Vergabeverfahren zum Erwerb einer Neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 2000082088veröffentlicht 13.08.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 7 Jahre
- Leistungsart
- Bauleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Preis35 %
- Gebäudequalität32 %
- Lage20 %
- Projektorganisation und Abnahmetermin13 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 48 Tagenan Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 34 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Deutsche Bundesbank (nachfolgend auch "Bundesbank" oder "Auftraggeberin" genannt) ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat Verfassungsrang als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt mit dem vorrangigen Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, verwaltet die Währungsreserven, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Ihre Zentrale befindet sich in Frankfurt am Main und steht für die Erfüllung dieser gesetzlichen Kernaufgaben sowie die öffentliche Wahrnehmung der Institution. Mit dem Ende der Nutzungsdauer der bisherigen Zentrale und einer interimistischen Unterbringung in angemieteten Flächen ergibt sich für die Bundesbank die Notwendigkeit, eine moderne, repräsentative und zukunftsfähige Liegenschaft für die künftige Zentrale der Bundesbank zu erwerben. Der Erwerb der Liegenschaft auf der Grundlage eines noch zu verhandelnden Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung (Bauträgervertrag mit endfälliger Zahlung zum Festpreis) (auch "Kaufvertrag" genannt) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Es ist derzeit vorgesehen, dass die Zuschlagserteilung und die notarielle Beurkundung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Der Entwurf des Grundstückskaufvertrages wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern von der Bundesbank als Verhandlungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Ziel der Beschaffung ist die Bündelung der Arbeitsplätze der Zentrale in einer Liegenschaft und die Abbildung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Funktionen in einem Ensemble, das architektonisch und funktional den besonderen Anforderungen der Bundesbank entspricht. Nach derzeitigem Stand sind die Anforderungen der Bundesbank in einem zusammenhängenden Gebäudeensemble umzusetzen. Eine Änderung dieser Anforderungen ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens möglich. In der Liegenschaft sind Flächen für verschiedene Sonderfunktionen zu integrieren. Hierzu zählen nach aktuellem Stand beispielsweise ein differenziertes Konferenz- und Besprechungsangebot, eine umfassende Betriebsgastronomie (einschließlich Vorstandsgastronomie), Flächen für Fahrbereitschaft und Logistik sowie Sicherheitszentralen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sonderfunktionen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entfallen, geändert werden oder andere Sonderfunktionen hinzukommen. Zur Umsetzung der Anforderungen kommt sowohl ein Neubau als auch eine Kernsanierung eines bestehenden Gebäudes oder eine Kombination hieraus in Betracht. Die Abnahme und Übergabe der vertragsgemäß hergestellten Liegenschaft durch die Bundesbank muss nach aktueller Planung spätestens sieben Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgen (Meilenstein). Die zeitlichen Vorgaben und die Meilensteine können sich im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Eine verbindliche Festlegung der zeitlichen Vorgaben ist im Laufe des Verhandlungsverfahrens für alle Meilensteine vorgesehen. Nach § 2 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank hat die Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Auswahlgebiet, in welchem die verfahrensgegenständliche Liegenschaft liegen muss, ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main mit der sicherheitsbedingten Ausnahme der Bereiche des Flughafenareals und der nahegelegenen Gateway Gardens (Gemarkung 0518). Das Auswahlgebiet ergibt sich aus der Unterlage Auswahlgebiet (Anlage 1) und ist bei der Wahl des Standortes zwingend einzuhalten. Bei Widersprüchen hinsichtlich des Auswahlgebietes zwischen der Beschreibung in den übrigen Vergabeunterlagen und Anlage 1 gilt Anlage 1 vorrangig. Werden Grundstücke und/oder Liegenschaften angeboten, die sich ganz oder teilweise außerhalb des Auswahlgebietes befinden, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die Liegenschaft muss auf einem Grundstück im Auswahlgebiet hergestellt werden, über welches der Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen im Zuschlagsfall zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung rechtssicher verfügen und der Bundesbank Eigentum an dem zu bebauenden Grundstück frei von nicht übernommenen Belastungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere des Grundstückskaufvertrages und seiner Anlagen verschaffen kann. Der Grundstückskaufvertrag und die Anforderungen an das Grundstück sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen in der Verhandlungsphase und können sich noch ändern. Von den Bewerbern bzw. den Bietern sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Erklärungen zum Grundstück abzugeben, aus denen sich je nach Verfahrensstufe immer konkreter ergibt, ob das angebotene Grundstück die Anforderungen der Bundesbank erfüllt. Welche Unterlagen diesbezüglich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, ergibt sich aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Liegenschaft mit der noch zu errichtenden oder umzubauenden Immobilie muss die Anforderungen der Bundesbank erfüllen, die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung, im Raum- und Funktionsprogramm sowie den jeweils näher definierten Ausstattungs- und Nutzungsvorgaben aufgeführt sind. Diese Unterlagen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen, die ausschließlich den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist möglich. Damit die Bewerber bewerten können, ob sie die Anforderungen - ggf. mit Konsortialpartnern und/oder Nachunternehmern und/oder Eignungsgebern erfüllen können, ist den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb eine Informative Leistungsbeschreibung beigefügt. Hierin sind ausgewählte wesentliche Anforderungen der Auftraggeberin aufgeführt.
Beschreibung des Loses
Ergänzend zu den Ausführungen zur Beschreibung des Auftrags ist darauf hinzuweisen, dass die nur auf das Wesentliche beschränkten Informationen in der Informatorischen Leistungsbeschreibung ergänzt und vervollständigt werden durch die detaillierten Anforderungen, die erst in der Funktionalen Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen sowie den übrigen Vergabeunterlagen aufgeführt werden, die den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Fortschreibung, Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen der Bundesbank im Rahmen des Vergabeverfahrens ist möglich, auch können beschriebene Leistungen sich ändern, entfallen oder weitere Leistungen hinzutreten. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft gelten erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Resilienz und Betrieb. Die Anforderungen an die Schutzbedürftigkeit umfassen eine gestufte Sicherheitsarchitektur bis hin zu hochgesicherten Bereichen. Diese Vorgaben werden mit den Vergabeunterlagen konkretisiert und den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Sie werden die Phase der Planung und der Realisierung sowie Grundriss, Erschließung, Fassaden- und Türsysteme sowie die technische Ausstattung nachhaltig prägen und gehen über das Marktübliche einer Standardbüroimmobilie hinaus. Die Bundesbank behält sich auch im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft vor, ausgewählte Leistungen selbst bzw. durch von ihr beauftragte Unternehmen auszuführen, insbesondere, wenn dies aus Gründen des Geheimschutzes erforderlich ist ("Beistellung von Leistungen"). Für andere Leistungen ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer auf Vertragspartner der Bundesbank zurückgreift ("Rahmenvertragspartner"). Diese Angaben sind in den Vergabeunterlagen, die den Bietern überreicht werden, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, enthalten, insbesondere in der Funktionalen Leistungsbeschreibung. Das Finanzierungsrisiko für die Errichtung bzw. Sanierung sowie die Vorfinanzierung der angebotenen Liegenschaft und der Bauarbeiten für die schlüsselfertige Herstellung der Immobilie nach Maßgabe des Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Dieser hat dafür einzustehen, dass die Finanzierung über die gesamte Vertragsdauer gesichert ist und hat dies der Bundesbank auf Anfrage nachzuweisen. Die Anforderungen an das finanzierende Kreditinstitut bzw. den Kreditversicherer sind in der Unterlage Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen (Vordruck 7) aufgeführt. Welche Angaben und Nachweise hierzu bereits mit dem Teilnahmeantrag zu tätigen bzw. einzureichen sind, ergibt sich zudem aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen ist. Die Auftraggeberin ist berechtigt, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit Aufklärung und weitere Nachweise zu verlangen. In der Angebotsphase müssen die Bieter u.a. den konkreten Nachweis einer projektbezogenen Finanzierung erbringen. Die Einzelheiten zu Form, Umfang, Inhalt und Nachweisführung für die Finanzierung - sowie das Sicherheiten- und Versicherungskonzept - ergeben sich aus den Vergabeunterlagen der Angebotsphase. Zudem werden die Anforderungen an die Finanzierung im Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung vorgegeben. Ein Wechsel der Finanzierungsstruktur bzw. finanzierenden Institute bzw. Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstitute ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden, zulässig, wenn die Auftraggeberin zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn das neue finanzierenden Kreditinstitut oder der neue Kreditversicherer die Anforderungen der Vergabeunterlagen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt oder der Wechsel nicht vergaberechtskonform erfolgen kann. Dies gilt entsprechend für die Anpassung der erforderlichen Finanzierungshöhe an die Angebotsstruktur des jeweiligen Bieters einschließlich der Struktur der Sicherheiten. Maßstab für die durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind die in den Vergabeunterlagen niedergelegten Anforderungen, Vorgaben und Bestimmungen. Diese definieren insbesondere den Leistungsgegenstand, die wesentlichen Funktionen und Sondernutzungen, die besonderen Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Barrierefreiheitsanforderungen, optionale Leistungen sowie die Rahmenbedingungen und Eckdaten des Vorhabens. Im Rahmen des Vergabeverfahrens können sich Änderungen der Vergabeunterlagen ergeben. Die Vergabeunterlagen können sich insbesondere im Hinblick auf den konkretisierten Bedarf der Bundesbank im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass bestimmte, in der Funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebene Leistungen (z.B. bestimmte Bereiche für Sonderfunktionen) nicht in der aus-geschriebenen Liegenschaft abgebildet werden müssen, sondern separat außerhalb dieses Vergabeverfahrens durch die Bundesbank realisiert werden. Durch Änderungen der Vergabeunterlagen wird kein Anspruch ausgeschiedener Bewerber oder Bieter auf (erneute) Beteiligung im Vergabeverfahren begründet. Dies gilt auch im Hinblick auf Änderungen der Regelungen des Kaufvertragsentwurfs und die Termine im Vergabeverfahren und zur Übergabe der Liegenschaft. Festgelegte Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien sind zwingend einzuhalten. Hier ist keine Abweichung zulässig, auch nicht im Rahmen des indikativen Angebotes. Die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Gegenstand nach CPV
- 45213150Bau von BürogebäudenHauptgegenstand
- 70100000Immobiliendienste für Eigenbesitz
- 70000000Immobiliendienste
- 70120000Kauf und Verkauf von Immobilien
- 70121200Kauf von Gebäuden
- 70122000Kauf oder Verkauf von Grundstücken
- 70122200Kauf von Grundstücken
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 45000000Bauarbeiten
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbarwert erhält die maximale Punktzahl (50 Punkte). Alle weiteren Angebote werden linear bis zu einem Schwellenwert (dreifacher Minimalwert; d.h. dreifacher niedrigster Gesamtbarwert) abgewertet. Angebote oberhalb des Schwellenwerts erhalten 0 Punkte
- Qualität
- GebäudequalitätDas Zuschlagskriterium "Gebäudequalität" wird in Unterkriterien und Detailkriterien untergliedert. Die Gewichtung der einzelnen Unter- und Detailkriterien ergibt sich aus der Zuschlagsmatrix, die den Bewerbern im Teilnahmewettbewerb als Anlage 6 zur Verfügung gestellt wird.
- Qualität
- LageDas Zuschlagskriterium "Lage" wird in Unterkriterien und Detailkriterien untergliedert. Die Gewichtung der einzelnen Unter- und Detailkriterien ergibt sich aus der Zuschlagsmatrix, die den Bewerbern im Teilnahmewettbewerb als Anlage 6 zur Verfügung gestellt wird.
- Qualität
- Projektorganisation und AbnahmeterminDas Zuschlagskriterium "Projektorganisation und Abnahmetermin" wird in die beiden gleichnamigen Unterkriterien und weitere Detailkriterien untergliedert. Die Gewichtung der einzelnen Unter- und Detailkriterien ergibt sich aus der Zuschlagsmatrix, die den Bewerbern im Teilnahmewettbewerb als Anlage 6 zur Verfügung gestellt wird.
Eignung12 von 12 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Es ist für den Bewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, für jeden Eignungsgeber und für jedes benannte Nachunternehmen ein aktueller (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesel … ganz lesenkürzer
Es ist für den Bewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, für jeden Eignungsgeber und für jedes benannte Nachunternehmen ein aktueller (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaften) vorzulegen (für inländische Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland mittels Auszugs aus dem Handelsregister, bei ausländischen Unternehmen Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU). In Ermangelung eines solchen ist eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes zulässig. Aus dem Auszug soll sich die Vertretungsberechtigung der die Erklärungen abgebenden Person(en) ergeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Term Sheet (non binding) Der Bewerber hat ein aktuelles (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Term Sheet einer Bank oder eines Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstituts mit schriftlicher Erlaubnis der BaFin gemäß dem KWG (Gesetz über das Kreditwesen) m … ganz lesenkürzer
Term Sheet (non binding) Der Bewerber hat ein aktuelles (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Term Sheet einer Bank oder eines Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstituts mit schriftlicher Erlaubnis der BaFin gemäß dem KWG (Gesetz über das Kreditwesen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dabei soll der Bewerber das von ihm auf der Grundlage der Informativen Leistungsbeschreibung (Anlage 7) geschätzte Projektvolumen als unverbindliche Schätzung zu Grunde legen, mindestens jedoch ein Projektvolumen von 600 Mio. EUR brutto. Das Projektvolumen bezeichnet die geschätzte Gesamtsumme aller für die Realisierung des Kaufobjekts anfallenden Kostenansätze von den Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten über die Finanzierungskosten bis hin zur Risikovorsorge und Preissteigerung jeweils netto zzgl. gesondert auszuweisender Umsatzsteuer. (i) Das Term Sheet muss auf dem Briefkopf der erklärenden Bank bzw. des erklärenden Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstituts ausgestellt sein. (ii) Diese haben zu bestätigen, dass für den Fall der Zuschlagserteilung die Finanzierung sowie eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe des vom Bewerber geschätzten Auftragsvolumens bereitgestellt wird. Das Term Sheet kann nicht verbindlich/non binding sein und unter den für dieses frühe Verfahrensstadium üblichen Vorbehalten stehen. (iii) Soll die Finanzierung voraussichtlich zum Teil mit Eigenmitteln erfolgen, soll dargelegt werden, wie sichergestellt wird, dass die Eigenmittel zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist Anlage zum Term Sheet und kann beispielsweise durch Bestätigung einer kontoführenden Bank oder durch eine Erklärung eines verbundenen Unternehmens, welches die Eigenmittel in Form einer Einlage, eines Gesellschafterdarlehens oder in vergleichbarer Form zur Verfügung stellen soll, erfolgen. Auch hier können die Darstellungen und Erklärungen nicht verbindlich/non binding sein und unter den für dieses frühe Verfahrensstadium üblichen Vorbehalten stehen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aktuelle Bankauskunft Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine aktuelle (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Auskunft einer Bank mit Sitz in der Europäischen Union über die wirtsc … ganz lesenkürzer
Aktuelle Bankauskunft Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine aktuelle (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Auskunft einer Bank mit Sitz in der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und Kontoführung einzureichen. In der Bankauskunft soll insbesondere eine bewerberbezogene Erklärung über folgende Punkte enthalten sein: (i) Geschäftsbeziehung und Kontoführung (ii) Zahlungsverhalten und Zahlungsfähigkeit (iii) Bonitätsaussage und Unternehmenseinschätzung (iv) Kreditrahmen und finanzielle Kapazitäten- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aktuelle Bonitätsauskunft Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine aktuelle (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Bonitätsauskunft der Creditreform (Crefo-Auskunft) vorzulegen (Mi … ganz lesenkürzer
Aktuelle Bonitätsauskunft Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine aktuelle (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Bonitätsauskunft der Creditreform (Crefo-Auskunft) vorzulegen (Mindestkriterium) Der Bonitätsindex (Crefo-Index) darf den Wert von 249 nicht überschreiten (Mindestanforderung). Bewerber mit einem Bonitätsindex von mehr als 249 werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Sofern für einen Bewerber keine aussagekräftige Creditreform-Auskunft vorliegt, können gleichwertige Bonitätsnachweise, insbesondere Auskünfte anderer anerkannter Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Dun & Bradstreet), herangezogen werden. Wird eine Bonitätsauskunft einer anderen anerkannten Wirtschaftsauskunftei vorgelegt, muss aus der vorgelegten Auskunft hervorgehen, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers einem Bonitätsniveau, das mindestens einem Creditreform-Bonitätsindex von 249 gleichwertig oder besser ist, entspricht (Mindestanforderung). Die Darlegungs- und Nachweislast für die Gleichwertigkeit trägt der Bewerber. Bewerber, die die vorstehende Mindestanforderung nicht erfüllen oder deren Gleichwertigkeit nicht nachweisen, werden wegen fehlender wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine der Projektgröße angemessene Haftpflichtversicherung verfügen. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens über eine Deckungssumm … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine der Projektgröße angemessene Haftpflichtversicherung verfügen. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens über eine Deckungssumme von 50.000.000,00 EUR (Mindestdeckungssumme) abgeschlossen werden. Der Bewerber muss folgende Erklärung abgeben: "Hiermit verpflichte(n) ich/wir mich/uns im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000.000,00 EUR (Mindestdeckungssumme) abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten." Bereits an dieser Stelle wird auf folgendes hingewiesen: Ergänzend zu diesem Eignungsnachweis werden die ausgewählten Bieter in der Angebotsphase aufgefordert, mit ihrem Angebot ein Sicherheiten- und ein Versicherungskonzept einzureichen. In dem Versicherungskonzept sind die für ein Projekt mit dem dann genau zu bestimmenden Projektvolumen erforderlichen Versicherungen, Deckungssummen und deren Ineinandergreifen zur Absicherung der Risiken des Vorhabens darzustellen. Die Mindestanforderungen an das Versicherungskonzept werden in den mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten bereitgestellten Vergabeunterlagen definiert und Gegenstand der Verhandlungen mit den Bietern sein. Eine Änderung der Mindestdeckungssumme und Vorgaben für Abdeckung einzelner Schadensgruppen sowie die Maximierung für die Haftpflichtversicherung im Vergabeverfahren behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen - Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für die Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung (nachfolgend zusammen "Projektentwicklung" … ganz lesenkürzer
Referenzen - Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für die Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung (nachfolgend zusammen "Projektentwicklung" genannt) vorlegen. Werden nicht mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: (i) Neubau oder Kernsanierung bzw. Kombination aus Neubau und Kernsanierung, (ii) Nutzungsart: Büro- oder Verwaltungsgebäude, (iii) Erbrachte Leistungsbereiche: Leistungen der Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 in den Handlungsbereichen A bis E und Projektstufen 1 bis 5 sowie an die einschlägigen ergänzenden Leistungsbilder nach AHO-Heft Nr. 19, (iv) Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 20.000 m² und (v) Fertigstellung (= rechtsgeschäftliche Abnahme) nach dem 01.01.2016. (vi) Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt muss in Deutschland realisiert worden sein. Bewerber können mit den Referenzen für die Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung, die die Mindestanforderungen erfüllen, Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" entnommen werden, die als Anlage 2 mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen - Objektplanung Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Objektplanung vorlegen. Wird nicht mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindes … ganz lesenkürzer
Referenzen - Objektplanung Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Objektplanung vorlegen. Wird nicht mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: (i) Planung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes, (ii) Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 20.000 m², (iii) Erbringung mindestens der Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI und (iv) Bearbeitung der Leistungsphasen (LPH) 2-4 gem. § 34 HOAI nach dem 1. Januar 2016. Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet. Alternativ kann der Auftragsbeginn in den Zeitraum ab diesem Stichtag fallen. In jedem Fall muss der Abschluss der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein. (v) Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt muss in Deutschland realisiert worden sein. Bewerber können mit den Referenzen für die Objektplanung, die die Mindestanforderungen erfüllen, Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" entnommen werden, die als Anlage 2 mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen - Fachplanung (Technische Ausrüstung) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Fachplanung (Technische Ausrüstung) vorlegen. Wird nicht mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. di … ganz lesenkürzer
Referenzen - Fachplanung (Technische Ausrüstung) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Fachplanung (Technische Ausrüstung) vorlegen. Wird nicht mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: (i) Planung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes, (ii) Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 20.000 m², (iii) Erbringung von Fachplanungen für mindestens drei der Anlagengruppen 1-8 gemäß § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15.2 der HOAI, (iv) Erbringung mindestens der Leistungsphasen (LPH) 2-4 gem. § 55 HOAI und (v) Bearbeitung der Leistungsphasen 2-4 gem. § 55 HOAI nach dem 1. Januar 2016. Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet. Alternativ kann der Auftragsbeginn in den Zeitraum ab diesem Stichtag fallen. In jedem Fall muss der Abschluss der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein. (vi) Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt muss in Deutschland realisiert worden sein. Bewerber können mit den Referenzen für die Fachplaner (Technische Ausrüstung), die die Mindestanforderungen erfüllen, Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" entnommen werden, die als Anlage 2 mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen - Bauleistungen Rohbau Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Bauleistungen im Bereich des Rohbaus vorlegen. Die Angaben zu den Referenzprojekten sind anhand der in Vordruck 7 dafür bereitgestellten Referenzbö … ganz lesenkürzer
Referenzen - Bauleistungen Rohbau Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Bauleistungen im Bereich des Rohbaus vorlegen. Die Angaben zu den Referenzprojekten sind anhand der in Vordruck 7 dafür bereitgestellten Referenzbögen zu tätigen, die durch das Beifügen einer separaten Unterlage ergänzt werden dürfen. Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft müssen/muss vollständige Angaben zu allen in den Referenzbögen genannten Punkten tätigen. Unvollständige Angaben oder Referenzbögen können zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Wird nicht mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: (i) Errichtung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes, (ii) Ausführung der Rohbauleistungen, (iii) Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 20.000 m2 und (iv) Fertigstellung (= rechtsgeschäftliche Abnahme) des Gebäudes nach dem 01.01.2021. (v) Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt muss in Deutschland realisiert worden sein. Bewerber können mit den Referenzen für Bauleistungen (Rohbau), die die Mindestanforderungen erfüllen, Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" entnommen werden, die als Anlage 2 mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 7 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung b … ganz lesenkürzer
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MQEH# 1) Die Auftraggeberin führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. 2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können über den a) in der Bekanntmachung sowie im weiteren Verfa … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MQEH# 1) Die Auftraggeberin führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. 2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können über den a) in der Bekanntmachung sowie im weiteren Verfahren b) im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Link abgerufen werden. Die Bewerber/Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen in jedem Fall unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. 3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers", im weiteren Verfahren "Holschuld des Bieters"). Die Auftraggeberin kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 4) Da die Auftraggeberin gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollten Auskünfte bis spätestens 10 Tage vor Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist angefordert werden. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden anonymisiert beantwortet. 5) Die Auftraggeberin hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden und können über das Vergabeportal abgerufen werden. 6) Die Auftraggeberin beabsichtigt nach gegenwärtiger Zeitplanung, die ausgewählten Bieter am 09.12.2026 zur Abgabe indikativer Erstangebote aufzufordern. Die Teilnahmebedingungen enthalten eine Übersicht der geplanten weiteren Daten für dieses Verfahren. 7) Teilnahmeanträge/Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge"/"Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge/Angebote oder Teilnahmeanträge/Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge/Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. 8) Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber/Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu die Auftraggeberin zu informieren. 9) Soweit vom Bewerber/Bieter ggf. auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 10) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). Ebenso werden die Bieterinformationsveranstaltung und alle Verhandlungen ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Alle Bewerber/Bieter müssen selbst sicherstellen, an diesen Terminen gewinnbringend teilnehmen zu können und ggf. einen Dolmetscher hinzuziehen. 11) Die Eignungskriterien sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Allerdings lassen sich an der dafür vorgesehenen Stelle nicht alle eignungsrelevanten Anforderungen angemessen darstellen. Ergänzend wird auf folgende weiteren, eignungsrelevanten Anforderungen hier hingewiesen: 11a) Sofern eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bewerbergemeinschaft in ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in d …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Website
- bundesbank.de
- Kontakt
- beschaffung-be_20@
bundesbank.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Hessen (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Bahnbau Gruppe GmbH65 Zuschläge
- SPITZKE SE54 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG45 Zuschläge
- Eiffage Infra-Rail GmbH36 Zuschläge
- Rail Power Systems GmbH35 Zuschläge
- SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.31 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.10.2026 auf 27.11.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30241b74-3a69-46d5-8178-da971d2dde35.