Vergabe zu: 1001465724 - Dez 52 - Fremdvergabe DNA
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LKA13946veröffentlicht 07.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 10Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40221, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 57 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (32 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 26 Monatenan Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden.
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 3 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 4 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 5 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 6 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 7 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 8 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 9 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 10 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
| 11 | 2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024 Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung43 von 43 angegeben
- Kriterium
Es ist ein Nachweis zu erbringen über - den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5) (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer Auftragnehmer den … ganz lesenkürzer
Es ist ein Nachweis zu erbringen über - den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5) (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme, Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.) - über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden, oder die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.- Kriterium
1. Angebotsvordruck gemäß Formular 324 EU (Anlage 1.1) 2. Eigenerklärung zur Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Anlage 1.2) 3. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. 123, 124 GWB gemäß Formular 521 EU (Anlage 1.5) 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formular 52 … ganz lesenkürzer
1. Angebotsvordruck gemäß Formular 324 EU (Anlage 1.1) 2. Eigenerklärung zur Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Anlage 1.2) 3. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. 123, 124 GWB gemäß Formular 521 EU (Anlage 1.5) 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formular 522 (Anlage 1.6) 5.Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU gemäß Formular 523 (Anlage 1.7) 6. Eigenerklärung zum Verpflichtungsgesetz (Anlage 1.8) 7. Eigenerklärung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Anlage 1.9) 8. Eigenerklärung zur Bindefrist (Anlage 1.10) 9. Der mit dem Firmenstempel versehene und unterschriebene Kriterienkatalog zur Durchführung einer Auditierung (Anlage 4) 10. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Anlage 5) 11. Unternehmensprofil mit Firmengründung, Rechtsform, Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft und Hierarchie. (Anlage 6) 12. Eintragung in das einschlägige Handelsregister. Dies gilt nicht für Rechtsmedizinische Institute von Universitäten. 13. Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte in Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner). 14. Zertifikat über die Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen oder vergleichbare Zertifikate: Für die Jahre 2021 bis 2023 muss die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338, D16S539, D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045) geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden. 15. Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018: Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren/Analysemethoden muss eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 belegt werden. 16. Vorlage von 10 Gutachten: Vorlage von zehn im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle, Aufzeichnungen und Analysedaten. 17. Liste mit der Benennung des Personals und deren Funktion Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im Ausführungszeitraum gewährleistet ist. 18. Qualifikation der Sachverständigen: mindestens zwei der für die Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich zeichnenden Personen haben eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4 Verpflichtungsgesetz durch den Auftraggeber förmlich verpflichtet. 19. Qualifikation des Laborpersonals: Das mit den Analysen betraute Laborpersonal muss eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder einer nahe verwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben. 20. Beschreibung der Ablauforganisation: Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert sein. 21. Beschreibung der Aufbauorganisation: Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert …- Kriterium
1. Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte in Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ans … ganz lesenkürzer
1. Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte in Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner). 2. Zertifikat über die Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen oder vergleichbare Zertifikate: Für die Jahre 2021 bis 2023 muss die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338, D16S539, D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045) geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden. 3. Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018: Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren/Analysemethoden muss eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 belegt werden. 4. Vorlage von 10 Gutachten: Vorlage von zehn im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle, Aufzeichnungen und Analysedaten. 5. Liste mit der Benennung des Personals und deren Funktion Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im Ausführungszeitraum gewährleistet ist. 6. Qualifikation der Sachverständigen: mindestens zwei der für die Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich zeichnenden Personen haben eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4 Verpflichtungsgesetz durch den Auftraggeber förmlich verpflichtet. 7. Qualifikation des Laborpersonals: Das mit den Analysen betraute Laborpersonal muss eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder einer nahe verwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben. 8. Beschreibung der Ablauforganisation: Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert sein. 9. Beschreibung der Aufbauorganisation: Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein. 10. Nachweise über Untersuchungsmethoden Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem validiert/verifiziert sein. 11. Nachweis über Umgang mit Kontaminationsgefahren und Probenverwechslungen: Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z.B. durch eine interne Referenzdatei) existieren. 12. Konzept zur Archivierung ergebnisrelevanter Aufzeichnungen: Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet, dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens zehn Jahren zur Verfügung gestellt werden können. 13. Nachweis über Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Datenschutz: Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Date …- Kriterium
- genannt
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- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 36 DAYS
- Angebotsöffnung
- 09.09.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer branchenüblichen gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, oder eine verbindliche Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen, zum späteren Nachweis. Als Nachweis gilt eine Kopie d … ganz lesenkürzer
verlangt: Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer branchenüblichen gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, oder eine verbindliche Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen, zum späteren Nachweis. Als Nachweis gilt eine Kopie der Versicherungspolice, aus der die Deckungssummen hervorgehen sowie eine Bestätigung der Versicherung über deren Gültigkeit.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (B … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebotgemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen. Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur Verfügunggestellt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb dringend empfohlen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu pr … ganz lesenkürzer
Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst# Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS7YYSY17N5M6GM Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Völklinger Strasse 49, 40221 Düsseldorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Bei uns erfasst
- Vergabe zu: 1002078671 Splitterschutz SG54.329.10.2026
- 1002077460 - 51.1 Wartungsvertrag RFA 2027-203029.10.2026
- 1001488354 - Vertragsaktualisierung autosomale STR-Kits Dez.5221.10.2026 · 1 Angebot
- Vergabe zu: 1002063462 AFIS Zusatzlizenzen SG 56.317.10.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 352 (Polizeiausrüstung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Eurofins Medigenomix Forensik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe3ae828-d3be-4c58-b570-48d8597882ee.