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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vergabe von Dienstleistungen zur Gehölzpflege am Rheinufer auf Flächen des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 558-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 558-25veröffentlicht 02.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 124 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate01.10.2026 – 31.07.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 38 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Im Zuge dieser Ausschreibung werden Gehölzpflege-, Fäll- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer ausgeschrieben. - Die Leistung wird in drei Gebietslose aufgeteilt: Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg, Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Wesel, Los 3: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Emmerich. - Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Arbeiten zur Beseitigung möglicher Schifffahrtshindernisse bzw. Gefahrenquellen auszuführen. Die durchzuführende Arbeiten sind entsprechend der Lage der Flächen entlang des Rheinufers in drei Losen aufgeteilt. Die Arbeiten sind überwiegend zwischen dem 01.10. bis 28.02 eines Jahres durchzuführen. Abweichungen hiervon sind möglich. Die Auftragnehmerin (AN) hat dafür Sorge zu tragen das die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, während der Maßnahme, nicht beeinträchtigt wird. Bei allen Arbeiten müssen die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder eingehalten werden. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) müssen beachtet werden. Mit Erschwernissen ist bei allen durchzuführenden Arbeiten zu rechnen, so können z.B. kleinere Schüttsteinhaufen (Feuerstellen) angetroffen werden. Auch mit Tau- und Drahtresten sowie Müll und sonstigem Unrat ist auf den Arbeitsflächen zu rechnen. Maschinen- und Geräteräteschäden bzw. Stillstand, auch witterungsbedingt, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die genannten Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet. Bitte, beachten Sie: eine eingehende Ortsbesichtigung vor jeder Maßnahme wird dringend empfohlen. Ansprüche der AN, die auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Vor Beginn der Maßnahme führt die AG eine Übergabe der Maßnahmenfläche mit einem Vertreter der AN durch, wobei der Urzustand der Fläche dokumentiert wird (Einweisungsprotokoll). Alle durch die Arbeiten auftretenden Schäden sind von der AN zu beheben. Eine Vergütung hierfür wird nicht gewährt. Die Arbeitsflächen sind Teil eines Flora-Fauna-Habitats, Naturschutzgebiets, Vogelschutzgebiets und ein gesetzlich geschützter Biotop. Die sich daraus ergebenden Natur- und Landschaftsschutzrechtlichen Vorgaben sind den jeweils geltenden Gebietsverordnungen zu entnehmen und einzu-halten. Siehe Anlagen C-03a „Schutzgebiete“ der jeweiligen Losen. - Die Böschungen und Rampen haben teilweise Neigungen von 1:1. - Je nach Witterungsverhältnissen kann es zu erheblichen Wasserstandsschwankungen und Risikowasserständen kommen. Dies kann verschiedene Komplikationen zur Folge haben: a) Verschieben bzw. Unterbrechen der Arbeit für einen längeren Zeitraum; b) neuerliche oder sogar mehrfache Baustelleneinrichtung. Zu a): Diese Vorkommnisse sind zu berücksichtigen und in den Einheitspreis mit einzurechnen. Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Siehe hierzu auch die Pegelganglinien der jeweiligen Losen. Aufgrund des beschränkten Zeitraums für die Ausführung sind die Zeiten günstiger Wasserstände (durch erhöhten Arbeitsansatz) entsprechend zu nutzen, wobei immer die geltenden Arbeitszeitschutzgesetzte zu beachten sind. Zu b): Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Sollte eine erneute Baustelleneinrichtung aus Sicht der AN nötig sein, beantragt sie dies rechtzeitig bei der AG. - Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg

Auszuführende Leistungen: - Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 5.000 qm - Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk - Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk - Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm - Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

10 Monate–
2
Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Wesel

Auszuführende Leistungen: - Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 10.000 qm - Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk - Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk - Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm - Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

10 Monate–
3
Los 3: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Emmerich

Auszuführende Leistungen: - Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 20.000 qm - Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk - Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk - Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm - Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

10 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträ … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 24.06.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Die Rahmenvereinbarung endet auch vor dem Erreichen ihrer maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen je Los erreicht wurden. Die Höchstabrufmengen der einzelnen Lose stellen sich wie folgt dar: Los 1: Aufwuchsbeseitigung: 20.000 m² Baumbeseitigung: 80 Stk. Rodung: 40 Stk. Totholzbeseitigung: 60 Fm Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk. Entasten von Bäumen: 20 Stk. Los 2: Aufwuchsbeseitigung: 40.000 m² Baumbeseitigung: 80 Stk. Rodung: 40 Stk. Totholzbeseitigung: 60 Fm Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk. Entasten von Bäumen: 20 Stk. Los 3: Aufwuchsbeseitigung: 80.000 m² Baumbeseitigung: 80 Stk. Rodung: 40 Stk. Totholzbeseitigung: 60 Fm Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk. Entasten von Bäumen: 20 Stk.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Pabst Landschaftsservice GmbH, Wesel–
2Pabst Landschaftsservice GmbH, Wesel–
3Bernhard Landers GmbH, Emmerich am Rhein–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (223 Lose mit Angabe)
282.932 €Zuschlagswert im Median
141.877 € – 435.956 €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3de86c94-2413-4c07-af6a-0ab953e834e4.