Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur, Rheinland-Pfalz
veröffentlicht 08.03.2025DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
- Laufzeit
- 38 Monate
- 01.10.2025 – …
- Lose
- 2
- Verfahren
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 38 Monate01.10.2025 – …
- Lose
- 2
- Verfahren
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Montabaur56410, Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.
Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028:
Los 1: 430: Steinebach – Hachenburg, 431: Hachenburg – Dreifelden – Wölferlingen – Selters, 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden.
Los 2: 432: Hartenfels – Steinen – Selters (Schulverkehr), 434: Ewighausen – Herschbach (b. Selters) (Schulverkehr), 435: Ewighausen – Selters (Schulverkehr), 436: Ewighausen – Wölferlingen (Kindergartenverkehr).
Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden.
Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (dort Anhang 1) entnommen werden. Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.westerwaldkreis.de/oepnv-bekanntmachungergaenzung.html abrufbar ist.
Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden.
Der Westerwaldkreis behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Insbesondere beabsichtigt der Westerwaldkreis die Fahrpläne zu überarbeiten zum Zweck der verbesserten Anschlussverknüpfung mit anderen Linien und zur Integration bisher im freigestellten Schülerverkehr durchgeführter Leistungen in den ÖPNV. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen.
Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)bauliche Gegebenheiten und verkehrsrechtliche Anforderungen dies zulassen und der Einsatz größerer Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen als unbedenklich angesehen wird.
Fahrzeuge müssen die Vorgaben der Abgasnorm „Euro VI“ bzw. „Euro 6d“ (oder höher) erfüllen oder "sauber" im Sinne der Definitionen unter § 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) sein. Abweichend von der o. g. Vorgabe sowie der Vorgaben unter Ziffer 1.2.1 in der Anlage zur Ergänzenden Information „Qualitätsanforderungen“ müssen Fahrzeuge auf den o. g. Linien, die ausschließlich auf Fahrten zum Einsatz kommen, für die Vorgaben der Kategorie 2 gelten, mindestens die Vorgabe der Abgasnorm „Euro V“ oder „EEV“ erfüllen (Erläuterung zur Fahrzeugqualität und Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz siehe Anlage „Vorgaben zum Fahrplan“).
Der Betreiber ist verpflichtet, den VRM-Verbundtarif in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der von der Gesellschafterversammlung der Verkehrsverbund Rhein- Mosel GmbH als Gruppe zuständiger Behörden erlassenen Allgemeinen Vorschrift anzuwenden bzw. Fahrscheine anderer Verbundunternehmen einschließlich des Deutschlandtickets anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen.
Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis Das Los 1 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: 430: Steinebach – Hachenburg, 431: Hachenburg – Dreifelden – Wölferlingen – Selters, 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden. Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung. | 38 Monate | – |
| 2 | Los 2: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis Das Los 2 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 2: 432: Hartenfels – Steinen – Selters (Schulverkehr), 434: Ewighausen – Herschbach (b. Selters) (Schulverkehr), 435: Ewighausen – Selters (Schulverkehr), 436: Ewighausen – Wölferlingen (Kindergartenverkehr). Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung. | 38 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 38 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz0 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist vo … ganz lesenkürzer
1) Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG. Der Antrag ist nicht bei dem Westerwaldkreis, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 1420, 56068 Koblenz, Tel: 0261 3029 0, www.lbm.rlp.de. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, müssen versagt werden. Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung einschließlich in der ergänzenden Information beschriebenen wesentlichen Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, können nach § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden. 2) Informationen zum Verfahren und zur obligatorischen Anordnung eines Betriebsübergangs und zur Einhaltung von sozialen Standards: Gemäß § 5 Abs. 4 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für öffentliche Dienstleistungsaufträge nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die §§ 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. S. 426) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. 3) Informationen zum Rechtsschutz: Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Mail: Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de, Tel.: 0613 116 2234. Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). 4) Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung. Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Regionale Gebietskörperschaft, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- 56410 Montabaur
- Website
- westerwaldkreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
- Zuschlag an Bietergemeinschaft Jung Bus GmbH & bkr mobility GmbH
- Zuschlag an Bietergemeinschaft Jung Bus GmbH & bkr mobility GmbH
- Zuschlag an Griesar Reisen GmbH
- Zuschlag an Griesar Reisen GmbH
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 20.02.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Rheinland-Pfalz (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Regio Bus Mitte GmbH6 Zuschläge
- Bischoff-Touristik GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Taxi am Rhein4 Zuschläge
- dh-logtrans UG4 Zuschläge
- Busunternehmen Tanja Zimmermann3 Zuschläge
- Mayener Kleinbus und Mietwagen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a84a5313-51c3-488f-8026-9220c554d92f.