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Vergabe von Profitester-Leistungen

Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen D55045veröffentlicht 07.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 260 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 86 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
91 Monate01.06.2026 – 31.12.2033
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2033
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd (zusammen AG) sind nach § 6 Abs. 9 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz (NVG) im nördlichen bzw. südlichen Landesteil in Rheinland-Pfalz zuständige Behörden zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). In dieser Funktion führen der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd regelmäßig öffentliche Vergaben von SPNV-Netzen durch, welche in einem SPNV-Verkehrsvertrag mit dem begünstigten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) münden. Ein wesentliches Ziel der Zweckverbände (ZV) besteht darin, den Verkehrsteilnehmern ein leistungsfähiges und kundenorientiertes Angebot bereitzustellen. Die Regelungen in den SPNV-Verträgen beschreiben umfassend die Leistungsinhalte für das EVU und beinhalten eine Vielzahl von Qualitätsvorgaben. Die Einhaltung der Qualitätsvorgaben in den SPNV-Verträgen bedarf verschiedener Controlling-Aktivitäten. Die AG wollen ihre grundsätzlichen Controlling-Aktivitäten um den Einsatz von Profitester*innen auf ihren vertragsgegenständlichen Linien erweitern. Der im Rahmen dieser Vergabe zu beauftragende Dienstleister (AN) ist für die Umsetzung aller geforderten Maßnahmen zum Einsatz dieser Profitester verantwortlich. Gegenstand dieser Vergabe ist daher der Vertragsschluss zwischen dem AN und den AG für den Einsatz von Profitestern auf den vertragsgegenständlichen Linien der beiden ZV, zur Erhebung der Betriebsqualität, aufgeteilt in zwei Lose. Die Lose bilden sich wie folgt: Los 1: SPNV-Nord Los 2: ZÖPNV Süd Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Vertrag mit dem AN jeweils getrennt nach Los/AG abgeschlossen wird.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
SPNV-Nord

Vergabe von Profitester-Leistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien des SPNV-Nord (Los 1).

91 Monate–
2
ZÖPNV Süd

Vergabe von Profitester-Leistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien des ZÖPNV Süd (Los 2).

91 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Gewertet wird für das Kriterium Preis der Wertungspreis gem. Vertragsunterlagen - LB - Anhang 7a (Kalkulationsblatt). Nähere Details sind der AzA, Ziff. 7, i. V. m. Anhang 1 und Anhang 2 zur AzA zu entnehmen.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 60Gewertet wird für das Kriterium Qualität das Konzept gem. Formblatt 2.10 (Konzept). Nähere Details sind der AzA, Ziff. 7, i. V. m. Anhang 1 und Anhang 2 zur AzA zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Ei … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftragserteilung erfolgt gem. Ziff. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe (Auftragsbedingungen) elektronisch über die Vergabeplattform.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Gewertet wird für das Kriterium Preis der Wertungspreis gem. Vertragsunterlagen - LB - Anhang 7b (inkl. Option) (Kalkulationsblatt). Nähere Details sind der AzA, Ziff. 7, i. V. m. Anhang 1 und Anhang 2 zur AzA zu entnehmen.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 60Gewertet wird für das Kriterium Qualität das Konzept gem. Formblatt 2.10 (Konzept). Nähere Details sind der AzA, Ziff. 7, i. V. m. Anhang 1 und Anhang 2 zur AzA zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Das Grundangebot der geforderten Stichproben für Los 2 kann durch den verantwortlichen Auftraggeber optional durch eine Erhöhung des Stichprobenumfangs (Option) zzgl. beauftragt werden. Hierzu sind Anlage 1 (Vertragsunterlagen - LB; Ziff. 5 Abs. 4) und Vertragsunterlagen - LB - Anhang 7b (Kalkulationsblatt; Grundangebot + Option) zu berücksichtigen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Ei … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftragserteilung erfolgt gem. Ziff. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe (Auftragsbedingungen) elektronisch über die Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1PB-Consult Planungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Nürnberg5
2TARGET GROUP GmbH, Dormitz3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord)
Anschrift
Bahnhofplatz 9, 56068 Koblenz
Kontakt
info@spnv-nord.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.02.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.02.2026 auf 20.02.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ae91731-3314-41b5-9d81-00feb85d4cbd.