Vergabe zur Umstellung der Entgasungsmethodik Deponie Feilheck
Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 70 31-2024veröffentlicht 02.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.04.2025 – 31.03.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.04.2025 – 31.03.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69045, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 22 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Betrieb der Entgasungsanlage auf der Deponie Feilheck inkl. Umstellung der Entgasungsmethodik
Beschreibung des Loses
Die Deponie Feilheck der Stadt Heidelberg wurde bis Ende 1990 betrieben. Die Deponie wurde zwischenzeitlich stillgelegt. In den Jahren 2005 - 2008 wurden durch die Firma Heilit + Wörner Bau GmbH (heute STRABAG Umwelttechnik GmbH) eine Oberflächenabdichtung gemäß Deponieverordnung aufgebracht und die Entgasungseinrichtungen hergestellt. Das Gaserfassungssystem besteht aus 25 (vertikalen) Gasbrunnen und 19 Horizontalkollektoren. Die Absaugung und Gasbehandlung wurde dann seit dem Jahr 2010 durchgeführt. Seit Juni 2014 ist der aktuelle Betreiber der Entgasungsanlage aktiv. Der Vertrag für den Betrieb der Entgasung endet zum 31.12.2024, weshalb der weitere Betrieb für 3 Jahre mit der Möglichkeit auf ein weiteres Jahr hiermit neu ausgeschrieben wird. Dieser umfasst aufgrund der sinkenden Methankonzentration im Deponiegas die Umstellung auf eine Schwachgasbehandlung. Alle 3 Gasunterstationen sind über eine Verdichterstation abzusaugen. Hierzu ist im Bereich der geplanten Stellfläche für die Gasabsaug- und -behandlungsanlage westlich der sogenannten KAM-Fläche (Fläche der Kurpfälzischen Asphaltmischwerke, siehe Lageplan) die entsprechende Absaug- und Behandlungsanlage aufzustellen.
Der Auftragnehmer (AN) hat die Schwachgasabsaugung- und -behandlung gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Hierzu errichtet er eine entsprechende (temporäre) Anlage mit Gebläse und Behandlungseinheit sowie allen erforderlichen Mess- und Sicherheitseinrichtungen auf der vorbereiteten Fläche. Für die Durchführung dieser Leistung ist eine Anlage mit einer Verbrennungsleistung von 25-250 kWth vorzusehen. Das Fördervolumen der Anlage liegt zwischen 8 und 120 m³/h. Bei der Absaugung der einzelnen Brunnen und der Horizontalkollektoren ist der CH4-Anteil im Gas gesunken. Die Anlage muss daher Schwachgase bis zu einem Methangehalt von ca. 12% schadlos behandeln können. Die Anlagenteile müssen alle sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen und sind unter Berücksichtigung aller erforderlichen elektro- und steuertechnischen Komponenten betriebsfertig zu installieren. Die Anlage ist mit einer Fernüberwachung und Fernzugriff auszustatten. Sämtliche mit dem Deponiegas in Berührung kommenden Teile sind aus deponiegas-beständigen Materialien auszuführen. Alle derzeit gültigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, sind zu beachten. Die Anlage ist nach den gültigen Normen, Regeln und Empfehlungen zu planen, herzustellen und zu montieren. Insbesondere ist die Anlage auf Zone 1 gemäß Ex-RL auszulegen. Der Betrieb der Anlage ist für die vorgesehene Dauer sicherzustellen.
Die Deponiegasanlage ist während der Betriebsdauer kontinuierlich zu überwachen (Fernüberwachung). Einmal wöchentlich ist die Anlage vor Ort zu überprüfen (Gasabsaugung und Gasbehandlung, Kondensaterfassung). Es ist jeweils bis zum 28. Februar eines Jahres ein zusammenfassender Jahresbericht zum Betrieb der Deponiegasfassung und Behandlung zu erstellen. Der Auftraggeber übergibt die Verantwortung für die Errichtung und den Betrieb der Entgasungseinrichtungen nach dem jeweils neuesten Stand der Technik vollständig an den Auftragnehmer. Dieser hat zu gewährleisten, dass alle einschlägigen Anforderungen aus gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Normen eingehalten werden.
Gegenstand nach CPV
- 79990000Verschiedene Dienstleistungen für UnternehmenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen ab. Dadurch wird das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB geprüft. Darüber … ganz lesenkürzer
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen ab. Dadurch wird das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB geprüft. Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022). Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Die Vergabeabteilung behält sich vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.- Kriterium
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 1 … ganz lesenkürzer
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.- Kriterium
- Abgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123ff GWB.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Inbetriebnahme der Anlage zur weiteren Absaugung der Deponie ist derzeit zum 1. April 2025 vorgesehen und der ordnungsgemäße Betrieb muss über eine Dauer von 3 Jahren durchgeführt werden. Optional ist eine Verlängerung des Betriebs, um ein weiteres Jahr anzubieten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 14.01.2025, 11:00 Uhr. Ende der Bindefrist: 24.02.2025
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ)
- Anschrift
- Postfach 105520, 69045 Heidelberg
- Website
- heidelberg.de
- Kontakt
- vergabeabteilung@
heidelberg.de - Auskünfte
- Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilungvergabeabteilung@
heidelberg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EW Responsemarketing e.K.2 Zuschläge
- INFOSCAN2 Zuschläge
- RICOH Deutschland2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8cfa9d88-9eb3-42ab-afa4-5cf51f1e11f7.