Vergabeverfahren zur Lieferung einer Large Scale Data Facility
Universität Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Uni-HD.2025.264_Large_Scale_Data_Facility_URZveröffentlicht 29.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Wochen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Lizenzen Jira und ConfluenceAbrechnungszentrum Emmendingen · EmmendingenFrist 02.12.2026
- StorageserverKarlsruher Institut für Technologie · 76344 Eggenstein-LeopoldshafenFrist 10.11.2026
- Beschaffung Server für K10Plus ZentralUniversität Konstanz · KonstanzFrist 10.11.2026
- Verlängerung Veeam Backup Lizenzen (Subskription 5 Jahre)Universitätsklinikum Tübingen - Abt. D4 · TübingenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Wochen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69117, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (91 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistungspunkte50 %
- Gesamtwertungspreis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Es wurde ein Speichersystem mit einer Gesamtkapazität von mindestens 16 PB und einem Flashspeicheranteil für ein Performancetier und Metadaten mit mindestens 800 TB beschafft. Dabei wurde ein vorhandenes, auf "IBM Storage Scale" basierendes Speichersystem erweitert. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte waren die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Investitionskosten (d.h. Beschaffungskosten ohne die Kosten für die Garantie, Support und Wartung über 5 Jahre zu betrachten) begrenzt und endetn bei 1.700.000,00 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti). Angebote, die diesen Grenzwert überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Für den geforderten Umfang an Garantie, Support und Wartung über 5 Jahre, ist eine gesonderten Angebotsposition aufzuführen und die einhergehenden Kosten auszuweisen. Diese Position wird im Falle des Zuschlags mit beauftragt. Die Kosten für diese Position dürfen maximal 25% der Investitionskosten entsprechen und gehen in die Bewertung mit ein.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungspunkteDer Zuschlag wurde gemäß § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Im vorliegenden Fall erfolgte die Bewertung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Leistungs-Preis-Verhältnisses unter Anwendung der "Erweiterten Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018.04 (Stand: April 2018).
- Preis
- GesamtwertungspreisDer Zuschlag wurde gemäß § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Im vorliegenden Fall erfolgte die Bewertung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Leistungs-Preis-Verhältnisses unter Anwendung der "Erweiterten Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018.04 (Stand: April 2018).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Nachkaufoptionen ist der Auftraggeber berechtigt, bei entsprechendem Bedarf Beschaffungen durchzuführen, ohne ein weiteres Vergabeverfahren einleiten zu müssen. Der Auftragnehmer sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass Nachkäufe mit identischen Komponenten i … ganz lesenkürzer
Im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Nachkaufoptionen ist der Auftraggeber berechtigt, bei entsprechendem Bedarf Beschaffungen durchzuführen, ohne ein weiteres Vergabeverfahren einleiten zu müssen. Der Auftragnehmer sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass Nachkäufe mit identischen Komponenten innerhalb von 3 Monaten nach Zuschlag bis zu einem Auftragswert von 300.000C brutto) zu identischen Konditionen erfolgen können. Hierfür sind im Angebot für alle Komponenten die Einzelpreise aufzuführen und preislich auszuweisen, sodass daraus abgeleitet die Preisbildung von Nachkäufen erfolgen kann. Nachkäufe sollen beispielsweise der Erweiterung um Speicher-Building-Blocks oder der Beschaffung von Switches, PDUs oder Lüftermodulen dienen. Zusätzlich darf der Anbieter optional auch Nachkaufoptionen für die Zeit nach 3 Monaten nach dem Zuschlag anbieten. Dabei muss die Wirschaftlichkeit der Nachkaufpreise nachvollziehbar sein, sodass Nachbestellungen weiterhin zu "vergleichbaren Konditionen" wie im ursprüngliche Angebot erfolgen. Nachkäufe sind bis zu einem Volumen von maximal 1.000.000C brutto möglich. Die folgenden drei aufgeführten Möglichkeiten der Preisgestaltung sind dabei zulässig: 1. Modell A: Für die Dauer von 4 Jahren werden Preise aus dem Angebot als Fixpreis in EUR zugesichert. 2. Modell B: Für die Dauer von 4 Jahren werden Preise aus dem Angebot in EUR zugesichert, die jedoch anhand des Dollarkurses angepasst werden. Als Referenzkurs wird der auf der EZB-Seite1 veröffentlichte Dollarkurs vom 2. Mai 2025 herangezogen. 3. Modell C: Für die Dauer von 4 Jahren werden Preise aus einem Listenpreis und einem fixierten Rabattsatz definiert. Der Listenpreis muss dabei für den Auftragnehmer nachvollziehbar bzw. einsehbar sein. Der Rabattsatz muss dem Wert entsprechen, der beim initialen Angebot zugrunde gelegt wurde. Dies ist im Angebot nachzuweisen. Es ist erlaubt, für alle Komponenten des Angebots oder auch nur für manche Komponenten des Angebots eine Nachkaufoption zuzusichern. Die Preisgestaltung darf von Komponente zu Komponente variieren, so darf beispielsweise für Komponente 1 ein Fixpreis in EUR, für Komponente 2 ein Listenpreis mit festem Rabattsatz und für Komponenten 3 keine Nachkaufoption zugesichert werden. In der beigefügten Tabelle ("Anlage_Bewertung-und-Nachkauf.xlsx", Blatt "Nachkaufoptionen") sind die Nachkaufmöglichkeiten einzutragen. Dabei dürfen nur die gelb hinterlegten Felder vom Anbieter ausgefüllt werden. Bei Bedarf dürfen zusätzliche Zeilen ergänzt werden. Die in der Tabelle enthaltenen Hinweise sind zu berücksichtigen. Die ausgefüllte Tabelle ist zusammen mit den weiteren Angebotsunterlagen einzureichen. Sofern keine Nachkaufoptionen für die Zeit ab dem 3. Monat nach dem Tag des Zuschlags zugesichert werden oder das beschriebene Modell nicht den genannten Anforderungen aus diesem Abschnitt entsprechen sollte, erfolgt deshalb kein Ausschluss vom Vergabeverfahren.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von z … ganz lesenkürzer
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYMFU
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| pro-com DATENSYSTEME GmbH, Eislingen | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg
- Website
- zuv.uni-heidelberg.de
- Kontakt
- vergabe@
zuv.uni-heidelberg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.05.2025 auf 26.05.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 19.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Micro Focus/OpenText Fulfillment AgentGeneralzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der BundesfinanzverwaltungFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b14920ac-ff01-4688-aedf-04ffbb1bedbe.