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Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg und Lüneburg, VOEK 411-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 411-25veröffentlicht 11.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 346 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate02.02.2026 – 30.09.2026
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    Online
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 9 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg und Lüneburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeitenerfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen.Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeiten erfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung.

8 Monate–
2
Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Lüneburg

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Lüneburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeiten erfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung.

8 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Anlage B-02.1 LV Los 1 - Hamburg100 %
Preis
Anlage B-02.1 LV Los 1 - HamburgPreis

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registerg … ganz lesen1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort). 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffs-krieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Auf-träge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen 4. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG 5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). 6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Mio … ganz lesen1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden sowie 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Wer … ganz lesen1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können. 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Erklärung seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist - Nachweis Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens - Nachweis Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Nachweis Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 3. Sachkundennachweis / Zertifkat des Einsatzpersonals Nachweis zum gültigen Güteschutzkennzeichen Kanalbau Gütezeichen RAL-GZ Beurteilungsgruppen I (Inspektion) und R (Reinigung) oder gleichwertig als Anlage. 4. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.02.2026
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
27.11.2025, 09:01 Uhr. Online. Keine Teilnahme der Bieter erlaubt.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Freiberufler, Selbstständige, Sonstige KMU

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

93vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (90 Lose mit Angabe)
287.493 €Zuschlagswert im Median
125.283 € – 578.225 €mittlere Hälfte, 40 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31ba67f4-be4b-49c1-a5ad-6ebfb40b7e45.