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vergebenEU-weitLieferleistungen

Vergabe zu: 1001465724 - Dez 52 - Fremdvergabe DNA

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LKA13946veröffentlicht 03.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
10
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40221, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 57 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.

Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden.

Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht.

Lose10 Lose

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

24 Monate–
2
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

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Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

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Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

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Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

24 Monate–
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Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

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Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

24 Monate–
8
2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

24 Monate–
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2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

24 Monate–
10
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Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu pr … ganz lesenAuftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYSY11QKYAWL Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1IFMG GmbH, Emsdetten9
2IFMG GmbH, Emsdetten9
3IFMG GmbH, Emsdetten9
4IFMG GmbH, Emsdetten9
5Eurofins Medigenomix Forensik GmbH, Ebersberg9
6kein Zuschlag angegeben0
7kein Zuschlag angegeben0
8kein Zuschlag angegeben0
9kein Zuschlag angegeben0
10kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Völklinger Strasse 49, 40221 Düsseldorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 352 (Polizeiausrüstung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b1aea36-1cbd-4659-84d2-5e51d1fc5371.