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vergebenEU-weitDienstleistungen

Vergabeverfahren zur Durchführung des Fahrdienstes der Zentralen Universitätsverwaltung

Universität Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Uni-HD.2026.552_Transport- und Kurierdienst_UVveröffentlicht 19.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 110 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69117, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universität Heidelberg
    vor 4 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 4 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    Es findet keine öffentliche Submission statt.
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für den Fahrdienst der Zentralen Universitätsverwaltung der Universität Heidelberg. Die Leistung umfasst die Abholung, die universitätsinterne Post- und Paketzustellung sowie sonstige Transporte zwischen den Standorten Campus Altstadt, Campus Bergheim und Campus Neuenheimer Feld. Der Leistungsumfang umfasst zudem bedarfsabhängige Sonderfahrten während der Dienstzeiten. Die Leistungserbringung erfolgt mit vom Auftragnehmer bereitzustellenden verkehrssicheren Fahrzeugen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen die Anforderungen an saubere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllen. Sämtliche Fahrzeug- und Betriebskosten sind in die Leistung einzubeziehen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden - 500.000 EUR Schlüsselverlust … ganz lesenAndere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden - 500.000 EUR Schlüsselverlust Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss die Gesamtleistung je vorgenannter Schadensart mindestens das Zweifache der jeweils vereinbarten Versicherungssumme betragen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat mindestens eine vergleichbare Referenz über die Erbringung von Fahr-, Kurier-, Post- oder Transportdienstleistungen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde oder derzeit erbracht wird. Die Referenz muss eine regelmäßig wiederkehrende Leistung im … ganz lesenDer Bieter hat mindestens eine vergleichbare Referenz über die Erbringung von Fahr-, Kurier-, Post- oder Transportdienstleistungen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde oder derzeit erbracht wird. Die Referenz muss eine regelmäßig wiederkehrende Leistung im Rahmen eines laufenden Dienstleistungsauftrags betreffen und über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erbracht worden sein. Einmalige Transport-, Kurier- oder Umzugsleistungen gelten nicht als vergleichbare Referenz. Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen der standortübergreifenden Post-, Kurier- oder Transportlogistik für öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Kliniken, Unternehmen oder vergleichbare Organisationen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen: Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitäts-sicherungsnormen erfüllt? z. B. Ein offiziell installiertes und strukturell integriertes professionelles Qualitätsmanage-ment nach ISO 9001 oder Vergleichbares?
Umweltmanagementmaßnahmen
Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen: Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? z. B. Ein strukturiertes Umweltmanage-mentsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder Vergleichbares?
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslauf … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Nach der Vertragslaufzeit, muss für die evtl. Übergabe an einen neuen Anbieter die Einarbeitung unterstützt und ermöglicht werden, alle erarbeitete Aufgaben und Hilfsmittel inkl. Hinweise des aktuellen Auftragsstands, sind dem neuen Anbieter unentgeltlich zur Verfügung zu gestellt werden. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendertag kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
20.07.2026, 10:05 Uhr. Es findet keine öffentliche Submission statt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Bedingungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie des Leistungsverzeichnisses.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von z … ganz lesenEs wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVY46T# Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Absc … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVY46T# Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert. Die Verwendung "veralteter" Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
459.592 €Zuschlagswert im Median
206.409 € – 611.023 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8dc3c5cc-c538-4818-b14c-704e19c8ed4d.