Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die WE 106916: BADV / TLRZ, Ludwig Erhard-Ring 8 in 99099 Erfurt - VOEK 340-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Aktenzeichen VOEK 340-23veröffentlicht 17.10.2023Öffentliche Ausschreibung
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Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 37 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 35 Monatenüber evergabe-online.de
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Beschreibung
Grundleistungen: a) Objektleitung Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten gem. Pkt. 3.3 der Leistungsbeschreibung (LB) beschäftigt, ist aber für die AG: - in Einfachbesetzung - montags bis freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24. und 31.12. jeden Jahres) - von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 30 Minuten vor Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere: - Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, - Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, - Erkennen und korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung, - Verantwortlich für die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards der zu erbringenden Leistung, - Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN, - Überwachung und Umsetzung der Einhaltung der Anforderung bzgl. der ordnungsgemäßen Ausrüstung, - Überwachung der ordnungsgemäßen Dienstbekleidung der Mitarbeitenden, - Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und kommunalen Bestimmungen, - Gewährleistung der lückenlosen Berichterstattung an die AG mit Hilfe eines Wachbuches, gem. Pkt. 4 der LB, - Vorhalten und stetige Aktualisierung der folgenden Dokumente: - Personaleinsatzlisten, - Nachweise über die geforderten Fachqualifikationen der zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten, - unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen aller im Objekt eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter, - Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokolle, - Schichtpläne, - Koordinieren, Organisieren und Durchführen der Aus- und Fortbildung sowie der Unterweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz, Datenschutz, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Hausordnung, sowie umfassende, gründliche Einweisung des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals, - Schriftliche Dokumentation (inklusive Unterschriften aller Teilnehmenden) der Einweisungen und Unterweisungen, sowie der Aus- und Fortbildungen, - Entgegennahme und Abwicklung von gesonderten Aufträgen/Bedarfsleistungen der AG. b) Mobiler Sicherheitsdienst Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter im Revierdienst einzusetzen. Der Revierdienst führt in Einfachbesetzung in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch: - montags bis freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24. und 31.12. jeden Jahres) - Kontrolle zw. 19:00 Uhr und 22:00 Uhr - die Kontrolle nimmt i. d. R. ca. 90 min in Anspruch. Aufgaben des mobilen Sicherheitsdienstes - Kontrollgänge innerhalb der Objekte /Gebäude, - Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude auf dem Gelände, - Kontrollgänge werden durchgeführt: zu Fuß, - Verschließen/Aufschließen von Gebäuden (Anzahl Türen, Ort der Türen, gem. Dienstanweisung mit Lageplan und Schließzeiten), - Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen, ggf. verschließen von Fenstern in freizugänglichen Bereichen, - Objektsicherung bei besonderen Vorkommnissen, - Kontrolle der Beleuchtung in frei zugänglichen Räumen (Flure, WC´s, Teeküchen) ggf. ausschalten der Beleuchtung, - Kontrolle der Bürobeleuchtung von außen, von Bereichen mit Zugangskontrolle, - Kontrolle auf Verschluss, von Bereichen mit Zugangskontrolle, - Unverzügliche Meldung bei festgestellten Auffälligkeiten oder festgestellten Gefahrenstellen jeglicher Art, an die AG/ Kontaktperson, gem. Dienstanweisung. c) Notruf-Service-Leitstelle Der AN stellt eine VdS-zertifizierte Notruf-Service-Leitstelle (NSL) zur Verfügung. Die NSL ist entsprechend der dafür notwendigen Vorschriften ausgelegt. Dazu gehören unter anderem eine gesicherte personelle Besetzung, stabile Technik und Übertragungswege, sowie Alarmaufschaltungen für sämtliche Hersteller. Das in dieser NSL eingesetzte qualifizierte Fachpersonal des Sicherheitsdienstunternehmens sorgt unverzüglich dafür, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Hilfeleistung bzw. zur Behebung von Störungen oder Schäden sowie zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden. Die Aufschaltung erfolgt für folgende Gefahrenmeldeanlage/n: - Aufzug- und Personennotrufsysteme, - Personen-Notsignal-Anlage (PNA) der eingesetzten Mitarbeiter des AN. Die Aufschaltung der Technik hat: - auf eine zertifizierte NSL der AN zu erfolgen, - durch den AN sicherzustellen, von Montag bis Sonntag (24/7). Aufgaben der NSL: Die Mitarbeitenden der NSL bearbeiten folgende Alarmmeldungen und leiten die im Vorfeld abgestimmten Interventionsmaßnahmen ein. Dazu gehören z. B. - Verständigung von Polizei und Feuerwehr, - Verständigung versch. Kontaktpersonen, - Direkte Alarmverfolgung und Kontrolle des Objektes durch Sicherungskräfte, - Bereithaltung und Entsendung einer Interventionskraft zwecks Objektkontrolle/Hilfe ist innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 30 Minuten zu gewährleisten, - Bearbeitung eingehender Meldungen vom Sicherheitsdienst (Revierdienst), - Hilfestellung und Beratung des eingesetzten Objektschutzes vor Ort im Bedarfsfall, - Erstellen von Berichten bei Alarmfällen und Übersendung an die AG. Eine Einleitung von geeigneten Direktmaßnahmen zur Schadensbegrenzung und Störungsbehebung erfolgt gemäß des vorhandenen Notfallplanes je nach Ereignis und Dringlichkeit inkl. Berichtswesen und Dokumentation. d) Vorhaltung Interventionsdienst Der AN hält Interventionskräfte bereit: - von Montag bis Sonntag (24/7) erreichbar und abrufbar. Bedarfsleistung: e) Objektleitung Die Objektleitung muss für die AG auf Anforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 30 Minuten vor Ort einzufinden. f) Mobiler Sicherheitsdienst Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass zusätzliche Kontrollgänge erforderlich werden. Zudem könnten auch außerhalb der Dienstzeit im Alarmfall Kontrollgänge durchzuführen sein. g) Interventionsdienst In der Regel unterstützt der Interventionsdienst den mobilen Sicherheitsdienst in besonderen Situationen, in denen die diensthabenden Mitarbeitenden des AN Verstärkung benötigen oder die NSL einen Alarm meldet. Der AN hält Interventionskräfte bereit: - entsendet diese innerhalb einer Reaktionszeit von 30 Minuten. Aufgaben des Interventionsdienstes Situationsabhängig und abgestimmt mit der Objektleitung oder dem mobilen Sicherheitsdienst des AN müssen zum Beispiel folgende Leistungen erbracht werden: - Kontrollgänge innerhalb oder außerhalb der Objekte, - Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen und Toren und Zäunen, - Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten, - Unverzügliche Meldung an die AG von festgestellten Auffälligkeiten oder festgestellten Gefahrenstellen jeglicher Art, - Einleitung von Maßnahmen gem. Dienstanweisung bei Brand, Einbruch oder technischen Störungen, - Weiterleitung an hilfeleistende Stellen und Einleitung sonstiger Erstmaßnahmen. Eine Einleitung von geeigneten Direktmaßnahmen zur Schadensbegrenzung und Störungsbehebung erfolgt gemäß des vorhandenen Notfallplanes je nach Ereignis und Dringlichkeit inkl. Berichtswesen und Dokumentation.
Gegenstand nach CPV
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- 10623 Berlin
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f05aefa8-1c66-4877-98a6-70b3c7f48172.