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Frist unbekanntEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern

Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör · Peine, Niedersachsen

Aktenzeichen 136-26veröffentlicht 18.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Peine.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
770 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.

Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Abfallsammelbehältern für die Sammlung von angefallenen und überlassenen Abfällen im Gebiet des Landkreises Peine.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin (Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine) ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Woltorfer Str. 57/59 in 31224 Peine, Niedersachsen. Sie nimmt im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) wahr vgl. § 6 Abs. 1 NAfbG. Die Auftraggerin beabsichtigt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§17- 20 KrWG i.V.m § 6 NAfbG) die Beschaffung von Abfallsammelbehältern für die Abfallfraktionen Bioabfälle, Restabfälle und PPK (Papier, Pappe, Kartonage) zur Sammlung angefallener oder überlassener Abfälle im Gebiet des Landkreis Peine auszuschreiben. Im Einzelnen stellt sich der derzeit voraussichtliche Bedarf an Abfallsammelbehältern in Stückzahlen über einen Zeitraum von 4 Jahren wie folgt dar: Abfallsammelbehälter Bioabfälle 60L: 3000 Abfallsammelbehälter Restabfälle 60L: 2400 Abfallsammelbehälter Bioabfälle 120L: 3800 Abfallsammelbehälter Restabfälle 120L: 3800 Abfallsammelbehälter Bioabfälle 240 L: 2000 Abfallsammelbehälter Restabfälle 240L: 2200 Abfallsammelbehälter Papierabfälle 240L: 2500 Container 1100L: 1500 Container 770L: 500

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Die Eignungskriterien wurden noch nicht festgelegt. Eine Veröffentlichung der für das Vergabeverfahren vorgesehen Eignungskriterien im Rahmen der Vorinformationen ist daher noch nicht möglich und auch nicht erforderlich. Die vorstehende Angabe zur Art des Kriteriums ist daher gegenstandslos. Eine Ab … ganz lesenDie Eignungskriterien wurden noch nicht festgelegt. Eine Veröffentlichung der für das Vergabeverfahren vorgesehen Eignungskriterien im Rahmen der Vorinformationen ist daher noch nicht möglich und auch nicht erforderlich. Die vorstehende Angabe zur Art des Kriteriums ist daher gegenstandslos. Eine Abweichung der Festlegung der Art des Kriteriums zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Dies gilt nicht für die Ausschlussgründe §§123- 125 GWB, da diese bereits bekannt sind und festgelegt sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftrag kann zweimal jeweils um ein Jahr durch die Auftraggeberin binnen einer Frist auszübende Verlängerungsoption um 1 Jahr verlängert werden. Insgesamt ist damit eine Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung von maximal 4 Jahren möglich.
Optionen
Der zu schließende Vertrag ist als eine Rahmenvereinbarung ausgestaltet, durch die die Auftraggeberin bedarfsweise per Einzelabruf Lieferungen von Abfallsammelbehältern in verschiedenen Größen und Ausführungen für die einzelnen Abfallfraktionen Bioabfälle, Restabfälle, PPK-Abfälle (Papier, Pappe und … ganz lesenDer zu schließende Vertrag ist als eine Rahmenvereinbarung ausgestaltet, durch die die Auftraggeberin bedarfsweise per Einzelabruf Lieferungen von Abfallsammelbehältern in verschiedenen Größen und Ausführungen für die einzelnen Abfallfraktionen Bioabfälle, Restabfälle, PPK-Abfälle (Papier, Pappe und Kartonage) unter Berücksichtigung eines gewissen Mindestumfanges verlangen kann. Ein Anspruch seitens des künftigen Auftragnehmers auf einen Einzelabruf besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: In dem Vergabeverfahren wird eine Vertraulichkeitserklärung nach Maßgabe der künftigen Festlegungen in den Vergabeunterlagen abzugeben sein. In dem Vergabeverfahren wird eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen gem. VO 833/2014 nach Maßgabe der künftigen Vergabeunterlagen abzugeben sein.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur … ganz lesenEin Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu Eignungskriterien enthalten, da die Eignungskriterien seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind. 2.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu Zuschlagskriterien enthalte … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu Eignungskriterien enthalten, da die Eignungskriterien seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind. 2.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu Zuschlagskriterien enthalten. Da die Zuschlagskriterien seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind. 3.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu den Einzelheiten der Losaufteilung - Zahl der Lose und Umfang des jeweiligen Loses - enthalten, da die Einzelheiten der Losaufteilung -Zahl und Umfang des jeweiligen Loses - seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind. 4.) Angebote im späteren Vergabeverfahren sind sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. 5.) Elektronische Dokumente sind im Vergabeverfahren in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 6.) Interessenten können bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung festzusetzenden Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 7.) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind im Vergabeverfahren nicht zugelassen. 8.) Die Auftraggeberin wird frühestens ab dem 24.07.2026 mit der Eröffnung des Vergabeverfahrens beginnen. 9.) Der Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung ist nach derzeitiger Planung auf dem 01.10.2026 angesetzt. Der Vertrag endet ohne Verlängerungsoption voraussichtlich am 30.09.2028. Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag voraussichtlich am 30.09.2030. 10.) Der in dieser Vorinformation angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Bis zu dem in dieser Vorinformation genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von 200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Für den Fall, dass der bezuschlagte Gesamtwertungspreis den geschätzten, bekannt gegebenen Auftragswert überschreitet, ist der bezuschlagte Gesamtwertungspreis Grundlage zur Berechnung des abrufbaren Höchstwertes gem. Satz 1. Ausgeübte Preisanpassungen, wie Sie durch das Gesetz oder durch die Rahmenvereinbarung eingeräumt worden sind, erhöhen den hypothetischen Maximalauftragswert entsprechend. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers in den b …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMJCD#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör
Anschrift
Woltorfer Str. 57/59, 31224 Peine
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 446 (Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6013025d-b0d4-444c-bc22-e6b44674fe9b.