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Vergebener Auftrag: Vollumfängliche Materialversorgung (Supply-Chain-Management) mit medizinischen und allgemeinen Verbrauchsmaterialien für die Krankenhaus Jülich GmbH

Krankenhaus Jülich GmbH · Jülich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026/02-EUveröffentlicht 01.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Wertungspreis60 %
  • IT-Qualität15 %
  • Versorgungssicherheit15 %
  • Logistik10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 55 Tagen

Beschreibung

Vollumfängliche Materialversorgung (Supply-Chain-Management) mit medizinischen und allgemeinen Verbrauchsmaterialien für die Krankenhaus Jülich GmbH

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die prozessorientierte, vollumfängliche Materialversorgung (Vollversorgung) des Auftraggebers mit medizinischen Produkten sowie allgemeinen Verbrauchsmaterialien. Ziel ist die Abbildung einer lückenlosen Supply-Chain, inkl. Beschaffung, Bevorratung und digitaler Prozesssteuerung. Die Leistung kombiniert die Beschaffung und Bevorratung medizinischer Verbrauchsartikel (CPV 33140000-3) mit einer umfassenden logistischen Dienstleistung (CPV 60000000-8). Die Bereitstellung der IT-Plattform erfolgt als notwendiges Prozesswerkzeug des Dienstleisters (SaaS). Diese Ausschreibung erfolgt ausschließlich als Gesamtvergabe der vollständigen Leistungsposition (Materialversorgung, IT-Plattform, Logistik, Reporting/Abrechnung, Compliance, Implementierung/Schulung). Teilvergaben, Los- oder Partialangebote sind unzulässig (§ 97 Abs. 4 GWB). Der Zuschlag erfolgt nur für das vollständige Gesamtpaket. Die Leistung umfasst insbesondere: - Beschaffungsmanagement: Bedarfsgerechte Beschaffung und Bevorratung im Zentrallager des Anbieters. - IT-Lösung (SaaS): Bereitstellung einer browserbasierten Plattform zur kostenstellenbezogenen Bestellung (ca. 45 Kostenstellen / ca. 150 Nutzer). - Logistik: Präzise Kommissionierung und logistische Anlieferung frei Verwendungsstelle (Nachtanlieferung). - Cross-Docking: Übernahme der Apothekenlogistik ab der Versorgungsapotheke in Kerpen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Wertungspreis60 %
IT-Qualität15 %
Versorgungssicherheit15 %
Logistik10 %
Preis
WertungspreisDer Wertungspreis für den Preisvergleich berechnet sich aus der Summe der folgenden drei Positionen: 1. Bereinigter Musterwarenkorb (4 Jahre): Für jedes der 4 Vertragsjahre wird der (stets gleichbleibende) Wert des Musterwarenkorbs (Anlage 2) um den für das jeweilige Jahr angebotene Rückvergütungssatz (%) gemäß Anlage 3 (TAB 1) reduziert. Berechnung: - Jahr 1: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 1) - Jahr 2: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 2) - Jahr 3: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 3) - Jahr 4: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 4) - = Zwischensumme A Dienstleistungs-Grundpauschalen (4 Jahre) - Summe der Dienstleistungs-Grundpauschalen (Jahr 1 + Jahr 2 + Jahr 3 + Jahr 4) gemäß Anlage 3 (TAB 1) - = Zwischensumme B 2. Variable Sonderleistungen (hochgerechnet): - Summe der Variablen Sonderleistungen gemäß Anlage 3 (TAB 2) - = Zwischensumme C 3. Festpreis für Projektplan, Implementierung und Schulung (einmalig): - Festpreis gemäß Anlage 3 (TAB 1) - = Zwischensumme D Wertungspreis: = Zwischensumme A + B + C + D Nähere Angaben sind der Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.
Qualität
IT-QualitätDie Bewertung erfolgt auf Basis der detaillierten bebilderten Dokumentation zur IT-Plattform (Anlage 3, TAB 3). Nähere Angaben sind der Matrix für IT-Qualität in Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.
Qualität
VersorgungssicherheitTeilkriterium 1: Redundanz- & Bevorratungsstrategie (Max. 8 Punkte) 8 Punkte (Hervorragend): Der Bieter weist mindestens 4 unterschiedliche Redundanztypen nach (z. B. eigenes Sicherheitslager für A-Artikel > 4 Wochen, vertragliche Bevorratungsgarantien der Hersteller, Zweitlieferanten-Netzwerk, automatisierte Bestandsüberwachung mit KI-basierter Frühwarnung). 5 Punkte (Gut): Nachweis von 2 bis 3 Redundanztypen. Die Strategie ist schlüssig, stützt sich aber primär auf die eigene Lagerhaltung ohne tiefere Integration der Hersteller und Händler. 2 Punkte (Basis): Es werden nur Standard-Maßnahmen genannt (z. B. "wir haben ein großes Lager"). Keine spezifischen Zusagen für kritische Artikelgruppen. 0 Punkte: Keine Angaben oder lediglich Verweis auf allgemeine Lieferfähigkeit. Teilkriterium 2: Fehlmengen- & Ersatzartikelprozess (Max. 7 Punkte) 7 Punkte (Exzellent): Vollständig systemgestützter Prozess. Bei Engpass erfolgt proaktive Meldung innerhalb von 4 Stunden inklusive Vorschlag von mindestens zwei gleichwertigen Alternativartikeln (inkl. Preis- und Bildvergleich im Portal). Einbindung des klinischen Anwenders in den Freigabeprozess ist digital abgebildet. 4 Punkte (Zweckmäßig): Information über Fehlmengen erfolgt zeitnah. Alternativartikel werden auf Anfrage oder nach manueller Prüfung durch den Support angeboten. 1 Punkt (Schwach): Rein reaktiver Prozess: AG muss Fehlmengen selbst im System erkennen oder telefonisch nachfragen. 0 Punkte: Kein definierter Prozess für den Umgang mit Lieferabrissen.
Qualität
LogistikDie Bewertung erfolgt auf Basis des eingereichten Logistikkonzepts und Exit-Konzepts (Anlage 3, TAB 3). Nähere Angaben sind der definierten Matrix für Logistik in Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal: Eine optionale Verlängerung um bis zu zweimal 12 Monate ist möglich, sofern der Auftraggeber dies spätestens 13 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich erklärt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der A … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRHYWGZ# Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des interessierten Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRHYWGZ# Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des interessierten Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler bzw. Widersprüche, so ist die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe über die in diesem Vergabeverfahren verendete Vergabeplattform in Textform darauf hinzuweisen. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der eVergabe-Plattform abrufbar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die in diesen Vergabeunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Änderungen werden allen Bietern schnellstmöglich in geeigneter Form mitgeteilt. Sie sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Bestandteil dieser Vergabeunterlagen. Eine Vergütung/Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Angebotserstellung erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

79vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (290 Lose mit Angabe)
499.498 €Zuschlagswert im Median
259.401 € – 1,07 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b52c9341-8f71-4b1a-b83e-0fdc247060a6.