Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit U-Bahnen auf der Linie U6 West von Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried
Landeshauptstadt München · München, Bayern
Aktenzeichen Personenbeförderungsleistungveröffentlicht 30.12.2025DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
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- 246 Monate
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- Verfahren
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
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- Dienstleistungen
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- Lose
- 1
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- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)§108 GWB, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
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- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
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- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
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Beschreibung
Die Landeshauptstadt München ist auf Grundlage der Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im ÖPNV auf der Linie U6 (West) zwischen dem Landkreis München und der Landeshauptstadt München (OBABl vom 30.12.2025) zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1, 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt, für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2047 öffentliche Personenverkehrsdienste mit der U-Bahnlinie U 6 (West) in den am 01.01.2025 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr München (ÖDLA) an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG; Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, E-Mail: wicher.juergen@swm.de, Telefon: +49 89 2191 2168, Fax: +49 89 2191702168) einzubeziehen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA ist der Betrieb des Streckenabschnitts der Linie U6 Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried. Der ÖDLA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG. Er verpflichtet zur Erbringung der Beförderungsleistung im U-Bahnverkehr. Daneben ist der Betrieb der Schieneninfrastruktur Gegenstand des ÖDLA. In Summe belaufen sich die zum Betriebsbeginn zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 84.081 Zugkilometer pro Jahr. Der ÖDLA wird Anforderungen in Bezug auf Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der umfassten Verkehrsdienste enthalten. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Die Landeshauptstadt München kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) A) verwiesen. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. Art. 12 RL 2014/24/EU i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB vorliegt. Die LHM übt über die MVG eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus, an ihr bestehen keine privaten Kapitalanteile und die MVG erbringt unter 20% ihres Umsatzes für fremde Dritte. Die Integration der U-Bahnlinie U6 (West) in den ÖDLA kann nach Ablauf eines Jahres erfolgen (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zum Ablauf der Jahresfrist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon: +49 89 21762411, Fax: +49 89 21762847) eingereicht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl., v. 28.04.2020 VI Verg 27/19). (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 246 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz0 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt direkt an einen internen Betreiber (Artikel 5 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007). Die Angabe der Verfahrensart „Wettbewerbliches Vergabeverfahren“ erfolgt nur, da aus technischen Gründen die Angabe „Sonstiges Einstufiges Verfahren" als Verfahrensart in die … ganz lesenkürzer
Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt direkt an einen internen Betreiber (Artikel 5 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007). Die Angabe der Verfahrensart „Wettbewerbliches Vergabeverfahren“ erfolgt nur, da aus technischen Gründen die Angabe „Sonstiges Einstufiges Verfahren" als Verfahrensart in diesem Portal nicht zur Verfügung steht. A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linie ist zu dem in Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in einem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten neuen Verkehrsdienste wird nach objektiven Maßstäben nicht kostendeckend unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht der Landeshauptstadt München bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. B) Anforderungen an die Verkehrsdienste: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit der beabsichtigten Integration der U-Bahnlinie U6 (West) in den ÖDLA Stadtverkehr Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Einzuhalten sind folgende Anforderungen: - Anwendung des zum 01.01.2027 gültigen Fahrplans: Montag – Freitag (Werktag): ca. 5.00 – ca. 6.00 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde / ca. 6.00 – ca. 20.00 Uhr: 6 Fahrtenpaare pro Stunde / ca. 20.00 – ca. 1.00 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde Samstag (Werktag): ca. 5.30 – ca. 7.30 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde / ca. 7.30 – ca. 20.00 Uhr: 6 Fahrtenpaare pro Stunde / ca. 20.00 – ca. 1.00 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde Sonn- und Feiertag: ca. 5.30 - ca. 1.00 Uhr: 3 Fahrtenpaare pro Stunde - Anerkennung und Anwendung des MVV-Gemeinschaftstarifs - Anwendung der im Münchner U-Bahn-Netz üblichen Qualitätsstandards (u.a. bzgl. Fahrzeuge, Fahrgastinformation, Fahrzeugsauberkeit, Fahr- und Verkaufspersonal, Betriebs- und Servicequalität). - Die Infrastruktur ist in Übereinstimmung mit den Standards im Münchner U-Bahnnetz und dem Stand der Technik betriebsbereit vorzuhalten. Hierbei handelt es sich um verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Lokale Gebietskörperschaft
- Anschrift
- Herzog-Wilhelm-Straße 15, 80331 München
- Website
- muenchen.de
- Kontakt
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51cd0106-70de-4ebf-9878-16aa51cc0732.