Vergabe von Nachunternehmeraufträgen durch die VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH - Verkehrsleistungen im ÖPNV in vier Losen im Landkreis Elbe-Elster
VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH · Finsterwalde, Brandenburg
Aktenzeichen VMEE/2027/01-04veröffentlicht 06.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 2,73 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.09.2027 – 31.08.2037
- Lose
- 4
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,73 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 10 Jahre01.09.2027 – 31.08.2037
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Finsterwalde03238, Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigconnect.vcdb.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Tagen
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 23 Tagenan VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 2 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 10 MonatenLaufzeit bis 31.08.2037
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH (VMEE). Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Durchführung von Linienverkehrsleistungen mit Kraftomnibussen einschließlich der hierfür erforderlichen betrieblichen Leistungen. Die Vergabe erfolgt in vier Losen. In den Losen 1 und 3 können ergänzend Leistungen des Linienbedarfsverkehrs Bestandteil der Leistung sein. Einzelheiten zu Art, Umfang und Anforderungen der zu erbringenden Verkehrsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Linienverkehr und Linienbedarfsverkehr Gegenstand des Loses 1 ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH. Das Los umfasst die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen (Anlage C des Nachunternehmervertrages), näher bezeichneten Linienverkehrsleistungen sowie die dort vorgesehenen Leistungen des Linienbedarfsverkehrs. Art und Umfang der Leistungen sowie die zu bedienenden Linien, Fahrplanleistungen und weiteren betrieblichen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. | 10 Jahre | 800.000 € |
| 2 | Los 2 Linienverkehr Gegenstand des Loses 2 ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH. Das Los umfasst die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen (Anlage C des Nachunternehmervertrages), näher bezeichneten Linienverkehrsleistungen. Art und Umfang der Leistungen sowie die zu bedienenden Linien, Fahrplanleistungen und weiteren betrieblichen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. | 10 Jahre | 700.000 € |
| 3 | Los 3 Linienverkehr und Linienbedarfsverkehr Gegenstand des Loses 3 ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH. Das Los umfasst die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen (Anlage C des Nachunternehmervertrages), näher bezeichneten Linienverkehrsleistungen sowie die dort vorgesehenen Leistungen des Linienbedarfsverkehrs. Art und Umfang der Leistungen sowie die zu bedienenden Linien, Fahrplanleistungen und weiteren betrieblichen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. | 10 Jahre | 900.000 € |
| 5 | Los 4 Linienverkehr Gegenstand des Loses 4 ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH. Das Los umfasst die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen (Anlage C des Nachunternehmervertrages), näher bezeichneten Linienverkehrsleistungen. Art und Umfang der Leistungen sowie die zu bedienenden Linien, Fahrplanleistungen und weiteren betrieblichen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. | 10 Jahre | 330.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich ist der nach den Vorgaben des Formblatts P 1 – Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt – für das Los ermittelte Angebotspreis. Dieser berücksichtigt bei Los 1 sowohl die angebotenen Preise für die Leistungen des Linienverkehrs als auch die angebotenen Preise für den Linienbedarfsverkehr unter Zugrundelegung der im Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt vorgegebenen Leistungsmengen und kalkulatorischen Abrufquoten. Soweit ein zulässiges alternatives Umsetzungskonzept für den Linienbedarfsverkehr mit gesondertem Preis angeboten wird, werden das reguläre Angebot und das alternative Umsetzungskonzept als eigenständige Preisalternativen gewertet; maßgeblich ist der jeweils niedrigste zuschlagsfähige Preis. Die Einzelheiten der Preisermittlung ergeben sich aus dem Formblatt P 1. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt unter Beachtung der losübergreifenden Zuschlagslimitierung. Angebote können für eines, mehrere oder sämtliche vier Lose abgegeben werden; grundsätzlich kann ein Bieter den Zuschlag für höchstens drei Lose erhalten. Hat ein Bieter bei mehr als drei Losen jeweils das preislich günstigste zuschlagsfähige Angebot abgegeben, wird diejenige zulässige Zuschlagskombination ermittelt, die unter Berücksichtigung der maßgeblichen Wertungspreise sämtlicher vier Lose zum niedrigsten Gesamtpreis für den Auftraggeber führt. Dabei wird für das verbleibende Los das jeweils nächstgünstigste zuschlagsfähige Angebot eines anderen Bieters berücksichtigt. Bei mehreren Zuschlagskombinationen mit demselben niedrigsten Gesamtpreis entscheidet das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Losverfahren. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage A des Nachunternehmervertrages). Abweichend von der Begrenzung auf drei Lose kann einem Bieter auch für das vierte Los der Zuschlag erteilt werden, wenn für dieses Los kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters vorliegt.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- … bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2027
- Vertragsende
- 31.08.2037
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- connect.vcdb.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bewerber müssen die in den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Gefordert werden insbesondere die verlangten Umsatzangaben, eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, 3 … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Bewerber müssen die in den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Gefordert werden insbesondere die verlangten Umsatzangaben, eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, 3 PBZugV (Stichtag höchstens zwölf Monate vor Teilnahmeantrag), der Nachweis bzw. die Zusicherung einer angemessenen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung sowie mindestens eine geeignete Referenz über vergleichbare Personenverkehrsleistungen mit Kraftomnibussen. Ferner ist mindestens eine Genehmigung nach dem PBefG für Linien- oder Gelegenheitsverkehr erforderlich.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Teilnahmeverfahren: Eignungs- und Auswahlkriterien Der Teilnahmewettbewerb dient der Prüfung der Ausschlussgründe und der Eignung sowie, bei mehr als drei geeigneten Bewerbern je Los, deren vergleichender Auswahl. Je Los werden höchstens drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufge … ganz lesenkürzer
Teilnahmeverfahren: Eignungs- und Auswahlkriterien Der Teilnahmewettbewerb dient der Prüfung der Ausschlussgründe und der Eignung sowie, bei mehr als drei geeigneten Bewerbern je Los, deren vergleichender Auswahl. Je Los werden höchstens drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei höchstens drei geeigneten Bewerbern findet keine vergleichende Auswahlwertung statt. Die Bewerber müssen die in den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Gefordert werden insbesondere die verlangten Umsatzangaben, eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, 3 PBZugV (Stichtag höchstens zwölf Monate vor Teilnahmeantrag), der Nachweis bzw. die Zusicherung einer angemessenen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung sowie mindestens eine geeignete Referenz über vergleichbare Personenverkehrsleistungen mit Kraftomnibussen. Ferner ist mindestens eine Genehmigung nach dem PBefG für Linien- oder Gelegenheitsverkehr erforderlich. Die Mindestanforderungen werden ausschließlich mit „erfüllt/nicht erfüllt“ bewertet. Übersteigt die Zahl geeigneter Bewerber drei, erfolgt die Auswahl je Los anhand von höchstens drei Referenzen und einer Gesamtwertung von maximal 100 Punkten. Lose 1 und 3: vergleichbare Erfahrung im straßengebundenen Linienverkehr max. 50 Punkte, Größenordnung der nachgewiesenen Verkehrsleistung max. 30 Punkte, Erfahrung mit Rufbus-/Linienbedarfsverkehren max. 20 Punkte. Lose 2 und 4: vergleichbare Erfahrung im straßengebundenen Linienverkehr max. 60 Punkte, Größenordnung der nachgewiesenen Verkehrsleistung max. 40 Punkte; Rufbus-/Linienbedarfsverkehr wird nicht gesondert bewertet. Linienverkehr: Je wertungsfähiger Referenz werden 10 Punkte vergeben (max. drei Referenzen). Zusätzlich werden bei Losen 1/3 20 Punkte, bei Losen 2/4 30 Punkte vergeben, wenn mindestens eine Referenz einen regelmäßigen Linienbetrieb mit eigenverantwortlicher oder vergleichbarer Fahrzeug-/Personaldisposition und laufender Betriebssteuerung umfasst. Größenordnung der Verkehrsleistung: Maßgeblich ist die höchste durchschnittliche Jahresfahrleistung einer der berücksichtigten Referenzen im Verhältnis zur Jahresgesamtfahrleistung des jeweiligen Loses. Lose 1/3: unter 50 % = 10 Punkte; 50 % bis unter 125 % = 20 Punkte; ab 125 % = 30 Punkte. Lose 2/4: unter 50 % = 10 Punkte; 50 % bis unter 125 % = 25 Punkte; ab 125 % = 40 Punkte. Linien-/Linienbedarfsverkehr (nur Lose 1/3): Je 5 Punkte werden vergeben für (1) Referenz mit bestellabhängigem fahrplan- und linienweggebundenem Rufbusverkehr, (2) Referenz mit flexiblem bedarfsgesteuertem Verkehr ohne feste Linienweg- und/oder Fahrplanbindung, (3) Erfahrung mit beiden Verkehrsformen bzw. deren gemeinsamer betrieblicher Organisation sowie (4) mindestens zwölfmonatigem Regelbetrieb eines bedarfsgesteuerten Verkehrs mit eigenverantwortlicher operativer Disposition; insgesamt max. 20 Punkte. Die Rangfolge wird für jedes Los gesondert nach der Gesamtpunktzahl gebildet; die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Auswahlwertung wird nicht in die spätere Zuschlagswertung übernommen. Im Übrigen gelten die ausführlichen Regelungen der Teilnahmeunterlagen.
Lose 2, 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich ist der nach den Vorgaben des Formblatts P 1 – Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt – für Los 2 ermittelte Angebotspreis für die Leistungen des Linienverkehrs. Die Einzelheiten der Preisermittlung ergeben sich aus dem Formblatt P 1. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt unter Beachtung der losübergreifenden Zuschlagslimitierung. Angebote können für eines, mehrere oder sämtliche vier Lose abgegeben werden; grundsätzlich kann ein Bieter den Zuschlag für höchstens drei Lose erhalten. Hat ein Bieter bei mehr als drei Losen jeweils das preislich günstigste zuschlagsfähige Angebot abgegeben, wird diejenige zulässige Zuschlagskombination ermittelt, die unter Berücksichtigung der maßgeblichen Wertungspreise sämtlicher vier Lose zum niedrigsten Gesamtpreis für den Auftraggeber führt. Für das verbleibende Los wird dabei das jeweils nächstgünstigste zuschlagsfähige Angebot eines anderen Bieters berücksichtigt. Bei mehreren Zuschlagskombinationen mit demselben niedrigsten Gesamtpreis entscheidet das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Losverfahren. Abweichend von der Begrenzung auf drei Lose kann auch für das vierte Los der Zuschlag erteilt werden, wenn hierfür kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters vorliegt.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- … bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2027
- Vertragsende
- 31.08.2037
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- connect.vcdb.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung2 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bewerber müssen die in den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Gefordert werden insbesondere die verlangten Umsatzangaben, eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, 3 … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Bewerber müssen die in den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Gefordert werden insbesondere die verlangten Umsatzangaben, eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, 3 PBZugV (Stichtag höchstens zwölf Monate vor Teilnahmeantrag), der Nachweis bzw. die Zusicherung einer angemessenen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung sowie mindestens eine geeignete Referenz über vergleichbare Personenverkehrsleistungen mit Kraftomnibussen. Ferner ist mindestens eine Genehmigung nach dem PBefG für Linien- oder Gelegenheitsverkehr erforderlich.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Teilnahmeverfahren: Eignungs- und Auswahlkriterien Der Teilnahmewettbewerb dient der Prüfung der Ausschlussgründe und der Eignung sowie, bei mehr als drei geeigneten Bewerbern je Los, deren vergleichender Auswahl. Je Los werden höchstens drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufge … ganz lesenkürzer
Teilnahmeverfahren: Eignungs- und Auswahlkriterien Der Teilnahmewettbewerb dient der Prüfung der Ausschlussgründe und der Eignung sowie, bei mehr als drei geeigneten Bewerbern je Los, deren vergleichender Auswahl. Je Los werden höchstens drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei höchstens drei geeigneten Bewerbern findet keine vergleichende Auswahlwertung statt. Die Bewerber müssen die in den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Gefordert werden insbesondere die verlangten Umsatzangaben, eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, 3 PBZugV (Stichtag höchstens zwölf Monate vor Teilnahmeantrag), der Nachweis bzw. die Zusicherung einer angemessenen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung sowie mindestens eine geeignete Referenz über vergleichbare Personenverkehrsleistungen mit Kraftomnibussen. Ferner ist mindestens eine Genehmigung nach dem PBefG für Linien- oder Gelegenheitsverkehr erforderlich. Die Mindestanforderungen werden ausschließlich mit „erfüllt/nicht erfüllt“ bewertet. Übersteigt die Zahl geeigneter Bewerber drei, erfolgt die Auswahl je Los anhand von höchstens drei Referenzen und einer Gesamtwertung von maximal 100 Punkten. Lose 1 und 3: vergleichbare Erfahrung im straßengebundenen Linienverkehr max. 50 Punkte, Größenordnung der nachgewiesenen Verkehrsleistung max. 30 Punkte, Erfahrung mit Rufbus-/Linienbedarfsverkehren max. 20 Punkte. Lose 2 und 4: vergleichbare Erfahrung im straßengebundenen Linienverkehr max. 60 Punkte, Größenordnung der nachgewiesenen Verkehrsleistung max. 40 Punkte; Rufbus-/Linienbedarfsverkehr wird nicht gesondert bewertet. Linienverkehr: Je wertungsfähiger Referenz werden 10 Punkte vergeben (max. drei Referenzen). Zusätzlich werden bei Losen 1/3 20 Punkte, bei Losen 2/4 30 Punkte vergeben, wenn mindestens eine Referenz einen regelmäßigen Linienbetrieb mit eigenverantwortlicher oder vergleichbarer Fahrzeug-/Personaldisposition und laufender Betriebssteuerung umfasst. Größenordnung der Verkehrsleistung: Maßgeblich ist die höchste durchschnittliche Jahresfahrleistung einer der berücksichtigten Referenzen im Verhältnis zur Jahresgesamtfahrleistung des jeweiligen Loses. Lose 1/3: unter 50 % = 10 Punkte; 50 % bis unter 125 % = 20 Punkte; ab 125 % = 30 Punkte. Lose 2/4: unter 50 % = 10 Punkte; 50 % bis unter 125 % = 25 Punkte; ab 125 % = 40 Punkte. Linien-/Linienbedarfsverkehr (nur Lose 1/3): Je 5 Punkte werden vergeben für (1) Referenz mit bestellabhängigem fahrplan- und linienweggebundenem Rufbusverkehr, (2) Referenz mit flexiblem bedarfsgesteuertem Verkehr ohne feste Linienweg- und/oder Fahrplanbindung, (3) Erfahrung mit beiden Verkehrsformen bzw. deren gemeinsamer betrieblicher Organisation sowie (4) mindestens zwölfmonatigem Regelbetrieb eines bedarfsgesteuerten Verkehrs mit eigenverantwortlicher operativer Disposition; insgesamt max. 20 Punkte. Die Rangfolge wird für jedes Los gesondert nach der Gesamtpunktzahl gebildet; die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Auswahlwertung wird nicht in die spätere Zuschlagswertung übernommen. Im Übrigen gelten die ausführlichen Regelungen der Teilnahmeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH
- Anschrift
- Nach dem Horst 43, 03238 Finsterwalde
- Kontakt
- info@
vmee.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Brandenburg (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fahrservice S. Kortschlag GmbH8 Zuschläge
- DRK-KV MOL-Ost.e.V5 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.5 Zuschläge
- Taxibetrieb Matthias Neumann5 Zuschläge
- Überlandverkehr Thomas Präkelt5 Zuschläge
- Busreisen Heinz Palm GbR3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7f27457-d654-4d4b-9c87-49557d687477.