Vergabebekanntmachung Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktu
Landkreis Harburg · Winsen, Niedersachsen
Aktenzeichen 2025.0158veröffentlicht 17.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 60 Mio. €
- Laufzeit
- 120 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 109 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 60 Mio. €
- Laufzeit
- 120 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Winsen21423, Landkreis Harburg, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wirtschaftlichkeit50 %
- Betriebskonzept50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienst-leistungskonzessionsverträge i. S. v. § 105 GWB oberhalb des aktuellen des EU-Schwellenwertes nach § 106 Abs. 2 Ziff. 4 GWB mit geeigneten Konzessionsnehmern über die Planung, die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-PKW. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis Harburg garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers. Um diese Ausschreibung optimal vorzubereiten, hat der Landkreis Harburg Anfang dieses Jahres eine EU-weit veröffentlichte Markterkundung durchgeführt, deren Unterlagen auf der Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle vom Konzessionsnehmer zu errichtenden und betreibenden Ladepunkte sollen sich in verschiedenen Mitglieds-, Einheits- oder Gesamtge-meinden des Landkreises Harburg befinden. Der künftige Konzessionsnehmer hat dabei sowohl AC als auch DC-Ladesäulen zu planen, errichten und zu betreiben. Neben öffentlichen Standorten ist die Ladeinfrastruktur in einem Los auch im sog. halböffentlichen Raum zu errichten. Dabei wird dann auch der Nutzerkreis an einigen Standorten geringer sein als an den öffentlichen Standorten. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur hat schrittweise bis Ende 2030 durch die künftigen Konzes-sionsnehmer bei einer vorgesehenen Laufzeit der Konzession von zehn Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption von weiteren zehn Jahren zu erfolgen. Als Konzessionsgeber treten dabei sowohl der Landkreis Harburg als auch die nachfolgend aufgezählten Gemeinden/Samtgemeinden auf: - Samtgemeinde Elbmarsch - Samtgemeinde Hanstedt - Samtgemeinde Hollenstedt - Samtgemeinde Jesteburg - Gemeinde Neu Wulmstorf - Gemeinde Rosengarten - Samtgemeinde Salzhausen - Gemeinde Seevetal - Gemeinde Stelle. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Bereitstellung der Flächen in einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien Verfahren zur Auswahl mehrerer Konzessionäre umzusetzen, welche die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS im Kreisgebiet nach Maßgabe der Anforderungen an die geltenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Gestaltung die technischen Eigenschaften der LIS und ihrer Standorte. Dabei ist die Konzession in Eigenverantwortung zu übernehmen. Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse der betroffenen Flächen werden den künftigen Konzessionsnehmern im Zuschlagsfall mittels Abschlusses von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den zuständigen Kommunen eingeräumt. Die Einräumung der Nutzung der Standorte beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis für die vertragsgegenständlichen öffentlichen Straßen- bzw. Wegeflächen gem. § 2 NStrG. Die Sondernutzungserlaubnis umfasst jeweils das Recht, die Wegefläche oberirdisch und unterirdisch für die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS zu nutzen. Die Sondernutzungserlaubnis ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der tatsächlichen Inanspruchnahme der Flächen und endet jeweils spätestens mit Vertragsende. Regelungen im NStrG finden hinsichtlich des Kostenersatzes neben diesem Vertrag keine Anwendung.
Gegenstand nach CPV
- 71314100Dienstleistungen im ElektrobereichHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Elbmarsch, Stelle, Salzhausen Los 1 umfasst Standorte in den Gemeinden Elbmarsch, Stelle und Salzhausen. In diesem Los sind vergleichsweise weniger DC-Standorte als in den anderen Losen geplant. Der Fokus liegt auf der Grundversorgung der Region mit einer hohen Anzahl an AC-Ladepunkten und einer begrenzten Anzahl an DC-Ladepunkten. - Anzahl Standorte: 62 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 140 - AC-Ladepunkte: 136 - DC-Ladepunkte: 4 Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten | 120 Monate | – |
| 2 | Seevetal, Hanstedt, Jesteburg Los 2 umfasst die Gemeinden Seevetal, Hanstedt und Jesteburg. Aufgrund der höheren Anzahl an Standorten und einer größeren Anzahl an Schnellladepunkten sind die Investitionskosten höher als in Los 1. Diese Region deckt wichtige Verkehrsachsen und hochfrequentierte Bereiche ab. - Anzahl Standorte: 90 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 237 - AC-Ladepunkte: 212 - DC-Ladepunkte: 25 | 120 Monate | – |
| 3 | Rosengarten, Neu Wulmstorf, Hollenstedt Los 3 umfasst die Gemeinden Rosengarten, Neu Wulmstorf und Hollenstedt. Es ist das Los mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten und einer starken Kombination aus Standard- und Schnellladepunkten. Aufgrund der vielen DC-Ladepunkte ist hier mit den höchsten Investitionskosten zu rechnen. - Anzahl Standorte: 57 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 279 - AC-Ladepunkte: 248 - DC-Ladepunkte: 31 | 120 Monate | – |
| 4 | GEIG-Standorte Los 4 umfasst alle Standorte, die im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vorgesehen sind. Diese Ladepunkte sind an Immobilienstandorte gebunden und dienen primär zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. - Anzahl Standorte: 91 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 192 - AC-Ladepunkte: 184 - DC-Ladepunkte: 8 | 120 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- WirtschaftlichkeitGewichtung (Punkte, genau) 50Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %) Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %) Gewichtung insgesamt 50 %
- Qualität
- BetriebskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %) Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %) Gewichtung insgesamt 50 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Dem Konzessionsgeber steht eine Verlängerung des Vertrags um 10 Jahre zu. Die Option ist mindestens 12 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Text- oder Schriftform zu erklären. Der Vertrag endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags ist ausgeschlossen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 TNW zu verwenden. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1 Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahm … ganz lesenkürzer
Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 TNW zu verwenden. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1 Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2 Anschließend wird im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen und die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Es erfolgt eine Punktevergabe nach den vom AG festgelegten Eignungskriterien unter Zuhilfenahme einer Bewer-tungsmatrix. Hinsichtlich des Aufrufs und der Festlegungen zum Teilnahmewettbewerb wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Ergänzend gelten die Konkretisierungen im Teilnahmeantrag (Anlagen 3 TNW). Stufe 3 Schließlich werden nach Maßgabe der erforderlichen Anforderungen und den Vorgaben der Anlage 3 TNW die bestplatzierten Teilnehmer aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Mit der Angebotsaufforderung werden insbesondere eine Leistungsbeschreibung und ein Vertragsentwurf beigefügt. Die innerhalb der gesetzten Angebotsfrist eingegangenen Angebote werden bewertet und mit den Zuschlagskriterien jeweils pro Los in eine Gesamtbewertung zusammengefasst. Die Vergabestelle wählt mindestens drei jedoch höchstens acht geeignete Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 6 Punkte erreicht werden. Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt (bzw. mehrere Referenzprojekte, die in der Summe die Mindestanforderungen erfüllen) nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung). Sollten zwei oder mehr Bewerber nach Auswertung der Teilnahmeanträge die gleiche Bewertungspunktzahl erreichen, so entscheidet der höhere Durchschnitts- Netto-Jahresumsatz gem. Ziff. 8.1 des Teilnahmeantrags über die Teilnahme in der Angebotsphase. Wertung der Angebote: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten, im Zuschlagskriterienkatalog (Anlagen 4.1.-4.3.) erreichten, Leistungspunktzahl eines Bieters, die zunächst pro Los ermittelt wird. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl für ein Los erhält den Zuschlag unter Vorbehalt der Ergebnisse eines optional anzuwendenden Ver-handlungsverfahrens (vgl. Ziffer 4). Zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund der Vergabe von Bonuspunkten noch zu einer Verschiebung der Rangfolge kommen kann. Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu einem oder mehrerer Los(e) aus den Losen 1 bis 3 auch auf Los 4 erhält dieser in der Bewertung insgesamt 0,5 zusätzliche Punkte. Diese 0,5 Punkte werden außerhalb der restlichen Bewertung vergeben und fließen direkt in die Gesamtpunktzahl ein. Eine Bewertung der initialen Angebote sowie eine Verkleinerung des Bewerber- bzw. Bieterkreises erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien: Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %) Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %) Gewichtung insgesamt 50 % Kriterium 2: Betriebskonzept Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %) Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %) Gewichtung insgesamt 50 % Berücksichtigung des Zuschlagskriteri …- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDGR9RU#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 2 | Vattenfall Smarter Living GmbH, Berlin | 3 |
| 3 | Qwello GmbH, München | 2 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 6, 21423 Winsen
- Website
- landkreis-harburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lkharburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Assmann Beraten + Planen GmbH7 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b85bf50c-f702-4621-a81f-a843f65651cf.