Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Kreis Nordfriesland
Kreis Nordfriesland · Husum, Schleswig-Holstein
veröffentlicht 27.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.08.2028 – 31.07.2038
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Auswahl eines Gesellschafters für eine ÖPP-Verkehrsgesellschaft mit dem Kreis Schleswig-FlensburgKreis Schleswig-Flensburg · SchleswigFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Schleswig-Holstein (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.08.2028 – 31.07.2038
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Husum25813, Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.
Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 21 MonatenLaufzeit bis 31.07.2038
Beschreibung
Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Kreis Nordfriesland im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern.
Das Verfahren umfasst das technische Los Pellworm.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Pellworm im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern.
Das Deutschlandticket ist unter Beachtung möglicher Ausgleichsleistungen anzuwenden. Im Übrigen sind die Beförderungsentgelte so festzusetzen, dass Kinder bis einschließlich 14 Jahren für Einzelfahrausweise einen Rabatt von mindestens 40 % und für Zeitfahrkarten einen Rabatt von mindestens 25 % gegenüber dem jeweiligen Erwachsenenfahrpreis erhalten.
Linien im Los Pellworm: 1091 (Hafen – Kurzentrum – Kaydeich – Schmeerhörn – Tammwarftsweg – Alte Kirche – Gurde – Hooger Fähre – Westermühle – Schule – Schluthweg – Grüner Deich – Alte Post – Hafen – Tiefwasseranleger). Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/share/view/s37e9669b52ac49f7aefec1829308cdac/fo2a388c-af07-496d-94c4-f7f6ce196942
Die Leistung ist mit Fahrzeugmaterial geeigneter Kapazität zu erbringen. Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind zu berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Die Fahrzeuggrößen sind so ausreichend zu dimensionieren, dass eine regelmäßig wiederkehrende Auslastung von mehr als 80 % vermieden wird. Kurzfristige Auslastungen von mehr als 80 % der Platzkapazität auf kurzen Strecken in der Verkehrsspitze sind zulässig. Die zur Erbringung der Verkehrsleistung eingesetzten Fahrzeuge haben über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus mindestens nachstehende Kriterien zu erfüllen:
-Die im Taktverkehr eingesetzten Busse dürfen im Durchschnitt nicht älter als 15 Jahre sein. Das Höchstalter einzelner Fahrzeuge darf maximal 18 Jahre betragen. Für Kleinbusse im Rufbusverkehr gilt ein Höchstalter von 10 Jahren.
- Die im Taktverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen barrierefrei ausgestaltet sein. Sie müssen mindestens im vorderen Fahrzeugbereich bis zur zweiten Tür niederflurig sein und über mindestens sechs ohne Podest erreichbare Plätze verfügen. Zudem müssen ausgewiesene Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in Türnähe vorhanden und eindeutig gekennzeichnet sein. Die Fahrzeuge sind mit doppelbreiten Türen mit einer Mindesteinstiegsbreite von 850 mm auszustatten und müssen den einschlägigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Kleinbusse im Rufbusverkehr müssen die Mitnahme von Elektrorollstühlen, Kinderwagen und Gepäck jederzeit gewährleisten.
- Die Fahrzeuge des Taktverkehrs müssen über eine Fahrgastinformation mit Haltestelleninformationen verfügen. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen zudem mit einer Kennzeichnung von Fahrziel und Linie an der Fahrzeugfront sowie an der rechten Fahrzeugseite ausgestattet sein.
- Neufahrzeuge müssen mindestens die im Beschaffungsjahr geltenden Anforderungen an die Emissionsstandards erfüllen und die geltenden Geräuschgrenzwerte einhalten.
- Die Vertriebstechnik in den Fahrzeugen muss den Verkauf von Fahrausweisen des jeweils gültigen Tarifs ermöglichen.
- Eine Fensterbeklebung der Fahrzeuge, durch die der Blick der Fahrgäste nach außen wesentlich eingeschränkt wird, ist nicht zulässig. Werbung Dritter an den Außenflächen oder im Innenraum der Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
- Bei allen eingesetzten Fahrzeugen sind mindestens die Vorgaben des Design-Manual der NAH.SH GmbH Teil II-2 Nr. 02.7 umzusetzen.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2028
- Vertragsende
- 31.07.2038
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz0 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Kreis Nordfriesland ist Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Wenn eine eigenwirtschaftliche Bedienung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht sichergestellt ist, kommt die VO (EG) Nr. 1370/2007 zur Anwendung (vgl. § 8a Abs. 1 Satz 1 PBe … ganz lesenkürzer
Der Kreis Nordfriesland ist Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Wenn eine eigenwirtschaftliche Bedienung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht sichergestellt ist, kommt die VO (EG) Nr. 1370/2007 zur Anwendung (vgl. § 8a Abs. 1 Satz 1 PBefG). Der Kreis Nordfriesland als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 muss dann den Verkehr über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge sicherstellen. Der Kreis Nordfriesland beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Pellworm nach Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen des Linienbündels Pellworm als Gesamtleistung im technischen Los Pellworm i.S.v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst. Bei der vorliegenden Vorinformation handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Sie stellt zugleich die Vorabbekanntmachung im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG dar. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen oder die in diesem Dokument beschriebenen Standards nicht oder unvollständig erfüllen, sind gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen, es sei denn, der Kreis Nordfriesland erteilt gegenüber der Genehmigungsbehörde sein Einvernehmen zu den beantragten Abweichungen. Die Frist wird durch die hier vorliegende Vorinformation ausgelöst.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktstraße 6, 25813 Husum
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Vineta RolliCare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a111c00-d5fd-4b64-ad76-a55a5f604f89.