Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Vergabe zu: 1001465724 - Dez 52 - Fremdvergabe DNA

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LKA13946veröffentlicht 07.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 789 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
10Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40221, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 57 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.

Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden.

Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht.

Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
3
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
4
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
5
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
6
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
7
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
8
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
9
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
10
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––
11
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung43 von 43 angegeben

Kriterium
Es ist ein Nachweis zu erbringen über - den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5) (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer Auftragnehmer den … ganz lesenEs ist ein Nachweis zu erbringen über - den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5) (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme, Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.) - über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden, oder die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
Kriterium
1. Angebotsvordruck gemäß Formular 324 EU (Anlage 1.1) 2. Eigenerklärung zur Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Anlage 1.2) 3. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. 123, 124 GWB gemäß Formular 521 EU (Anlage 1.5) 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formular 52 … ganz lesen1. Angebotsvordruck gemäß Formular 324 EU (Anlage 1.1) 2. Eigenerklärung zur Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Anlage 1.2) 3. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. 123, 124 GWB gemäß Formular 521 EU (Anlage 1.5) 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formular 522 (Anlage 1.6) 5.Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU gemäß Formular 523 (Anlage 1.7) 6. Eigenerklärung zum Verpflichtungsgesetz (Anlage 1.8) 7. Eigenerklärung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Anlage 1.9) 8. Eigenerklärung zur Bindefrist (Anlage 1.10) 9. Der mit dem Firmenstempel versehene und unterschriebene Kriterienkatalog zur Durchführung einer Auditierung (Anlage 4) 10. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Anlage 5) 11. Unternehmensprofil mit Firmengründung, Rechtsform, Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft und Hierarchie. (Anlage 6) 12. Eintragung in das einschlägige Handelsregister. Dies gilt nicht für Rechtsmedizinische Institute von Universitäten. 13. Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte in Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner). 14. Zertifikat über die Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen oder vergleichbare Zertifikate: Für die Jahre 2021 bis 2023 muss die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338, D16S539, D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045) geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden. 15. Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018: Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren/Analysemethoden muss eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 belegt werden. 16. Vorlage von 10 Gutachten: Vorlage von zehn im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle, Aufzeichnungen und Analysedaten. 17. Liste mit der Benennung des Personals und deren Funktion Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im Ausführungszeitraum gewährleistet ist. 18. Qualifikation der Sachverständigen: mindestens zwei der für die Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich zeichnenden Personen haben eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4 Verpflichtungsgesetz durch den Auftraggeber förmlich verpflichtet. 19. Qualifikation des Laborpersonals: Das mit den Analysen betraute Laborpersonal muss eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder einer nahe verwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben. 20. Beschreibung der Ablauforganisation: Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert sein. 21. Beschreibung der Aufbauorganisation: Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert …
Kriterium
1. Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte in Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ans … ganz lesen1. Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte in Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner). 2. Zertifikat über die Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen oder vergleichbare Zertifikate: Für die Jahre 2021 bis 2023 muss die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338, D16S539, D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045) geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden. 3. Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018: Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren/Analysemethoden muss eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 belegt werden. 4. Vorlage von 10 Gutachten: Vorlage von zehn im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle, Aufzeichnungen und Analysedaten. 5. Liste mit der Benennung des Personals und deren Funktion Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im Ausführungszeitraum gewährleistet ist. 6. Qualifikation der Sachverständigen: mindestens zwei der für die Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich zeichnenden Personen haben eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4 Verpflichtungsgesetz durch den Auftraggeber förmlich verpflichtet. 7. Qualifikation des Laborpersonals: Das mit den Analysen betraute Laborpersonal muss eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder einer nahe verwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben. 8. Beschreibung der Ablauforganisation: Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert sein. 9. Beschreibung der Aufbauorganisation: Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein. 10. Nachweise über Untersuchungsmethoden Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem validiert/verifiziert sein. 11. Nachweis über Umgang mit Kontaminationsgefahren und Probenverwechslungen: Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z.B. durch eine interne Referenzdatei) existieren. 12. Konzept zur Archivierung ergebnisrelevanter Aufzeichnungen: Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet, dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens zehn Jahren zur Verfügung gestellt werden können. 13. Nachweis über Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Datenschutz: Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Date …
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 DAYS
Angebotsöffnung
09.09.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer branchenüblichen gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, oder eine verbindliche Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen, zum späteren Nachweis. Als Nachweis gilt eine Kopie d … ganz lesenverlangt: Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer branchenüblichen gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, oder eine verbindliche Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen, zum späteren Nachweis. Als Nachweis gilt eine Kopie der Versicherungspolice, aus der die Deckungssummen hervorgehen sowie eine Bestätigung der Versicherung über deren Gültigkeit.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (B … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebotgemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen. Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur Verfügunggestellt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb dringend empfohlen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu pr … ganz lesenAuftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYSY17N5M6GM Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Völklinger Strasse 49, 40221 Düsseldorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 352 (Polizeiausrüstung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe3ae828-d3be-4c58-b570-48d8597882ee.