Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg und Lüneburg, VOEK 411-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 411-25veröffentlicht 11.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Monate
- 02.02.2026 – 30.09.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate02.02.2026 – 30.09.2026
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 11 MonatenOnline
- Bindefrist endetvor 9 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 30.09.2026
- Heute
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg und Lüneburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeitenerfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen.Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeiten erfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung. | 8 Monate | – |
| 2 | Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Lüneburg Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Lüneburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeiten erfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung. | 8 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Anlage B-02.1 LV Los 1 - HamburgPreis
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registerg … ganz lesenkürzer
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort). 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffs-krieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Auf-träge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen 4. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG 5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). 6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Mio … ganz lesenkürzer
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden sowie 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Wer … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können. 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Erklärung seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist - Nachweis Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens - Nachweis Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Nachweis Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 3. Sachkundennachweis / Zertifkat des Einsatzpersonals Nachweis zum gültigen Güteschutzkennzeichen Kanalbau Gütezeichen RAL-GZ Beurteilungsgruppen I (Inspektion) und R (Reinigung) oder gleichwertig als Anlage. 4. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.02.2026
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.11.2025, 09:01 Uhr. Online. Keine Teilnahme der Bieter erlaubt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Freiberufler, Selbstständige, Sonstige KMU
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- P&B Umwelttechnik GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- kanalprofi GmbH5 Zuschläge
- Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Ingenieurbüro Ballweg4 Zuschläge
- Nyenhuis Umweltservice GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31ba67f4-be4b-49c1-a5ad-6ebfb40b7e45.