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vergebenEU-weitDienstleistungen

Vergabe zur Umstellung der Entgasungsmethodik Deponie Feilheck

Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 70 31-2024veröffentlicht 02.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 662 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.04.2025 – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69045, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 22 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 19 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Betrieb der Entgasungsanlage auf der Deponie Feilheck inkl. Umstellung der Entgasungsmethodik

Beschreibung des Loses

Die Deponie Feilheck der Stadt Heidelberg wurde bis Ende 1990 betrieben. Die Deponie wurde zwischenzeitlich stillgelegt. In den Jahren 2005 - 2008 wurden durch die Firma Heilit + Wörner Bau GmbH (heute STRABAG Umwelttechnik GmbH) eine Oberflächenabdichtung gemäß Deponieverordnung aufgebracht und die Entgasungseinrichtungen hergestellt. Das Gaserfassungssystem besteht aus 25 (vertikalen) Gasbrunnen und 19 Horizontalkollektoren. Die Absaugung und Gasbehandlung wurde dann seit dem Jahr 2010 durchgeführt. Seit Juni 2014 ist der aktuelle Betreiber der Entgasungsanlage aktiv. Der Vertrag für den Betrieb der Entgasung endet zum 31.12.2024, weshalb der weitere Betrieb für 3 Jahre mit der Möglichkeit auf ein weiteres Jahr hiermit neu ausgeschrieben wird. Dieser umfasst aufgrund der sinkenden Methankonzentration im Deponiegas die Umstellung auf eine Schwachgasbehandlung. Alle 3 Gasunterstationen sind über eine Verdichterstation abzusaugen. Hierzu ist im Bereich der geplanten Stellfläche für die Gasabsaug- und -behandlungsanlage westlich der sogenannten KAM-Fläche (Fläche der Kurpfälzischen Asphaltmischwerke, siehe Lageplan) die entsprechende Absaug- und Behandlungsanlage aufzustellen.

Der Auftragnehmer (AN) hat die Schwachgasabsaugung- und -behandlung gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Hierzu errichtet er eine entsprechende (temporäre) Anlage mit Gebläse und Behandlungseinheit sowie allen erforderlichen Mess- und Sicherheitseinrichtungen auf der vorbereiteten Fläche. Für die Durchführung dieser Leistung ist eine Anlage mit einer Verbrennungsleistung von 25-250 kWth vorzusehen. Das Fördervolumen der Anlage liegt zwischen 8 und 120 m³/h. Bei der Absaugung der einzelnen Brunnen und der Horizontalkollektoren ist der CH4-Anteil im Gas gesunken. Die Anlage muss daher Schwachgase bis zu einem Methangehalt von ca. 12% schadlos behandeln können. Die Anlagenteile müssen alle sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen und sind unter Berücksichtigung aller erforderlichen elektro- und steuertechnischen Komponenten betriebsfertig zu installieren. Die Anlage ist mit einer Fernüberwachung und Fernzugriff auszustatten. Sämtliche mit dem Deponiegas in Berührung kommenden Teile sind aus deponiegas-beständigen Materialien auszuführen. Alle derzeit gültigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, sind zu beachten. Die Anlage ist nach den gültigen Normen, Regeln und Empfehlungen zu planen, herzustellen und zu montieren. Insbesondere ist die Anlage auf Zone 1 gemäß Ex-RL auszulegen. Der Betrieb der Anlage ist für die vorgesehene Dauer sicherzustellen.

Die Deponiegasanlage ist während der Betriebsdauer kontinuierlich zu überwachen (Fernüberwachung). Einmal wöchentlich ist die Anlage vor Ort zu überprüfen (Gasabsaugung und Gasbehandlung, Kondensaterfassung). Es ist jeweils bis zum 28. Februar eines Jahres ein zusammenfassender Jahresbericht zum Betrieb der Deponiegasfassung und Behandlung zu erstellen. Der Auftraggeber übergibt die Verantwortung für die Errichtung und den Betrieb der Entgasungseinrichtungen nach dem jeweils neuesten Stand der Technik vollständig an den Auftragnehmer. Dieser hat zu gewährleisten, dass alle einschlägigen Anforderungen aus gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Normen eingehalten werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen ab. Dadurch wird das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB geprüft. Darüber … ganz lesenUnternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen ab. Dadurch wird das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB geprüft. Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022). Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Die Vergabeabteilung behält sich vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 1 … ganz lesenDer Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Abgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123ff GWB.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Inbetriebnahme der Anlage zur weiteren Absaugung der Deponie ist derzeit zum 1. April 2025 vorgesehen und der ordnungsgemäße Betrieb muss über eine Dauer von 3 Jahren durchgeführt werden. Optional ist eine Verlängerung des Betriebs, um ein weiteres Jahr anzubieten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
14.01.2025, 11:00 Uhr. Ende der Bindefrist: 24.02.2025
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ)
Anschrift
Postfach 105520, 69045 Heidelberg
Kontakt
vergabeabteilung@heidelberg.de
Auskünfte
Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilungvergabeabteilung@heidelberg.de

Bei uns erfasst

18Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8cfa9d88-9eb3-42ab-afa4-5cf51f1e11f7.