Vergabeverfahren AIS: Adaptives Intelligentes System
FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH · Grünwald, Bayern
Aktenzeichen 019/2025veröffentlicht 25.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 14 Monate
- 07.11.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis München.
- Softwareconsulting DigiT1DMaster - Weiterentwicklung und WartungHelmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) · NeuherbergFrist 03.12.2026
- Weiterentwicklung AIS.chatFWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH · GrünwaldFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 14 Monate07.11.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Grünwald82031, Landkreis München, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Auftragsdurchführungskonzept6,3 %
- Konzept zur System-, Anwendungs-, und Schnittstellenarchitektur18,8 %
- Pädagogikkonzept12,5 %
- Konzept zu nutzendenzentrierter Gestaltung6,3 %
- Datenschutzkonzept inkl. Erweiterter Rechtskonformität6,3 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
AIS (Adaptives Intelligentes System) ist ein Projekt, das im Rahmen des DigitalPakt Schule gefördert wird. AIS zielt darauf ab, den schulischen Unterricht zu optimieren, nicht nur in Präsenzumgebungen mit innovativen Lehr- und Lernformaten, sondern auch im Distanz- und hybriden Lernen. Es soll Lehrkräften die flexible Integration in den Unterricht ermöglichen und somit moderne, vielfältige und motivierende Lehr- und Lernszenarien unterstützen. Indem es Anpassungsfähigkeit bietet, sollen Schülerinnen und Schüler individuelle Lernpfade einschlagen können, die ihrem persönlichen Bedarf und Lernrhythmus gerecht werden. Dies schließt herkömmliche Lehrinhalte wie Texte und Videos sowie begleitende Übungsaufgaben ein. AIS erfasst den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler anhand dieser Aufgaben und passt Inhalte individuell an, wobei diese Zuweisungen kontinuierlich überprüft werden. Da AIS in bestimmten Phasen Wissensvermittlungsaufgaben übernehmen kann, ermöglicht es Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf gezielter zu fördern. AIS soll basierend auf einer Neuentwicklung als offen zugängliche Plattform für die Erstellung, Nutzung und Auswertung von adaptiven Lernmedien entwickelt werden. Sie soll zugleich als Infrastruktur für Bildungsmedienanbieter dauerhaft bereitgestellt werden. Damit soll Bildungsmedienanbietern ein möglichst simpel anzuwendendes Werkzeug zur Verfügung gestellt werden, das ihnen die Entwicklung und den Betrieb adaptiver Lernmedien ermöglicht, ohne dafür selbst in die Entwicklung einer solchen Plattform oder in den Aufbau von spezialisiertem Personal zur Entwicklung adaptiver Lernmedien investieren zu müssen. Dies soll ein möglichst breites Angebot an Inhalten ermöglichen. Über AIS betriebene adaptive Lernmedien sollen anschließend in die Bildungsplattformen der Länder über Standardschnittstellen datenschutzkonform integriert und genutzt werden. Für den angestrebten Betrieb sollen anpassungsfähige Lerninhalte in der Sekundarstufe 1 integriert werden. Dabei werden sämtliche Schulformen berücksichtigt. Vor der flächendeckenden Einführung in den beteiligten Bundesländern ist geplant, AIS an ausgewählten Testschulen umfassend zu erproben. Dies umfasst eine Schulung der Nutzer (Lehrkräfte) sowie die Bereitstellung eines Support-Managements. Das Produkt soll dabei im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung auf Basis von Nutzendenfeedback, wissenschaftlicher Begleitung und einem Technologie- und Umfeldmonitoring dem Prinzip stetiger Verbesserung und Optimierung folgen. AIS soll ermöglichen: - Personalisiertes Lernen anhand des individuellen Lernstands und der Bedürfnisse jeder Schülerin/jedes Schülers - Individuelles, motivierendes Feedback und systemseitige Unterstützung der Schülerinnen und Schüler während des Arbeitens im System - Diagnostizierung des Lernstands und Nachvollziehbarkeit des Lernfortschritts innerhalb des Systems - Interaktive Lerninhalte um das Lernen abwechslungsreicher und interessanter zu gestalten. - Flexible Integration in den regulären Unterricht - Schaffen einer Entwicklungs- und Betriebsumgebung eines adaptiven Lernmediums für Bildungsmedienanbieter - Integration in die Bildungsplattformen der Länder Im gesamten Vorhaben ist die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der entsprechenden nationalen Gesetze, von essenzieller Bedeutung. Die KI-Verordnung (EU) ist zu beachten.
Beschreibung des Loses
Im Projekt Adaptives Intelligentes System (AIS) soll eine digitale Lernumgebung entwickelt werden, auf der adaptive Lernmaterialien bereitgestellt, erstellt und genutzt werden können. Gleichzeitig soll ein intelligentes Empfehlungs- und Tutorsystem die Lernenden unterstützen und die Lehrkräfte entlasten. Zielgruppe Schülerinnen und Schüler: Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, das AIS im Unterricht oder Zuhause zu nutzen, um selbstständig und ausgehend vom individuellem Wissensstand zu lernen und zu üben. Das System stellt ihnen ihre persönlichen Lernpfade mit passendem Lern- und Übungsmaterial bereit und fungiert wie ein Tutor, der jederzeit unterstützend zur Seite steht. Sie erhalten während des Arbeitens Tipps und abgestufte Hilfen, wenn sie sie benötigen, sowie positiv verstärkendes, individuelles Feedback auf ihre Arbeitsergebnisse. Ziel ist, dass die Lernenden über jeweils eigene Wege und in ihrem eigenen Tempo Kompetenzen erwerben und vertiefen sowie curriculare Lernziele erreichen. Zielgruppe Lehrkräfte: Lehrkräfte sollen durch das AIS entlastet und bei der Gestaltung von individualisiertem Unterricht unterstützt werden. In immer größer und heterogener werdenden Klassen spielen Binnendifferenzierung und individuelles Fördern und Fordern von Schülerinnen und Schülern eine wichtige Rolle. Das AIS unterstützt hier, indem es Lernstände und Lernfortschritte kontinuierlich misst und den Lehrkräften anzeigt, so dass diese individuelle Unterstützungsbedarfe schnell erkennen können. Außerdem bietet es die Möglichkeit, den Unterricht an die jeweilige Lerngruppe bzw. einzelne Lernende anzupassen und schlägt passende Inhalte vor. Lehrkräfte sollen aber auch (KI-unterstützt) eigene Lerneinheiten, Übungen, Quizzes etc. erstellen können. Zielgruppe Medienanbieter: Das geplante System soll Anbietern kommerzieller Bildungsmedien offenstehen. Sie können die Plattform nutzen, um ihre Inhalte den Schulen anzubieten. Dafür sind Funktionen erforderlich, die die Bereitstellung, Nutzung und ggf. Abrechnung lizenzpflichtiger Medien ermöglichen ("Marktplatz"). Angedacht ist außerdem ein Editor, über den Inhalte von kommerziellen Bildungsmedien-Anbietern und nicht-kommerziellen Autoren(-teams) innerhalb des Systems entwickelt bzw. eingepflegt werden können.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- AuftragsdurchführungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 6,25Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Auftragsdurchführungskonzept" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.1 des Verfahrensleitfadens. Es fließt mit der jeweils erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 6 gewichtete Bewertungspunkte über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Es wird erwartet, dass der Bieter im Auftragsdurchführungskonzept die vorgesehene Herangehensweise sowie die organisatorische und strukturelle Umsetzung des Programms darstellt, aus der nachvollziehbar hervorgeht, wie mit welchen Maßnahmen mit dem angebotenen System die in der Leistungsbeschreibung und in den dazu gehörigen Anlagen aufgeführten Anforderungen an die Auftragsdurchführung innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen mit einem minimalen Risiko umgesetzt werden sollen.
- Qualität
- Konzept zur System-, Anwendungs-, und SchnittstellenarchitekturGewichtung (Punkte, genau) 18,75Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Konzept zur System-, Anwendungs- und Schnittstellenarchitektur" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.2 des Vergabeleitfadens. Es fließt mit der jeweils erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 18 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Es wird erwartet, dass der Bieter im Konzept zur System-, Anwendungs- und Schnittstellenarchitektur erläutert, wie durch den technischen Aufbau des zu entwickelnden Systems, die in der Leistungsbeschreibung und in den dazu gehörigen Anlagen aufgeführten Anforderungen innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen in ausgeschriebener Qualität und Komplexität erfüllt werden sollen.
- Qualität
- PädagogikkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 12,5Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Pädagogikkonzept" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.3 des Vergabeleitfadens. Es fließt mit der jeweils erreichten - maximal erreichbar sind 12 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Der Bieter soll im Rahmen dieses Konzeptes beschreiben, wie die pädagogische Perspektive in der Nutzung des AIS umgesetzt werden soll. Aus dem Konzept muss nachvollziehbar und klar hervorgehen, inwiefern und auf Grundlage welcher Technologien, Adaptivität und personalisierte Hilfestellung im Sinne der Leistungsbeschreibung pädagogisch sinnvoll und lernwirksam erreicht und sichergestellt wird. Bei der Darstellung der Umsetzung von Kernfunktionalitäten nimmt das Konzept Bezug auf die konkreten technischen Beschreibungen der jeweiligen Komponenten innerhalb des Konzepts zur System-, Anwendungs- und Schnittstellenarchitektur.
- Qualität
- Konzept zu nutzendenzentrierter GestaltungGewichtung (Punkte, genau) 6,25Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Konzept zur nutzendenzentrierten Gestaltung" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.4 des Verfahrensleitfadens. Es fließt mit der jeweils erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 6 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Der Bieter soll im Rahmen dieses Konzeptes darstellen, wie eine nutzendenzentrierte und bedarfsgerechte Entwicklung des AIS sichergestellt werden kann. Ziel ist, dass das System für die Anwender, insbesondere für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, einfach, d.h. intuitiv zu bedienen ist.
- Qualität
- Datenschutzkonzept inkl. Erweiterter RechtskonformitätGewichtung (Punkte, genau) 6,25Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Datenschutzkonzept inkl. erweiterter Rechtskonformität" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.5 des Verfahrensleitfadens. Das Konzept fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 6 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Es wird erwartet, dass der Bieter im Datenschutzkonzept erläutert, wie eine Rechtskonformität und insbesondere die Datenschutzkonformität bei der Erstellung und dem Betrieb des AIS, entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und deren Anhängen, umgesetzt und gewährleistet wird. Bei der Betrachtung ist zu beachten, dass sensible Daten von minderjährigen Nutzenden verarbeitet werden und dies im Kontext des staatlichen Erziehungsauftrages erfolgt. Der Bieter hat auch darauf einzugehen, wie die Anforderungen der KI-VO für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen erfüllt werden.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Das Zuschlagskriterium "Preis" wird mit 50% gewichtet, siehe Ziffer 5.3 des Verfahrensleitfadens. Für das Zuschlagskriterium "Preis" haben die Bieter den jeweiligen Gesamtangebotspreis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des "Preisblatt AIS" (Anlage 4) anzugeben. Der im Preisblatt angegebene Gesamtangebotspreis wird der weiteren Angebotswertung zu Grunde gelegt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.11.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Siehe Ziffer 3.7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie Teil A, Ziffer 2.4 und Teil B, Ziffer 24 ff. des Softwareentwicklungsvertrag sowie Weiterentwicklungs- und Pflegevertrag AIS: Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer während der Leistungsstufen 1 und 2 des AIS mit zusätzlichen optionale … ganz lesenkürzer
Siehe Ziffer 3.7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie Teil A, Ziffer 2.4 und Teil B, Ziffer 24 ff. des Softwareentwicklungsvertrag sowie Weiterentwicklungs- und Pflegevertrag AIS: Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer während der Leistungsstufen 1 und 2 des AIS mit zusätzlichen optionalen Leistungen beauftragen, insbesondere wenn sich die Anforderungen an das AIS aufgrund von Vorgaben der KMK-Bildungsstandards, z.B. betreffend die Lehrpläne, ändern. Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer optional insbesondere mit der Entwicklung von weiteren Modulen (z. B. weitere Klassenstufen, weitere Sekundarstufen, weitere Bildungsgänge, weitere Fächer) beauftragen. Hierfür übermittelt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die Spezifizierung der Anforderungen der zusätzlichen Leistung und fordert den Auftragnehmer auf, eine Aufwandskalkulation nach Stunden und Rollen entsprechend den im Angebot enthaltenen Stunden- und Tagessätzen und Rollen (Pos. 8-12 der Anlage 4 - Preisblatt) einzureichen. Es handelt sich dabei um offene Kontingente, die optional abgerufen werden, siehe Preisblatt, lfd. Pos. 8 - 12 Optional kann der Auftragnehmer mit Second-level und Third-level Support und Pflege des AIS m Anschluss an die Projektlaufzeit beauftragt werden, welche für die Funktionalität, Sicherheit und Performanz der Anwendung über die Zeit erforderlich sind. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere sicherzustellen, dass regelmäßige Updates bereitgestellt werden, Fehler zeitnah behoben werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Verfahrensleitfaden, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Verfahrensleitfaden, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YTSMYT8#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Assecor GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH
- Anschrift
- Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald
- Website
- fwu.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Entwicklung der BayernAtlas Freizeit-AppZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernFrist 01.12.2026
- DiBA DL 2027Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 11.11.2026
- Softwareentwicklung für das Projekt Landtagsverwaltung; LDBVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ec7eb2d1-048d-4bbd-a8db-9ff97cca4a46.