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Vergabe von Linienverkehren nach § 42 PBefG für den Westerwaldkreis

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Los 1veröffentlicht 02.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 733 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre15.12.2024 – 09.12.2028
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdaisikomm.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über daisikomm.de
    vor 24 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 09.12.2028
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 15.12.2024 bis zum 09.12.2028 in drei Losen: Los 1 = Linie 439 (Hachenburg-Selters-Marienhausen-Dierdorf-Koblenz), Los 2 = Linie 419 (Höhr-Grenzhausen-Sessenbach-Nauort-Stromberg-Koblenz), Linie 964 (Ransbach-Baumbach-Sessenbach-Nauort-Stromberg), Linie 968 (Höhr-Grenzhausen Schulzentrum-Höhr-Grenzhausen Goethe Schule), Linie 970 (Deesen-Nauort-Vallendar), Linie 467 (Siershahn-Ransbach-Baumbach-Hilgert-Höhr-Grenzhausen), Los 3 = Linie 461 (Selters-Dierdorf-Sessenhausen-Ransbach-Baumbach-Höhr-Grenzhausen), Linie 958 (Niedersayn-Selters-Mogendorf-Montabaur-Dernbach), Linie 956 (Krümmel-Sessenhausen-Marienrachdorf). Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Linie 439

Der Landkreis Westerwald beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die Linie 439 (Hachenburg-Selters-Marienhausen-Dierdorf-Koblenz) einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 15.12.2024 bis zum 09.12.2028. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

4 Jahre–
2
Los 2: Linien 419, 964, 968, 970, 467

Der Landkreis Westerwald beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die Linie 419 (Höhr-Grenzhausen-Sessenbach-Nauort-Stromberg-Koblenz), Linie 964 (Ransbach-Baumbach-Sessenbach-Nauort-Stromberg), Linie 968 (Höhr-Grenzhausen Schulzentrum-Höhr-Grenzhausen Goethe Schule), Linie 970 (Deesen-Nauort-Vallendar), Linie 467 (Siershahn-Ransbach-Baumbach-Hilgert-Höhr-Grenzhausen) einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 15.12.2024 bis zum 09.12.2028. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

4 Jahre–
3
Los 3: Linien 461, 958, 956

Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die Linie 461 (Selters-Dierdorf-Sessenhausen-Ransbach-Baumbach-Höhr-Grenzhausen), Linie 958 (Niedersayn-Selters-Mogendorf-Montabaur-Dernbach), Linie 956 (Krümmel-Sessenhausen-Marienrachdorf) einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 15.12.2024 bis zum 09.12.2028. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Erforderlich ist ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Datum der Teilnahmefrist) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes des Bieters. Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, bzw. von dem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
Kriterium
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 4.4) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 4.2 und 4.3), einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie die Eigener … ganz lesenIm Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 4.4) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 4.2 und 4.3), einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 4.7) abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann eine (abgekürzte) Bezeichnung der Gemeinschaft als „Bieter“ gewählt werden, wenn diese Bezeichnung hinreichend eindeutig und bestimmt ist und die geforderten Angaben zu den Mitgliedern aus den weiteren Angaben und Unterlagen (Formblatt 4.4 Erklärung Bietergemeinschaft) hervorgehen.
Kriterium
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt 4.5. Im Falle der Eignungsleihe ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des eignungsleihenden Unternehmens sowie dessen Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 4.2 und 4.3) einzureichen.
Kriterium
Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen (Formblatt 4.6).
Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket der EU (VO (EU) 2022/576 Russland), Formblatt 4.7. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 4.9.0. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG als Unternehmer gemäß … ganz lesenErforderlich ist eine Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 4.9.0. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG als Unternehmer gemäß § 3 Abs. 2 PBefG. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Kriterium
Erforderlich ist die Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Falls durch den Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. … ganz lesenErforderlich ist die Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Falls durch den Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der verfügbaren Jahre vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Kriterium
Erforderlich ist die Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit für das jeweils angebotene Los bzw. die jeweils angebotene Loskombination mit Angabe zum vorhandenen Eigenkapital, Formblatt 4.9.1 - 4.9.6. Das nachzuweisende Eigenkapitel, wie es im zuletzt erstellten Jahre … ganz lesenErforderlich ist die Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit für das jeweils angebotene Los bzw. die jeweils angebotene Loskombination mit Angabe zum vorhandenen Eigenkapital, Formblatt 4.9.1 - 4.9.6. Das nachzuweisende Eigenkapitel, wie es im zuletzt erstellten Jahresabschluss ausgewiesen ist, muss abhängig von dem angebotenen Los bzw. der angebotenen Loskombination mindestens dem folgenden Wert entsprechen: Los 1 = 14.000 Euro. Bei Abgabe für Loskombinationen gelten die folgenden Werte: Los 1+2: 49.000 € (Formblatt 4.9.4) & Los 1+3: 64.000 € (Formblatt 4.9.5). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme, d.h. mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von … ganz lesenErforderlich ist eine Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme, d.h. mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mind. 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person, für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug oder die Abgabe einer Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, Formblatt 4.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu Referenzprojekten, Formblatt 4.11.1. Mindestanforderung: Es ist mindestens ein Referenzprojekt über Leistungen, die mit der hiesigen Ausschreibung vergleichbar sind, anzugeben, welches die zwei folgenden Schwellwerte erfüllt: Schwellwert 1: 17.000 Fahrplan-Kil … ganz lesenErforderlich ist eine Eigenerklärung zu Referenzprojekten, Formblatt 4.11.1. Mindestanforderung: Es ist mindestens ein Referenzprojekt über Leistungen, die mit der hiesigen Ausschreibung vergleichbar sind, anzugeben, welches die zwei folgenden Schwellwerte erfüllt: Schwellwert 1: 17.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG ; vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen mit eigener Konzession nach § 42 PBefG mit eigenem Vertrieb und eigener Einnahmenabrechnung bei einer Verbundabrechnungsstelle durch den Unternehmer selbst sowie die laufende Teilnahme an einem Einnahmeaufteilungsverfahren; Schwellwert 2: 26.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als selbstständiges Unternehmen mit eigenen Bussen und eigener Fahrpersonale, auch als Subunternehmerleistung. Die genannten Schwellenwerte müssen durch die vorgelegten Referenzen insgesamt erfüllt werden; die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen kann sich daher auch aus mehreren Referenzprojekten kumuliert ergeben. Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum 01.01.2020 bis zum Schluss der Angebotsfrist stammen und in diesem Zeitraum mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein. Die Referenzanforderung muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Bei Abgabe auf Loskombinationen sind die Schwellenwerte der einzelnen Lose zu addieren und die entsprechenden Formblätter 4.11.4-4.11.6 sind zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.12.2024
Vertragsende
09.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Gemäß § 6 des Verkehrsvertrages obliegt die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes dem Auftraggeber kraft gesetzlicher Aufgabenzuweisung (vgl. § 5 Abs. 1 NVG RLP). Er muss zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Verkehrsinteresse Zu-, Ab- und Umbestellun … ganz lesenGemäß § 6 des Verkehrsvertrages obliegt die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes dem Auftraggeber kraft gesetzlicher Aufgabenzuweisung (vgl. § 5 Abs. 1 NVG RLP). Er muss zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Verkehrsinteresse Zu-, Ab- und Umbestellungen vornehmen können, ohne dass dies der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Dies schließt auch Veränderungen des Linienverlaufs und Linienverlängerungen oder -verkürzungen ein, soweit dies aus Sicht des Auftraggebers der Befriedigung von aus dem Bedienungsraum resultierenden Verkehrsbedürfnissen dient. Die Erhöhung der jährlich zu erbringenden Verkehrsmenge ist durch Zubestellungen jedoch nur in einem Korridor von bis zu insgesamt 25% des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Vollkostenpreises zulässig. Bei Zu-, Ab- und Umbestellungen innerhalb des Korridors von +/- 25% des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Vollkostenpreises ist der Zuschuss auf der Grundlage der vom Auftragnehmer im Preisblatt ausgewiesenen Kostensätze anzupassen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
daisikomm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Ei … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.daisikomm.de/verfahren/D24842 barrierefrei zur Verfügung gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständ … ganz lesen1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.daisikomm.de/verfahren/D24842 barrierefrei zur Verfügung gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4.5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. 3. Das Verfahren wird über die eVergabeplattform https://www.daisikomm.de/verfahren/D24842 durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

61vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (183 Lose mit Angabe)
1,25 Mio. €Zuschlagswert im Median
513.048 € – 2,42 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 862383dd-f03d-4219-8b62-97f4c1f22cdc.