Vergabeverfahren zur Lieferung einer Large Scale Data Facility
Universität Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Uni-HD.2025.264_Large_Scale_Data_Facility_URZveröffentlicht 15.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69117, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (91 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Leistungspunktzahl50 %
- Gesamtwertungspreis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Universität Heidelberg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Öffnung der Angebote 10:05 Uhrvor 18 MonatenEs findet keine öffentliche Submission statt.
- Bindefrist endetvor 16 Monaten39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing und Data-Intensive Computing wird für die föderative Speicherung von Forschungsdaten die IT-Infrastruktur der Large Scale Data Facility (LSDF) erneuert und erweitert. Es wird ein Speichersystem mit einer Gesamtkapazität von mindestens 16 PB und einem Flashspeicheranteil für ein Performancetier und Metadaten mit mindestens 800 TB beschafft. Dabei wird ein vorhandenes, auf "IBM Storage Scale" basierendes Speichersystem erweitert. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Investitionskosten (d.h. Beschaffungskosten ohne die Kosten für die Garantie, Support und Wartung über 5 Jahre zu betrachten) begrenzt und enden bei 1.700.000,00 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti). Angebote, die diesen Grenzwert überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Für den geforderten Umfang an Garantie, Support und Wartung über 5 Jahre, ist eine gesonderten Angebotsposition aufzuführen und die einhergehenden Kosten auszuweisen. Diese Position wird im Falle des Zuschlags mit beauftragt. Die Kosten für diese Position dürfen maximal 25% der Investitionskosten entsprechen und gehen in die Bewertung mit ein.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- LeistungspunktzahlDer Zuschlag wird gemäß § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Im vorliegenden Fall erfolgt die Bewertung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Leistungs-Preis-Verhältnisses unter Anwendung der "Erweiterten Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018.04 (Stand: April 2018). Das wirtschaftlichste Angebot wird dabei anhand folgender Formel ermittelt: Z(Angebot) = L / P = Leistungspunktzahl / Gesamtwertungspreis
- Preis
- GesamtwertungspreisDer Zuschlag wird gemäß § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Im vorliegenden Fall erfolgt die Bewertung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Leistungs-Preis-Verhältnisses unter Anwendung der "Erweiterten Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018.04 (Stand: April 2018). Das wirtschaftlichste Angebot wird dabei anhand folgender Formel ermittelt: Z(Angebot) = L / P = Leistungspunktzahl / Gesamtwertungspreis
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Allgemeiner Jahresumsatz Der allgemeine Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug mindestens: - 3.000.000 EUR (Anzugebende Jahre: 2022, 2023, 2024)
- Spezifischer Jahresumsatz
- Spezifischer Jahresumsatz Der spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in der verlangten Anzahl von Geschäftsjahren mindestens: - 3.000.000 EUR (Anzugebende Jahre: 2022, 2023, 2024)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Ausführung von Lieferungen der genannten Art: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer die mind. drei folgenden wesentlichen Lieferungen der genannten Art ausgeführt, jeweils mit einer Kapazität von mind. 8 PB und parallelem Dateisystem. Bei mind. einer Lieferungen muss "IBM Storage Scale" (e … ganz lesenkürzer
Ausführung von Lieferungen der genannten Art: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer die mind. drei folgenden wesentlichen Lieferungen der genannten Art ausgeführt, jeweils mit einer Kapazität von mind. 8 PB und parallelem Dateisystem. Bei mind. einer Lieferungen muss "IBM Storage Scale" (ehem. "IBM Spectrum Scale" und "GPFS") eingesetzt worden sein. Bei mindestens einer Lieferung muss ein Tiering umgesetzt worden sein (Flash- und HDD-Speicher). (Anzugebender Zeitraum: 2022 - 2024)- Anzahl der Führungskräfte
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren beliefen sich auf: (Anzugebende Jahre: 2022, 2023, 2024)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren beliefen sich auf: (Anzugebende Jahre: 2022, 2023, 2024)
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Als Unterauftrag vergebener Anteil: Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Nachkaufoptionen ist der Auftraggeber berechtigt, bei entsprechendem Bedarf Beschaffungen durchzuführen, ohne ein weiteres Vergabeverfahren einleiten zu müssen. Der Auftragnehmer sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass Nachkäufe mit identischen Komponenten i … ganz lesenkürzer
Im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Nachkaufoptionen ist der Auftraggeber berechtigt, bei entsprechendem Bedarf Beschaffungen durchzuführen, ohne ein weiteres Vergabeverfahren einleiten zu müssen. Der Auftragnehmer sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass Nachkäufe mit identischen Komponenten innerhalb von 3 Monaten nach Zuschlag bis zu einem Auftragswert von 300.000C brutto) zu identischen Konditionen erfolgen können. Hierfür sind im Angebot für alle Komponenten die Einzelpreise aufzuführen und preislich auszuweisen, sodass daraus abgeleitet die Preisbildung von Nachkäufen erfolgen kann. Nachkäufe sollen beispielsweise der Erweiterung um Speicher-Building-Blocks oder der Beschaffung von Switches, PDUs oder Lüftermodulen dienen. Zusätzlich darf der Anbieter optional auch Nachkaufoptionen für die Zeit nach 3 Monaten nach dem Zuschlag anbieten. Dabei muss die Wirschaftlichkeit der Nachkaufpreise nachvollziehbar sein, sodass Nachbestellungen weiterhin zu "vergleichbaren Konditionen" wie im ursprüngliche Angebot erfolgen. Nachkäufe sind bis zu einem Volumen von maximal 1.000.000C brutto möglich. Die folgenden drei aufgeführten Möglichkeiten der Preisgestaltung sind dabei zulässig: 1. Modell A: Für die Dauer von 4 Jahren werden Preise aus dem Angebot als Fixpreis in EUR zugesichert. 2. Modell B: Für die Dauer von 4 Jahren werden Preise aus dem Angebot in EUR zugesichert, die jedoch anhand des Dollarkurses angepasst werden. Als Referenzkurs wird der auf der EZB-Seite1 veröffentlichte Dollarkurs vom 2. Mai 2025 herangezogen. 3. Modell C: Für die Dauer von 4 Jahren werden Preise aus einem Listenpreis und einem fixierten Rabattsatz definiert. Der Listenpreis muss dabei für den Auftragnehmer nachvollziehbar bzw. einsehbar sein. Der Rabattsatz muss dem Wert entsprechen, der beim initialen Angebot zugrunde gelegt wurde. Dies ist im Angebot nachzuweisen. Es ist erlaubt, für alle Komponenten des Angebots oder auch nur für manche Komponenten des Angebots eine Nachkaufoption zuzusichern. Die Preisgestaltung darf von Komponente zu Komponente variieren, so darf beispielsweise für Komponente 1 ein Fixpreis in EUR, für Komponente 2 ein Listenpreis mit festem Rabattsatz und für Komponenten 3 keine Nachkaufoption zugesichert werden. In der beigefügten Tabelle ("Anlage_Bewertung-und-Nachkauf.xlsx", Blatt "Nachkaufoptionen") sind die Nachkaufmöglichkeiten einzutragen. Dabei dürfen nur die gelb hinterlegten Felder vom Anbieter ausgefüllt werden. Bei Bedarf dürfen zusätzliche Zeilen ergänzt werden. Die in der Tabelle enthaltenen Hinweise sind zu berücksichtigen. Die ausgefüllte Tabelle ist zusammen mit den weiteren Angebotsunterlagen einzureichen. Sofern keine Nachkaufoptionen für die Zeit ab dem 3. Monat nach dem Tag des Zuschlags zugesichert werden oder das beschriebene Modell nicht den genannten Anforderungen aus diesem Abschnitt entsprechen sollte, erfolgt deshalb kein Ausschluss vom Vergabeverfahren.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 39 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.05.2025, 10:05 Uhr. Es findet keine öffentliche Submission statt.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Bedingungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie des Leistungsverzeichnisses. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Investitionskosten (d.h. Beschaffungskosten ohne die Kosten für di … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Bedingungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie des Leistungsverzeichnisses. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Investitionskosten (d.h. Beschaffungskosten ohne die Kosten für die Garantie, Support und Wartung über 5 Jahre zu betrachten) begrenzt und enden bei 1.700.000,00 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti). Angebote, die diesen Grenzwert überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Für den geforderten Umfang an Garantie, Support und Wartung über 5 Jahre, ist eine gesonderten Angebotsposition aufzuführen und die einhergehenden Kosten auszuweisen. Diese Position wird im Falle des Zuschlags mit beauftragt. Die Kosten für diese Position dürfen maximal 25% der Investitionskosten entsprechen und gehen in die Bewertung mit ein.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von z … ganz lesenkürzer
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens … ganz lesenkürzer
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYMM1 Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschn … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYMM1 Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert. Die Verwendung "veralteter" Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg
- Website
- zuv.uni-heidelberg.de
- Kontakt
- vergabe@
zuv.uni-heidelberg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.05.2025 auf 26.05.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01cdc19b-b7c2-422a-a1e8-64bfe5341b1d.