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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern

Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern · Peine, Niedersachsen

Aktenzeichen 117/2026veröffentlicht 16.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 61 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Peine.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
770 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Gesamtangebotspreis70 %
  • Lieferzeit für AWB15 %
  • Garantieverlängerung15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 2 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:30 Uhr
    Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
    vor 2 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    heute vorbei
  6. Heute

Beschreibung

Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (nachfolgend: "Auftraggeberin") ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie nimmt im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) wahr. Die Auftraggeberin schreibt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) die Beschaffung von Abfallsammelbehältern für die Sammlung von angefallenen und überlassenen Haushaltsabfällen im Gebiet des Landkreises Peine aus.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
AWB 60 Liter

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.

2 Jahre111.510 €
2
AWB 120 Liter

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.

2 Jahre173.660 €
3
AWB 240 Liter

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.

2 Jahre191.955 €
4
AWB 770 Liter

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.

2 Jahre105.000 €
5
AWB 1.100 Liter

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.

2 Jahre187.665 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtangebotspreis70 %
Lieferzeit für AWB15 %
Garantieverlängerung15 %
Preis
GesamtangebotspreisDie Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Qualität
Lieferzeit für AWBDie Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Qualität
GarantieverlängerungDie Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Eignung7 von 7 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a, 3b, etc.) abgegeben werden.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren 2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Abfall-sammelbehältern für die Sammlung von überlassenen oder angefallenen Abfällen von privaten oder … ganz lesenDer durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren 2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Abfall-sammelbehältern für die Sammlung von überlassenen oder angefallenen Abfällen von privaten oder öffentlichen Haushaltungen) pro Los mindestens 200.000,- Euro netto betragen. Dies gilt für jede Bewerbung in den Losen 1 - 5. Bei einem Angebot auf mehrere Lose werden die geforderten Mindestumsätze über die jeweiligen Lose addiert.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und zur Eignungsleihe. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung >20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im Dokument B02_ab_abbh_Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Es ist mindestens ein Referenzprojekt über die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 , § 20 KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber b) aus den letzten drei Jahren (2023-2025), c) die nach DIN EN 840 produziert wurden, n … ganz lesenEs ist mindestens ein Referenzprojekt über die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 , § 20 KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber b) aus den letzten drei Jahren (2023-2025), c) die nach DIN EN 840 produziert wurden, nachzuweisen. d.) mit einem Mindestauftragswert von 200.000,00 EUR Bieter, die nicht mindestens ein Referenzprojekt nachweisen können, das die vorgenannten Anforderungen an die Berücksichtigungsfähigkeit (a.) bis d.)) erfüllt, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann einseitig zweimal um je 12 Monate durch die Auftraggeberin verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit inkl. dieser Optionen beträgt somit 48 Monate.
Optionen
Der im jeweiligen Los abzuschließenden Liefervertrag stellt gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Auftraggeberin die Leistungen Lieferung von Abfallsammelbehältern abrufen kann.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
07.09.2026, 12:30 Uhr. Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2 VgV).
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zu russischen Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments B02_abbh_Eigenerklärung zur Eignung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur … ganz lesenEin Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVe … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVergabeplattform DTVP.de einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. 2) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 3) Interessenten können bis zum Ablauf der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 4) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 5) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. 6) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.11.2026 angesetzt. 7) Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 200% des geschätzten Auftragswertes, Wenn der bezuschlagte Gesamtwertungspreis diesen geschätzten Auftragswert übersteigt, beträgt der Höchstwert der Rahmenvereinbarung 200% des bezuschlagten Gesamtwertungspreises. Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von 200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Ausgeübte Preisanpassungen während der Laufzeit auf Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, die zu einer Erhöhung des bezuschlagten Gesamtwertungspreises führen, erhöhen den Höchstwert der Rahmenvereinbarung entsprechend. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis mit Anhängen. 8) Die Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMG2Z# Bei der früheren Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation zur Verkürzung der Angebotsfrist nach § 38 Abs. 3 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Anschrift
Woltorfer Str. 57/59, 31224 Peine
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 446 (Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 56a1415c-086f-4f04-b2fb-a74a63cf9eca.