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Vergabe von Leistungen zur Bauleitplanung und von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke einschließl. örtlicher Bauüberwachung zur Erschließung des Baugebiets „Weizenstraße, Raitersaich“ in Roßtal

Markt Roßtal · Roßtal, Bayern

Aktenzeichen 80633-2023veröffentlicht 27.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Roßtal90574, Landkreis Fürth, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind Planungsleistungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans sowie Ingenieurleistungen zur Objektplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen gem. §§ 41 Nr. 1 und 2, 45 Nr. 1 HOAI, Leistungsphase 1 bis einschließlich 9 gem. §§ 43 Abs. 1, 47 Abs. 1 HOAI, welche im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Weizenstraße Raitersaich“ in Roßtal neu errichtet werden sollen. Das vertragsgegenständliche Baugebiet „Weizenstraße Raitersaich“ ist Bestandteil des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 68 „Weizenstraße Raitersaich“ des Auftraggebers, der das Gebiet im östlichen Bereich des Ortsteils Raitersaich betrifft; das Gebiet liegt derzeit im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um Baurecht zu schaffen, ist somit die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans gem. §§ 8 und 9 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplans und die damit einhergehende 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurden am 25.07.2022 vom Auftraggeber beschlossen. Durch die Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden, um Wohnbauflächen zu verwirklichen und diese Bauparzellen nach dem Roßtaler Baulandmodell zu veräußern. Zudem sollen die Voraussetzungen für voraussichtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen und wasserschutzrechtliche Vorkehrungen, die zur Entwicklung des Baugebietes notwendig sind, sowie Entwicklungsmöglichkeiten für den bestehenden Spielplatz geschaffen werden. Dabei soll der aktuellen Nachfrage an Wohnbauflächen nachhaltig und zukunftsorientiert Rechnung getragen werden. Durch die günstige Lage des geplanten Baugebietes an den ÖPNV (S-Bahn S4), die Raitersaich mit der Metropole Nürnberg verbindet, können die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung erfüllt werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Bewertung der einzureichenden Planungsskizze(n) samt Erläuterungsbericht im Hinblick auf a) Flächensparsamkeit, d.h. mit einer möglichst hohen Nettobaufläche (1 bis 5 Punkte, Faktor 20, max. 100 von 500 Punkten), b) eine kostengünstige Erschließung (1 bis 5 Punkte, Faktor 20, max. 100 von 500 Punkten), c) Gebietsverträglichkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Ortsstruktur (1 bis 5 Punkte, Faktor 20, max. 100 von 500 Punkten). Mit der Abgabe des Honorarangebotes hat der Bieter (eine) Planungsskizze(n) sowie einen (kurzen) schriftlichen Erläuterungsbericht (nicht mehr als 10 Seiten im DINA4-Format) vorzulegen. Eingereichte Planungsskizzen samt Erläuterungsbericht werden – je Bieter – pauschal mit € 3.000,00 netto auf Rechnung vergütet, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: ­- Der Bieter hat ein der Ausschreibung entsprechendes, wertbares Erstangebot und – nach Aufforderung durch die Auftraggeber – weitere vollständige und wertbare Folgeangebote, jeweils mit den geforderten Unterlagen, fristgerecht abgegeben; ­- der Bieter hat sich aktiv an allen Phasen des Verhandlungsverfahrens beteiligt, insbesondere an allen eingeforderten Verhandlungsrunden. Mit der / den Planungsskizzen und dem schriftlichen Erläuterungsbericht sollen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien mögliche Lösungsansätze des Bieters zu folgenden Vorgaben dargestellt werden: Das Gebiet soll mit Geschosswohnungsbau, Doppel- und Reihenhäuser sowie Einfamilienhäuser beplant werden. Der Markt legt Wert darauf, dass möglichst viel Nettobaufläche entsteht. Die Planung soll gebietsverträglich sein und sich dem städtebaulichem Umfeld anpassen. Mit „Wohnen“ soll nur die Fläche überplant werden, die auch schon im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gekennzeichnet ist. Auf die Fläche, die im Flächennutzungsplan als Spielplatz und Flächen für die Landwirtschaft gekennzeichnet sind, sollen Ausgleichsflächen, Regenrückhaltung, Spielflächen, usw. entstehen (kein „Wohnen“). Verkehrlich ist das Planungsgebiet über die Kreisstraße FÜ 22 (DTV = 2.474; SV 67; Verkehrsstärke nach BaySiS), die nicht in der Straßenbaulast des Marktes Roßtal liegt, angeschlossen. „Kanal und Wasser“ ist in der Müncherlbacher Str. (FÜ22), in der Ackerstraße und in der Weizenstraße vorhanden. Die Planungsskizze(n) soll(en) mindestens die Verkehrswege, den Anschluss an die FÜ22 und innerhalb der Wohnbauflächen die jeweiligen Gebäudearten aufzeigen werden. Es können auch innovative Ideen zum Umweltschutz (Schonungsgebot Trinkwasser, Schwammstadt usw.) mit dargestellt werden. Die Freileitung auf dem Gebiet muss nicht beachtet werden (wird verlegt). Vor diesem Hintergrund werden die Punkte auf Basis der bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut erfüllt; - 4 Punkte: Das Kriterium wird gut erfüllt; - 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend erfüllt; - 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend erfüllt; - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt.
Preis
Das zu wertende Honorarangebot wird aus der Summe folgender Bestandteile ermittelt: - Für den Bebauungsplan wird eine Fläche von 5,7 ha und für die Änderung des Flächennutzungsplanes eine Fläche von 1,27 ha zugrunde gelegt; - Nettohonorar gemäß § 44 HOAI, welches sich aus der Honorarzone II, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten in Höhe eines Betrages von 800.000,00 EUR für Abwasser und von 450.000,00 für Wasser (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet; - Nettohonorar gemäß § 48 HOAI, welches sich aus der Honorarzone II, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten in Höhe eines Betrages von 950.000,00 EUR (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet; - Summe der angebotenen Teilpauschale für die abgefragten besonderen Leistungen; - Summe der angebotenen Stundensätze jeweils mit 50 multipliziert; - Betrag, welcher sich aus der angebotenen Prozentsatz für die Nebenkosten auf die Summe der vorgenannten Honorarbestandteile ergibt. Das ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktezahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Mindestkriterium).
Kriterium
(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV (Mindestkriterium) bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckung … ganz lesen(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV (Mindestkriterium) bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 3.000.000 EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. (2) Vorlage einer Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 500 Punkten), d.h. Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 Punkte (0 P.), mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit 1 Punkt (1 P.), mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 6 mit 2 Punkte (2 P.), mehr als EUR Mio. 6 bis einschließlich EUR Mio. 9 mit 3 Punkte (3 P.), mehr als EUR Mio. 9 bis einschließlich EUR Mio. 12 mit 4 Punkte (4 P.), und mehr als EUR Mio. 12 mit 5 Punkte (5 P.) bewertet.
Kriterium
(1) Angaben über den vorgesehenen Projektleiter gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV sowie dessen Berufserfahrung im Hinblick auf Baumaßnahmen kommunaler Auftraggeber in Jahren (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 500 Punkten), bei unter bis einschl. 3 Jahren mit 0 P., mehr als … ganz lesen(1) Angaben über den vorgesehenen Projektleiter gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV sowie dessen Berufserfahrung im Hinblick auf Baumaßnahmen kommunaler Auftraggeber in Jahren (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 500 Punkten), bei unter bis einschl. 3 Jahren mit 0 P., mehr als 3 bis einschl. 6 Jahre mit 1 P., mehr als 6 Jahre bis einschl. 9 Jahren mit 2 P., mehr als 9 Jahre bis einschl. 12 Jahre mit 3 P., mehr als 12 Jahren bis einschl. 15 Jahren mit 4 P., mehr als 15 Jahren mit 5 P. Die fachliche Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters ist durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. (2) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter (MA) inkl. Führungskräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 500 Punkten), bei einer durchschnittlichen Anzahl bis einschließlich 2 MA mit 0 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 5 MA mit 1 P., mehr als 5 MA bis einschließlich 10 MA mit 2 P., mehr als 10 MA bis einschließlich 15 MA mit 3 P., mehr als 15 MA bis einschließlich 20 MA mit 4 P., mehr als 20 MA mit 5 P. (3) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV: - im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Nachweis bspw. durch Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens); - bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen; - bei der Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazität eines anderen Unternehmens wird die Zurverfügungstellung des Eignungskriteriums in Form einer gemeinsamen (=gesamtschuldnerische) Haftung durch das vorgenannte Unternehmen verlangt; auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bewerber eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht. (4) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV; (5) Drei personenbezogene Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 40, max. 200 von 500 Punkten) und drei unternehmensbezogene Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 30, max. 150 von 500 Punkten) über vergleichbare Leistungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend drei personenbezogene Referenzen des vorgesehenen Projektleiters und nicht zwingend drei unternehmensbezogene Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei personenbezogene Referenzen des vorgesehenen Projektleiters und/oder mehr als drei unternehmensbezogene Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Personenbezogene Referenzen für den Projektleiter und Referenzen des Unternehmens/der Bietergemeinschaft dürfen identisch sein, sofern die angegebenen personenbezogenen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters auch im Unternehmen des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn - die Maßnahme Planungsleistungen für die Erschließung von Baugebieten betrifft (Leistungen der Bauleitplanung und / oder Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke und / oder Verkehrsanlagen) und - im Zeitraum von 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurde, wobei die Maß …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43bced55-543a-4e93-867d-e596e52322b3.