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Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur, Rheinland-Pfalz

veröffentlicht 08.03.2025DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
38 Monate01.10.2025 – …
Lose
2
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.

Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028:

Los 1: 430: Steinebach – Hachenburg, 431: Hachenburg – Dreifelden – Wölferlingen – Selters, 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden.

Los 2: 432: Hartenfels – Steinen – Selters (Schulverkehr), 434: Ewighausen – Herschbach (b. Selters) (Schulverkehr), 435: Ewighausen – Selters (Schulverkehr), 436: Ewighausen – Wölferlingen (Kindergartenverkehr).

Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden.

Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (dort Anhang 1) entnommen werden. Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.westerwaldkreis.de/oepnv-bekanntmachungergaenzung.html abrufbar ist.

Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden.

Der Westerwaldkreis behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Insbesondere beabsichtigt der Westerwaldkreis die Fahrpläne zu überarbeiten zum Zweck der verbesserten Anschlussverknüpfung mit anderen Linien und zur Integration bisher im freigestellten Schülerverkehr durchgeführter Leistungen in den ÖPNV. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen.

Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)bauliche Gegebenheiten und verkehrsrechtliche Anforderungen dies zulassen und der Einsatz größerer Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen als unbedenklich angesehen wird.

Fahrzeuge müssen die Vorgaben der Abgasnorm „Euro VI“ bzw. „Euro 6d“ (oder höher) erfüllen oder "sauber" im Sinne der Definitionen unter § 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) sein. Abweichend von der o. g. Vorgabe sowie der Vorgaben unter Ziffer 1.2.1 in der Anlage zur Ergänzenden Information „Qualitätsanforderungen“ müssen Fahrzeuge auf den o. g. Linien, die ausschließlich auf Fahrten zum Einsatz kommen, für die Vorgaben der Kategorie 2 gelten, mindestens die Vorgabe der Abgasnorm „Euro V“ oder „EEV“ erfüllen (Erläuterung zur Fahrzeugqualität und Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz siehe Anlage „Vorgaben zum Fahrplan“).

Der Betreiber ist verpflichtet, den VRM-Verbundtarif in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der von der Gesellschafterversammlung der Verkehrsverbund Rhein- Mosel GmbH als Gruppe zuständiger Behörden erlassenen Allgemeinen Vorschrift anzuwenden bzw. Fahrscheine anderer Verbundunternehmen einschließlich des Deutschlandtickets anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen.

Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis

Das Los 1 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: 430: Steinebach – Hachenburg, 431: Hachenburg – Dreifelden – Wölferlingen – Selters, 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden. Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.

38 Monate–
2
Los 2: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis

Das Los 2 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 2: 432: Hartenfels – Steinen – Selters (Schulverkehr), 434: Ewighausen – Herschbach (b. Selters) (Schulverkehr), 435: Ewighausen – Selters (Schulverkehr), 436: Ewighausen – Wölferlingen (Kindergartenverkehr). Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.

38 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
38 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist vo … ganz lesen1) Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG. Der Antrag ist nicht bei dem Westerwaldkreis, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 1420, 56068 Koblenz, Tel: 0261 3029 0, www.lbm.rlp.de. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, müssen versagt werden. Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung einschließlich in der ergänzenden Information beschriebenen wesentlichen Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, können nach § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden. 2) Informationen zum Verfahren und zur obligatorischen Anordnung eines Betriebsübergangs und zur Einhaltung von sozialen Standards: Gemäß § 5 Abs. 4 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für öffentliche Dienstleistungsaufträge nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die §§ 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. S. 426) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. 3) Informationen zum Rechtsschutz: Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Mail: Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de, Tel.: 0613 116 2234. Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). 4) Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung. Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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61vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (183 Lose mit Angabe)
1,25 Mio. €Zuschlagswert im Median
513.048 € – 2,42 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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