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Vergebener Auftrag - Rahmenvereinbarung Bundeswehrmaßnahmen Zuständigkeitsbereich LBB Niederlassung Kaiserslautern-Leistungen für bauordnungsrechtlichen Brandschutz in Anlehnung an das AHO Heft Nr. 17

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten d. d. Niederlassungsleitung · Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 24D0343veröffentlicht 04.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 711 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
24 Monatebis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kaiserslautern67663, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Vorstellung des Büros und des Schlüsselpersonals sowie Qualifikation des Schlüsselpersonals für die Abwicklung der Rahmenvereinbarung37,5 %
  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme unter Zugrundelegung der Projektanforderungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung.37,5 %
  • Wertungshonorar25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17 (Stand 2022). In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungen für den baurechtlichen Brandschutz gem. AHO Heft 17 enthalten. Es handelt sich hierbei um die Begleitung von Baumaßnahmen in der Planung und Ausführung. Neben Regelleistungen sind auch optionale Leistungen zu erbringen. Bei den Baumaßnahmen handelt es sich unter anderem um Gebäude Neubau, Sanierungen, Ingenieurbauwerke und Technische Bauwerke. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt Bruttogrundflächen mit insgesamt ca. 68.000 m² für die Vertragslaufzeit. Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt Bruttogrundflächen mit insgesamt ca. 74.800 m². (Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen - veranschlagter maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems). Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 Auftragnehmer) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Die Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 26 Einzelaufträge erwartet, davon ca. 16% der Gesamt-BGF Umbauten und Modernisierungen und ca. 84 % der Gesamt-BGF Neubau. Mögliche Nutzungen aus der Tabelle Nutzungsbeiwerte der AHO Heft 17 sind - Garage - Eingeschossiger Industriebau - Industriebau mit Ebenen - Technikfläche als Kalkulationseinheit - Wohnen - Büro/Verwaltung - Sportstätten - Gaststätte - Beherbergungsstätte - Kindergarten, Schule, Hochschule - Versammlungsstätte, Diskothek Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können bezüglich der Bruttogrundflächen (BGF) größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Hauptorte der Ausführung: Es handelt sich bei den geplanten Einzelabrufen (Projekten) um Bundeswehr- Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern. Der Zuständigkeitsbereich umfasst folgende Kreise/Kreisfreie Städte: Donnersbergkreis, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Pirmasens, Bruchmühlbach-Miesau, Kreis Kaiserslautern, Zweibrücken, Kaiserslautern, Südwestpfalz, Kusel. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen. Die Festlegungen ob und wann eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich wird erfolgt im Einzelabruf.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Vorstellung des Büros und des Schlüsselpersonals sowie Qualifikation des Schlüsselpersonals für die Abwicklung der Rahmenvereinbarung37,5 %
Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme unter Zugrundelegung der Projektanforderungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung.37,5 %
Wertungshonorar25 %
Qualität
Vorstellung des Büros und des Schlüsselpersonals sowie Qualifikation des Schlüsselpersonals für die Abwicklung der RahmenvereinbarungGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Qualität
Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme unter Zugrundelegung der Projektanforderungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung.Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Preis
WertungshonorarGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Ermittlung des Wertungshonorars erfolgt gemäß Vorgaben im Preisblatt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit der Option auf maximal 5 Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr bis zu maximal 7 Jahren gemäß § 14 Absatz 6 VSVgV. Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt somit 84 Monate.
Optionen
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend der AHO-Schriftenreihe Nr. 17 vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Regelleistungen sowie der optionalen Leistungen besteht nicht. Den Umfang der stufenweisen Beauftragung regelt der Einzelauftrag. Bei stu … ganz lesenDer AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend der AHO-Schriftenreihe Nr. 17 vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Regelleistungen sowie der optionalen Leistungen besteht nicht. Den Umfang der stufenweisen Beauftragung regelt der Einzelauftrag. Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den durch den Einzelauftrag geschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, s … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagkriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebotes ist.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYF79 1) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrags gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Für jed … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPLYYDYF79 1) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrags gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. 2) Eignungsleihe (§§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens in Schriftform (§ 126 BGB) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 9 VSVgV) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Vergabeunterlagen / Teilnahmeantrag / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. . Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. . Der Teilnahmeantrag ist an die genannte Kontaktadresse auf dem Postweg einzusenden od. dort abzugeben. Eine elektronische Einreichung ist nicht zugelassen. In elektronischer Form eingereichte, nicht unterschriebene od. nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des AGs gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. . Der Teilnahmeantrag muss die in dieser Bekanntmachung u. im Bewerbungsbogen geforderten Unterlagen (Erklärungen u. Nachweise) enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Endreß Ingenieurgesellschaft mb, Bad Homburg; Kempen Krause Ingenieure GmbH, Köln; RBE Ralf Brill Engineering GmbH, Sulzbach5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten d. d. Niederlassungsleitung
Anschrift
Rauschenweg 32, 67663 Kaiserslautern
Kontakt
vofvergabe.koblenz@lbbnet.de
Auskünfte
LBB Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenzvofvergabe.koblenz@lbbnet.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

267vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (240 Lose mit Angabe)
208.766 €Zuschlagswert im Median
92.635 € – 479.680 €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c697ab2-2c3a-4b7a-81b1-2c4ed86cfbd8.