Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen (2)
Universitätsklinikum Tübingen vertreten durch das technische Betriebsamt (tba) · Tübingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 80486-2024veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Tübingen72076, Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität25 %
- Qualität25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 500Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet: - Die für Grundleistungen anzubietenden Pauschalen je HOAI-Leistungsphasen sind verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werde. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; - Gleiches gilt für die anzubietenden Pauschalen für die Besonderen Leistungen. - Die Pauschalen je zusätzlich durchzuführender Vergaben werden unverändert zur Wertung herangezogen. - Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. - das Pauschalhonorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pau-schalen für die Besonderen Leistungen sowie - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 250Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hin-blick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. - 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. - 3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt. - 2 Punkte: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich dargestellt. - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. - 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt. (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Qualität des Projektteams" Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: - Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm); - Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts" Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken: - Vergleichbarkeit des Referenzprojekts. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand" Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: - Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hin-blick auf Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des regulären Klinikbetriebes, Umschluss Konzepte mit Provisorien - Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen. (4) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Zudem ist für den Auftraggeber zur Gewährleistung eines reibungslosen Projektablaufs von besonderer Bedeutung, dass der Bauleiter umfassend über alle für den Klinikbetrieb relevanten Abläufe, Entscheidungen, Prozessschritte, Ergebnisse und abgestimmten Zeitpläne, …
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 250Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn: 1. die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 7 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2020 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und abgeschlossen wurden sowie 3. Leistungen der HOAI-Leistungsphase 8 laufend oder bereits abgeschlossen wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - TGA-Fachplanung (Gebäudeautomation) einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 7 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI im Zeitraum vom 01/2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden und Leistungen der HOAI-Leistungsphase 8 laufend oder bereits abgeschlossen wurden; - Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; - mit Baukosten (KG 480) von mind. EUR 500.000,00 Mio. (brutto); - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung; - für einen öffentlichen Auftraggeber der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden: - 0 bis 2 Te …
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Die Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Der Nachweis ist auf diejenigen Bescheinigungen oder Erklärungen beschränkt, die in Anh. XI RL 2014/24/EU für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat aufgeführt sind.
- Spezifischer Jahresumsatz
Umsatz (2022, 2023 und 2024) Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 500.000,00 Mio. netto / Kalenderjahr oder EUR 1 Mio. … ganz lesenkürzer
Umsatz (2022, 2023 und 2024) Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 500.000,00 Mio. netto / Kalenderjahr oder EUR 1 Mio. insgesamt über die drei Jahre betragen haben (Mindestkriterium). Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von - unter und bis einschließlich EUR 500.000,00 mit 0 Punkten, - mehr als EUR 500.000,00 bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 1 Punkt - mehr als EUR 1.500.000,00 bis einschließlich EUR 2.000.000,00 mit 2 Punkten, - mehr als EUR 2.000.000,00 bis einschließlich EUR 3.500.000,00 mit 3 Punkten, - mehr als EUR 3.500.000,00 bis einschließlich EUR 4.000.000,00 mit 4 Punkten, und - mehr als EUR 4.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlic … ganz lesenkürzer
Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von - bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 5 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 1 Punkt, - mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 2 Punkten, - mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 3 Punkten, - mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 25 Mitarbeiter mit 4 Punkten, - mehr als 25 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Gebäudeautom … ganz lesenkürzer
Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Gebäudeautomation (GA) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von - bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, - mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 2 Punkten, - mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 3 Punkten, - mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 4 Punkten, - mehr als 8 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensbezogene Referenzen (2018 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgen … ganz lesenkürzer
Unternehmensbezogene Referenzen (2018 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn - die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt wurden, und - die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 7 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeit-raum von 01/2020 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und abgeschlossen wurden sowie - Leistungen der HOAI-Leistungsphase 8 laufend oder bereits abgeschlossen wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Jeder Bewerber muss jedoch mindestens eine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt und für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, erbracht worden ist (Mindestkriterium). Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb; - Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; - mit Baukosten (KG 480) von mind. EUR 500.000,00 netto; - für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung. Darüber hinaus soll der Bewerber Angaben über das: - das Gesamtvolumen der Maßnahme - die Anzahl der Datenpunkte - die Anzahl der Schaltschränke (Standschrankfelder / Wandschrank) tätigen. Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den … ganz lesenkürzer
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 5.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Vertragserfüllungssicherheit Der AG ist berechtigt, bei jeder Abschlagsrechnung des Auftragnehmers innerhalb einer Beauftragungsstufe gem. §§ 3.2, 3.3 dieses Vertrages sowie gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesem Vertrag) für sämtliche sich aus diesem Vertrag für ihn ergebenden Ver … ganz lesenkürzer
verlangt: Vertragserfüllungssicherheit Der AG ist berechtigt, bei jeder Abschlagsrechnung des Auftragnehmers innerhalb einer Beauftragungsstufe gem. §§ 3.2, 3.3 dieses Vertrages sowie gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesem Vertrag) für sämtliche sich aus diesem Vertrag für ihn ergebenden Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, insbesondere im Hinblick auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschl. Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz sowie auf Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschl. Zinsen, einen Betrag in Höhe von 10% der jeweils geprüften und freigegebenen Netto-Rechnungssumme mit der Maßgabe einzubehalten, dass der jeweilige Einbehalt vollständig an den Auftragnehmer auszukehren ist, sobald die jeweilige Beauftragungsstufe gem. §§ 3.2, 3.3 dieses Vertrages nach allseitiger Auffassung der Vertragsparteien vollständig abgeschlossen ist. Mit dem Einvernehmen der Auftraggeber zum Abschluss einer Beauftragungsstufe ist ausdrücklich keinerlei Zustimmung zur Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der innerhalb dieser Beauftragungsstufe erbrachten Leistungen des Auftragnehmers verbunden. Mängelansprüchesicherheit Nach Abnahme gem. § 11.1 dieses Vertrages ist der Auftraggeber berechtigt, zur Sicherung im Hinblick auf die Erfüllung von Mängelansprüchen (u. a. Nachbesserung von bei Abnahme festgestellten Mängeln und Restleistungen, Schadensersatz, Kostenvorschuss sowie Minderung) die Erstattung von Überzahlungen einschl. Zinsen und Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag einschl. ausgeführter Nachtragsleistungen einen Einbehalt in Höhe von 5 % der vereinbarten Netto-Honorarteilpauschale für die gesamte Beauftragungsstufe IV gem. § 3.2 lit. c) dieses Vertrages vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt durch Übergabe einer selbst-schuldnerischen, unbedingten, unwiderruflichen und unbefristeten Bankbürgschaft einer europäischen Bank, Sparkasse oder einem sonstigen in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder -versicherer abzulösen. Die Bürgschaft muss den Verzicht der Anfechtbarkeit sowie die Erklärung enthalten, dass das Recht auf Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus der Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus der Bürgschaft am Erfüllungsort der Bauleistung durchzuführen sind. Die Mängelansprüchesicherheit ist an den Auftragnehmer nach Ablauf von 2 Jahren und 6 Monaten nach Abnahme gem. § 11.1 dieses Vertrages auszukehren. Soweit je-doch zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Mängelansprüche der Auftraggeber noch nicht erfüllt sind, darf für diese Mängelansprüche ein entsprechender Teil der Sicherheit zurückgehalten werden.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 09.12.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c8ba68f8-f365-4d13-ab80-17d71f2d95d1.