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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ultratiefkühlgeräten

Universität Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UVveröffentlicht 15.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 379 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Heidelberg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 3 Wochen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,2 Mio. €
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Heidelberg69117, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Gesamtwertungspreis30 %
  • Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 300 l bis unter 450 l

Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.

1 Jahr104.000 €
2
Los 2 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 450 l bis unter 600 l

Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.

1 Jahr280.000 €
3
Los 3 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l

Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.

1 Jahr300.000 €
4
Los 4 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 750 l bis unter 850 l

Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.

1 Jahr320.000 €
5
Los 5 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l - jedoch mit besonders tiefem Innenmaß und maximaler Außenbreite, ausgelegt für den Einsatz als Backup-Gerät

Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.

1 Jahr300.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtwertungspreis30 %
Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)70 %
Preis
GesamtwertungspreisGesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Qualität
Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
Optionen
Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvari … ganz lesenSortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verle … ganz lesenHinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYM7A#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben1
2OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG, Bremen5
3OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG, Bremen6
4Fisher Scientific GmbH, Schwerte5
5Fisher Scientific GmbH, Schwerte3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ultratiefkühlgeräten

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 14.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 397 (Haushaltsgeräte) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5524b391-bf55-4ef4-9257-c24d6bd4a190.