begleitung öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Großbauvorhabens mit einem Investitionsvolumen (Umfang des Großbauvorhabens) von mind. 30 Mio. Euro netto Formelle Anforderungen im Einzelnen: - Referenzen nicht älter als 5 Jahre - Referenzen müssen folgende Punkte umfassen: Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- bzw. Begleitungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand, Umfang und Inhalt der juristischen Beratung bzw. Begleitung (Erstellung der Vergabeunterlagen für ein Großbauvorhaben, Prüfung von Behinderungsanzeigen, Mehraufwandanmeldungen, Nachtragsangeboten inkl. Schriftverkehr mit den Projektbeteiligten), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftraggeber und Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger / nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.). c) Die Teilnehmer legen mindestens 1 Referenz vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegelt: Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EU Nr. 3 VOB/A, welches die Beschaffung von Bauleistungen zum Gegenstand hat. Hierbei muss es sich um eine Vergabe handeln, die mindestens Gewerke der Kostengruppen 300 und 400 (pro KG mind. 1 Gewerk) umfasst. Formelle Anforderungen im Einzelnen: - Referenzen nicht älter als 5 Jahre - Referenzen müssen folgende Punkte umfassen: Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- und Unterstützungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand mit Bezeichnung der umfassten Gewerke, Umfang und Inhalt der juristischen Begleitung/Durchführung (Vorbereitung des Verfahrens, Durchführung des Verfahrens, Unterstützung des Auftraggebers in Bezug auf Bieterfragen, Auswertung und Abschluss des Verfahrens …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.03.2033
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr und anschließend um weitere sechs Monate, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfri … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr und anschließend um weitere sechs Monate, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Zu Eignungskriterien (Wertung 1. Stufe): 1.1.2. Qualifikation (20 %) Für das Zuschlagskriterium Qualifikation werden maximal 20 Punkte vergeben. Die Teilnehmer befüllen zur Angabe der Qualifikation die Tabellen in Ziff. 8 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignung … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# Zu Eignungskriterien (Wertung 1. Stufe): 1.1.2. Qualifikation (20 %) Für das Zuschlagskriterium Qualifikation werden maximal 20 Punkte vergeben. Die Teilnehmer befüllen zur Angabe der Qualifikation die Tabellen in Ziff. 8 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignungskriterien. Mindestanforderung ist, dass die fachlichen Ansprechpersonen des Teilnehmers (Ansprechperson und Vertretung der Ansprechperson) gemeinsam bei der Leistungserbringung über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht verfügen. Es genügt in diesem Zusammenhang, wenn eine Person die Zusatzqualifikation Fachanwalt / Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und die andere Person die Zusatzqualifikation Fachanwalt / Fachanwältin für Vergaberecht besitzt. Mindestanforderung ist zudem, dass bei Bedarf zusätzlich Ansprechpersonen mit einer entsprechenden fachlichen Expertise hinsichtlich des Urheber- und Medienrechts sowie mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Verwaltungsrecht zur Verfügung stehen. Die Punkte werden wie folgt kumulativ vergeben: a) Qualifikation (20 Punkte) aa) Zusatzqualifikation - 10 Punkte = Die fachlichen Ansprechpersonen des Teilnehmers verfügen jeweils über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht. - 5 Punkte = Eine fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht. Die andere fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht. - 0 Punkte = Die fachlichen Ansprechpersonen des Teilnehmers verfügen gemeinsam über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht. bb) Zeitkomponente der verliehenen Zusatzqualifikation - 10 Punkte = Eine fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 8 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 5 Jahren. Die andere fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 6 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 3 Jahren. - 7 Punkte = Eine fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 6 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 3 Jahren. Die andere fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 4 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 2 Jahren. - 3 Punkte = Die fachlichen Ansprechpersonen des Teilnehmers verfügen jeweils entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 4 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 2 Jahren. In der Unterkategorie Qualifikation können maximal 20 Punkte erreicht werden.- Hinweis
1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, … ganz lesenkürzer
1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens am 23.07.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Teilnahmeanträge zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4.) Zu Eignungskriterien (Wertung 1. Stufe): Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt (unabhängig von der formellen und materiellen Eignungsprüfung) nach dem folgenden Schema: Es sind 2 Auswahlkriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktzahl gewichtet werden. 1. Auswahlkriterium: Unternehmensbezogene Referenzen 80 % (entspricht 80 Punkten) 2. Auswahlkriterium: Qualifikation 20 % (entspricht 20 Punkten) Die Gesamtpunktzahl der Auswahlkriterien wird addiert. Sollten mehr als drei Teilnehmer die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, wird eine Rangfolge gemäß der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl unter diesen geeigneten Teilnehmern ermittelt und es werden maximal die drei rangfolgenbesten Teilnehmer nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb in der zweiten Verfahrensstufe dazu aufgefordert, Angebote abzugeben. In beiden Auswahlkriterien können insgesamt maximal 100 Punkte erzielt werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium 1 (Referenzen), bei gleicher Punktzahl im Auswahlkriterium 1 entscheidet das Losverfahren. 1.1.1. Unternehmensbezogene Referenzen Im Auswahlkriterium „Unternehmensbezogene Referenzen“ können maximal 80 Punkte erreicht werden. Die Teilnehmer befüllen zur Angabe der Referenzen die Tabellen in Ziff. 10 der Anlage B-03 Teilnehmerauskunft Eignungskriterien. a) Die Teilnehmer legen mindestens 2 Referenzen vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegeln: Baurechtliche Beratung oder Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung Mindestanforderung: Es dürfen nur Referenzen der letzten 5 Jahre genannt werden. Formelle Anforderungen im Einzelnen: - Referenzen nicht älter als 5 Jahre - Referenzen müssen folgende Punkte umfassen: Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- bzw. Begleitungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand, Umfang und Inhalt der juristischen Beratung bzw. Begleitung (Erstellung von Verträgen für Bau- bzw. Planungsleistungen, Unterstützung des Vertragsmanagements zu Beauftragungen im Rahmen der Referenz), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftragge …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Graf von Westphalen2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.08.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 04.08.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.08.2025
- BekanntmachungFrist 04.08.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a54ec572-0d0b-4657-b4f2-54d5285070ce.