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vergebenEU-weitDienstleistungen

Vergabeverfahren SPNV-Leistungen im „Elektronetz Nord Magdeburg“ (ENORM)

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 01-2024veröffentlicht 30.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 936 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 205 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre10.12.2028 – 12.12.2043
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70,3 %, Leistung und Qualität 29,7 %.

  • Preis des Angebots69,3 %
  • Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Angebots. Der Abzugsbetrag, der sich aus der Bewertung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale ergeben konnte, beträgt max. 30 % des Preises des Angebots. Somit ist oben stehende Angabe als Maximalwert zu betrachten, da keine abweichende Angabe im Formularfeld möglich ist.29,7 %
  • Ermittlung des fiktiven Preises1 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14,1 Punkte
50 % teurer−23,4 Punkte
100 % teurer−35,2 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.12.2043
    in 25 Monaten

Beschreibung

Erbringung von Verkehrsleistungen im Umfang von ca. 7,6 Mio. Zugkilometer p. a. im Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum 08.12.2029 sowie in einer zweiten Betriebsstufe von ca. 7,9 Mio. Zugkm/Jahr ab 09.12.2029 bis zum 12. Dezember 2043 auf folgenden Linien: S 1 Schönebeck-Bad Salzelmen - Magdeburg - Burg, S 2 Magdeburg - Zielitz, RE 20 Magdeburg - Stendal - Salzwedel - Uelzen, RB 30 Halle (Saale) - Köthen - Magdeburg - Stendal - Wittenberge, RB 40 Braunschweig - Helmstedt - Magdeburg. Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis des Angebots70 %
Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Angebots. Der Abzugsbetrag, der sich aus der Bewertung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale ergeben konnte, beträgt max. 30 % des Preises des Angebots. Somit ist oben stehende Angabe als Maximalwert zu betrachten, da keine abweichende Angabe im Formularfeld möglich ist.30 %
Ermittlung des fiktiven Preises1 %
Preis
Preis des AngebotsDie Vergabe der Leistungen wird an den bzw. die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot entsprechend der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien erfolgen. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wurde in drei Stufen vorgegangen. Hierbei wurde vom Preis des Angebots ein fiktiver Betrag abgezogen, welcher sich aus der qualitativen Bewertung ergibt, maximal jedoch 30 Prozent des Angebotspreises beträgt. Die mit Preisstand 2023 kalkulierten absoluten Kosten entsprechend ENORM_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema (Verweis bezieht sich auf Blatt1a, 1b und 1c gleichermaßen) wurden für jede Betriebsstufe auf Grundlage der festgelegten Dynamisierungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Unterlage ENORM_4140_Wertsicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2024 – wertgesichert. Nur zum Zweck der Angebotsbewertung wurden die folgenden Preissteigerungen für die Fortschreibung der indizierten Preisbestandteile angenommen: Strom 5,0 %, Energienebenkosten 3,0 %, Index H49 2,0 %, PKI SPNV 3,5 % und Verbraucherpreis 2,0 %. Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt zunächst für jede Betriebsstufe in gleicher Weise, unabhängig vom zeitlichen Beginn der Betriebsstufe. Zur Ermittlung des Preises des Angebots wurden die wertgesicherten absoluten Angebotspreise der Betriebsstufen wie folgt summiert: - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2029 der Betriebsstufe 1 für das Kalenderjahr 2029, - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2030 der Betriebsstufe 2 für das Kalenderjahr 2030, - 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreis 2031ff. der Betriebsstufe 2 und 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreises 2031ff. der Betriebsstufe 3 für die Kalenderjahre 2031ff. Die so ermittelten Angebotspreise für jedes Kalenderjahr der Vertragslaufzeit wurden unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2029 abgezinst. Die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung und die kalkulierten Vorlaufkosten (ohne Wertsicherung) bilden den Angebotspreis der ersten Stufe.
Qualität
Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Angebots. Der Abzugsbetrag, der sich aus der Bewertung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale ergeben konnte, beträgt max. 30 % des Preises des Angebots. Somit ist oben stehende Angabe als Maximalwert zu betrachten, da keine abweichende Angabe im Formularfeld möglich ist.Die Bieter hatten die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfloß. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten waren zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen wurden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die „eigenen Mehrleistungen“ welche die Bieter über die von den Auftraggebern benannten möglichen Mehrleistungen hinaus benennen konnten. Mit Ausnahme des Vertriebskonzepts hatten die Bieter die Möglichkeit je Konzept über die Mindestanforderungen und über die vorgegebenen Mehrleistungen hinaus „eigene Mehrleistungen“ anzubieten, welche je Konzept und je „eigener Mehrleistung“ zu einem Bewertungspunkt führen konnten. Zur Anerkennung einer „eigenen Mehrleistung“ im Sinne der Angebotswertung mussten definierte Voraussetzungen erfüllt werden. Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet: Betriebskonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Personalkonzept 30,00 % mit maximal 18 Bewertungspunkten, Vertriebskonzept 10,00 % mit maximal 6 Bewertungspunkten und Marketingkonzept 2,50 % mit maximal 2 Bewertungspunkten. Insgesamt konnten je Angebot maximal 60 Bewertungspunkte erreicht werden.
Preis
Ermittlung des fiktiven PreisesIn der dritten Stufe erfolgt die Gegenüberstellung der fiktiven Preise. Das Angebot mit dem geringsten fiktiven Preis Pf gilt als das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Wird der geringste Wertungspreis von mehr als einem Angebot erreicht, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis Pa erteilt. Haben mehr als ein Angebot den gleichen geringsten Wertungspreis und den gleichen niedrigsten Angebotspreis Pa, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem geringsten spezifischen Preis der Leistungserstellung gemäß ENORM_2001_Kalkulationsschema, Blatt 1c, Position 7 erteilt. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.12.2028
Vertragsende
12.12.2043
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die … ganz lesenAls optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn K … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Wertangaben unter 5.1.10) (hier: Zuschlagskriterium Ermittlung des fiktiven Preises), 6), 6.1.2) und 6.1.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Formular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet … ganz lesenDie Wertangaben unter 5.1.10) (hier: Zuschlagskriterium Ermittlung des fiktiven Preises), 6), 6.1.2) und 6.1.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Formular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert des vergebenen Auftrags werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DB Regio AG, Frankfurt am Main1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Anschrift
Am Alten Theater 4, 39104 Magdeburg
Website
nasa.de
Kontakt
vergabe@nasa.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 602 (Schienentransport/-beförderung) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.04.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.04.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.04.2024 auf 15.04.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69189c76-4d25-4dde-afa0-b3b6089231c9.