Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern
Aktenzeichen 124-8010-035/25veröffentlicht 28.11.2025erstmals 28.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 110,71 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 13
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Arbeitnehmerüberlassung für die Betreuung von Fachverfahren im technischen AnwendungsbetriebZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Bayern (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 110,71 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 13Angebot auf bis zu 13, Zuschlag höchstens 13 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistungskennzahl (L)50 %
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 11 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 10 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 10 Monaten
- Bindefrist endetvor 7 Monaten70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen. Gegenstädnlich wird bei insgesamt dreizehn (13) Fachlosen, je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen.
Gegenstand nach CPV
- 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche VerwaltungHauptgegenstand
- 79620000Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
- 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
- 72720000Fernnetzdienste
- 71241000Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
- 75240000Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
- 75110000Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Lose13 Lose · Angebot auf bis zu 13 · Zuschlag höchstens 13 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Betriebsunterstützung – IT-Technik Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. | 24 Monate | – |
| 2 | Los 2 - Betriebsunterstützung – Verwaltung Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. | 24 Monate | – |
| 3 | Los 3 - IT-Technik Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 4 | Los 4 - Nutzermanagement Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 5 | Los 5 - Bau und Infrastruktur Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 6 | Los 6 - Netzhärtung Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 7 | Los 7 - Funknetzmessung Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 8 | Los 8 - Funknetzplanung Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 9 | Los 9 - Zugangsnetz Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 10 | Los 10 - Projektmanagement Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 11 | Los 11 - Sicherheitsmanagment Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 12 | Los 12 - Landesweite IT-Verfahren Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
| 13 | Los 13 - Verwaltung und Betriebswirtschaft Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. | 24 Monate | – |
Bedingungen12 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 1: Anforderungsprofil 1, 2 und 3) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 800.000,00 Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderu … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an die Qualifikation „Pro“ und/oder „Expert“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Arbeitnehmerüberlassung) … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an die Qualifikation „Pro“ und/oder „Expert“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Arbeitnehmerüberlassung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zwei (2) Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügt, welche die Qualifikation „Pro“ bzw. „Expert“ erfüllen müssen (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen: • IT-Technik: Unterstützung im Betrieb und Technik, insbesondere bei dem Betrieb der technischen IT-Infrastruktur (Software und Hardware) und • Nutzermanagement: Unterstützung im Betrieb und Nutzermanagement, insbesondere bei dem Betrieb und der Betreuung einer Endgeräte-spezifischen Updatesoftware in einem Umfang von mindestens 220 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung), b) Referenzauftraggeber war eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 1 BayVwVfG oder ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen: • IT-Technik: Unterstützung im Betrieb und Technik, insbesondere bei dem Betrieb der technischen IT-Infrastruktur (Software und Hardware) und • Nutzermanagement: Unterstützung im Betrieb und Nutzermanagement, insbesondere bei dem Betrieb und der Betreuung einer Endgeräte-spezifischen Updatesoftware in einem Umfang von mindestens 220 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG bzw. im Falle einer Befristung zusammen mit einer Verpflichtungserklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gült … ganz lesenkürzer
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG bzw. im Falle einer Befristung zusammen mit einer Verpflichtungserklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gültige Erlaubnis während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten und mit einer Eigenerklärung darüber, dass aktuell keine Ablehnung des Verlängerungsantrages i.S.d. § 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG vorliegt, ist mit dem Angebot einzureichen (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 11: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 11: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 13: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 18: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3.000.000,00 Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 2: Anforderungsprofil 4, 5 und 6) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,2 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an die Qualifikation „Pro“ und/oder „Expert“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Arbeitnehmerüberlassung) … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an die Qualifikation „Pro“ und/oder „Expert“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Arbeitnehmerüberlassung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens vier (4) Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügt, welche die Qualifikation „Pro“ bzw. „Expert“ erfüllen müssen (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen: • Büro: Einfache Buchhaltung und Haushalt, Terminkoordination, Büroorganisation, Schriftwechsel und Aktenverwaltung • Sicherheitskartenverwaltung: Mitwirkung und Unterstützung bei der Verwaltung der Sicherheitskarten, Personalisierung und Logistik von Sicherheitskarten, und • Vertragsverwaltung: Gehobener Schriftverkehr mit Behörden, Privatpersonen und Unternehmen, Vertragsverwaltung (z.B. Überwachung von Fristen, etc.), Dateneingabe in Vertrags- bzw. Datenmanagementsystem, Vor-Ort Termine mit Vertragspartnern inkl. Vertragsverhandlungen in einem Umfang von mindestens 440 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung), b) Referenzauftraggeber war eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 1 BayVwVfG oder ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen: • Büro: Einfache Buchhaltung und Haushalt, Terminkoordination, Büroorganisation, Schriftwechsel und Aktenverwaltung • Sicherheitskartenverwaltung: Mitwirkung und Unterstützung bei der Verwaltung der Sicherheitskarten, Personalisierung und Logistik von Sicherheitskarten, und • Vertragsverwaltung: Gehobener Schriftverkehr mit Behörden, Privatpersonen und Unternehmen, Vertragsverwaltung (z.B. Überwachung von Fristen, etc.), Dateneingabe in Vertrags- bzw. Datenmanagementsystem, Vor-Ort Termine mit Vertragspartnern inkl. Vertragsverhandlungen in einem Umfang von mindestens 440 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG bzw. im Falle einer Befristung zusammen mit einer Verpflichtungserklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gült … ganz lesenkürzer
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG bzw. im Falle einer Befristung zusammen mit einer Verpflichtungserklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gültige Erlaubnis während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten und mit einer Eigenerklärung darüber, dass aktuell keine Ablehnung des Verlängerungsantrages i.S.d. § 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG vorliegt (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 11: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 11: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 13: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 18: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3.000.000,00 Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 4,6 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zehn (10) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für IT-Technik in den Bereichen: • System-/Serveradministration: Konzeptionierung, Planung, Aufbau und Betriebsüberführung von dezidierten Server-Client Systemen. • IT-Netze: Konzeptionierung, Planung, Aufbau und Betriebsüberführung von Netzwerken und VPN-Einwahlstrukturen. • Applikationsbetreuung: Administration und Konfiguration von Applikationen einschließlich Fehleranalyse und –behebung. • Infrastrukturentwicklung: Definition, Beschreibung, Realisierung und Dokumentation von Hardware- und/oder Softwareschnittstellen in einem Umfang von mindestens 1.100 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für IT-Technik in den Bereichen: • System-/Serveradministration: Konzeptionierung, Planung, Aufbau und Betriebsüberführung von dezidierten Server-Client Systemen. • IT-Netze: Konzeptionierung, Planung, Aufbau und Betriebsüberführung von Netzwerken und VPN-Einwahlstrukturen. • Applikationsbetreuung: Administration und Konfiguration von Applikationen einschließlich Fehleranalyse und –behebung. • Infrastrukturentwicklung: Definition, Beschreibung, Realisierung und Dokumentation von Hardware- und/oder Softwareschnittstellen in einem Umfang von mindestens 1.100 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 11,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 3,7 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens acht (8) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Nutzermanagement in den Bereichen: • Tests: Testplanung, Testautomatisierung und Testdurchführung • Rolloutplanung: Planung der Umsetzung neuer Programmstände • Dienste-Management: Einführung neuer Dienste und Funktionen sowie Erstellung, Prüfung und Fortschreibung von Leistungsmerkmalen • Fachliche Applikationsberatung: Einbringung und Bewertung von Änderungswünschen, Fehleranalyse (einschl. Nachverfolgung) sowie Prozessüberwachung in einem Umfang von mindestens 880 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Nutzermanagement in den Bereichen: • Tests: Testplanung, Testautomatisierung und Testdurchführung • Rolloutplanung: Planung der Umsetzung neuer Programmstände • Dienste-Management: Einführung neuer Dienste und Funktionen sowie Erstellung, Prüfung und Fortschreibung von Leistungsmerkmalen • Fachliche Applikationsberatung: Einbringung und Bewertung von Änderungswünschen, Fehleranalyse (einschl. Nachverfolgung) sowie Prozessüberwachung in einem Umfang von mindestens 880 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 9 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 5
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 6,5 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zwanzig (20) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Bau und Infrastruktur in den Bereichen: • Planung, Organisation und Durchführung von baulichen Vorbegehungen (BVB), • Planung, Organisation und Durchführung von bautechnischen Begehungen (BTB), • Planung, Organisation und Durchführung von technischen Ortsbegehungen (TOB), • Planung, Organisation und Dokumentation der Abnahme von Bauleistungen und • Durchführung von Gewährleistungsbegehungen einschl. Kontrolle, Koordination und Dokumentation der Nacherfüllung von baulichen Mängeln in einem Umfang von mindestens 2145 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Bau und Infrastruktur in den Bereichen: • Planung, Organisation und Durchführung von baulichen Vorbegehungen (BVB), • Planung, Organisation und Durchführung von bautechnischen Begehungen (BTB), • Planung, Organisation und Durchführung von technischen Ortsbegehungen (TOB), • Planung, Organisation und Dokumentation der Abnahme von Bauleistungen und • Durchführung von Gewährleistungsbegehungen einschl. Kontrolle, Koordination und Dokumentation der Nacherfüllung von baulichen Mängeln in einem Umfang von mindestens 2145 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 16 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 6
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,3 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens drei (3) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Netzhärtung in den Bereichen: • Fachliche Beratung zur Vorbereitung und Begleitung von (EU-weiten) Ausschreibungen insbesondere bei der Erstellung von (funktionalen) Leistungsbeschreibungen, • Fachliche Beratung und Unterstützung für die Themengebiete Bauleitung, Baubegleitung, Projektsteuerung, Planungsüberwachung sowie Prüfung und Freigabe von (Bau-)Planungen und • Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und/oder Instandhaltung von Netzersatzanlagen auf Basis von Bleiakkumulatoren, Dieselaggregaten oder Brennstoffzellen, in einem Umfang von mindestens 330 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Netzhärtung in den Bereichen: • Fachliche Beratung zur Vorbereitung und Begleitung von (EU-weiten) Ausschreibungen insbesondere bei der Erstellung von (funktionalen) Leistungsbeschreibungen, • Fachliche Beratung und Unterstützung für die Themengebiete Bauleitung, Baubegleitung, Projektsteuerung, Planungsüberwachung sowie Prüfung und Freigabe von (Bau-)Planungen und • Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und/oder Instandhaltung von Netzersatzanlagen auf Basis von Bleiakkumulatoren, Dieselaggregaten oder Brennstoffzellen, in einem Umfang von mindestens 330 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Lose 7, 8
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,1 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens drei (3) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Funknetzmessung in den Bereichen: • Planung, Organisation, Koordination und Durchführung von qualifizierten Funkmessungen (sog. Netzversorgungsmessungen), • Problembezogene Aufbereitung und Dokumentation von Funkmessdaten sowie deren Analyse und • Konzeptionelle Erarbeitung und Weiterentwicklung von Mess- und Einsatzkonzepten, Prozessen sowie deren Dokumentation in einem Umfang von mindestens 330 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Funknetzmessung in den Bereichen: • Planung, Organisation, Koordination und Durchführung von qualifizierten Funkmessungen (sog. Netzversorgungsmessungen), • Problembezogene Aufbereitung und Dokumentation von Funkmessdaten sowie deren Analyse und • Konzeptionelle Erarbeitung und Weiterentwicklung von Mess- und Einsatzkonzepten, Prozessen sowie deren Dokumentation in einem Umfang von mindestens 330 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3,0 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 9
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 7,5 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens neunzehn (19) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Netzplanung (Festnetz/Accessnetz): Prüfen vorhandener und zukünftiger Anbindungsmöglichkeiten durch festnetzgebundene Leitungen, Planung und Definition von Netztopologien unter Berücksichtigung von Streckentopologien, Konzeptionierung der Netzwerkarchitektur • Transmissionsplanung (Festnetz/Accessnetz), Richtfunkplanung: Beratung bei der Definition der Anforderungen an das Netzdesign, Planung von Streckentopologien, Definition der notwendigen Richtfunk-Systemkomponenten, Definition der wesentlichen Standortparameter, und • Migrationsplanung: Definition von typischen Migrationssituationen, Beratung bei standortbezogener Definition der Migrationsmaßnahmen, Erarbeitung und Dokumentation von Abläufen und Migrationsprozessen in einem Umfang von mindestens 2040 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Netzplanung (Festnetz/Accessnetz): Prüfen vorhandener und zukünftiger Anbindungsmöglichkeiten durch festnetzgebundene Leitungen, Planung und Definition von Netztopologien unter Berücksichtigung von Streckentopologien, Konzeptionierung der Netzwerkarchitektur • Transmissionsplanung (Festnetz/Accessnetz), Richtfunkplanung: Beratung bei der Definition der Anforderungen an das Netzdesign, Planung von Streckentopologien, Definition der notwendigen Richtfunk-Systemkomponenten, Definition der wesentlichen Standortparameter, und • Migrationsplanung: Definition von typischen Migrationssituationen, Beratung bei standortbezogener Definition der Migrationsmaßnahmen, Erarbeitung und Dokumentation von Abläufen und Migrationsprozessen in einem Umfang von mindestens 2040 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 18,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 10
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 14,5 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zweiunddreißig (32) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Projektsteuerung, Projektleitung, Projektplanung, Projektberatung und Projektmanagement • Entwicklung von Strategien zur Lösung komplexer Probleme im Digitalfunk BOS und IT • Beratung bei der Koordination und besseren Verzahnung von mehreren Projekten und • Konzeptentwicklung in einem Umfang von mindestens 3465 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Projektsteuerung, Projektleitung, Projektplanung, Projektberatung und Projektmanagement • Entwicklung von Strategien zur Lösung komplexer Probleme im Digitalfunk BOS und IT • Beratung bei der Koordination und besseren Verzahnung von mehreren Projekten und • Konzeptentwicklung in einem Umfang von mindestens 3465 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LsKG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 35 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 11
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,0 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zwei (2) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Sicherheitsmanagement in den Bereichen: • Planung und Durchführung von Penetrationstests, • Planung und Erstellung von Sicherheitskonzepten und -richtlinien sowie • Vorbereitung und Durchführung von Audits, Revisionen und/oder Zertifizierungen nachIT-Grundschutz (BSI), in einem Umfang von mindestens 200 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für Sicherheitsmanagement in den Bereichen: • Planung und Durchführung von Penetrationstests, • Planung und Erstellung von Sicherheitskonzepten und -richtlinien sowie • Vorbereitung und Durchführung von Audits, Revisionen und/oder Zertifizierungen nach IT-Grundschutz (BSI), in einem Umfang von mindestens 200 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 2,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 12
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 4,6 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zehn (10) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für IT-Verfahren in den Bereichen: • Planung, Spezifikation und Durchführung von Testfällen für IT-Gesamtsysteme, • Dokumentation und (Ursachen-)Analyse von gemeldeten Störungen sowie Koordination und Durchführung von Störungsbeseitigung für IT-Gesamtsysteme • Erstellung und Pflege von Webanwendungen und • Erstellung und Pflege von mobilen Applikationen („Apps“), in einem Umfang von mindestens 1100 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen für IT-Verfahren in den Bereichen: • Planung, Spezifikation und Durchführung von Testfällen für IT-Gesamtsysteme, • Dokumentation und (Ursachen-)Analyse von gemeldeten Störungen sowie Koordination und Durchführung von Störungsbeseitigung für IT-Gesamtsysteme • Erstellung und Pflege von Webanwendungen und • Erstellung und Pflege von mobilen Applikationen („Apps“), in einem Umfang von mindestens 1100 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 11,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Los 13
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
- Qualität
- Leistungskennzahl (L)Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 2,2 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). *Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wob … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an „Junior Berater“ und „Senior Berater“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Dienstleistung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens sieben (7) Berater (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügen welche die Qualifikation „Junior Berater“ bzw. „Senior Berater“ erfüllen müssen. (Mindestanforderung).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanfo … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): 1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt: a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Verwaltung (inkl. Standortverwaltung): Unterstützung bei dem Auf-, Um- und Rückbau, sowie der Mitnutzung (aktiv/passiv) von Standorten, Prüfung der Standortpläne, Beratung bei der Koordinierung der Maßnahmen auf fremden Mitnutzungsgrundstücken, Kontrolle der Standortdokumentation und • Betriebswirtschaft: Beratung bei Vertragsverhandlungen mit Eigentümern und fachliche Beratung bei der Vertragserstellung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Einholung von Genehmigungen, finanztechnische Abwicklung von Verträgen in einem Umfang von mindestens 770 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung). b) Referenzauftraggeber war eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder eine Behörde oder Organisation im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung). 2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen: • Verwaltung (inkl. Standortverwaltung): Unterstützung bei dem Auf-, Um- und Rückbau, sowie der Mitnutzung (aktiv/passiv) von Standorten, Prüfung der Standortpläne, Beratung bei der Koordinierung der Maßnahmen auf fremden Mitnutzungsgrundstücken, Kontrolle der Standortdokumentation und • Betriebswirtschaft: Beratung bei Vertragsverhandlungen mit Eigentümern und fachliche Beratung bei der Vertragserstellung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Einholung von Genehmigungen, finanztechnische Abwicklung von Verträgen in einem Umfang von mindestens 770 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Dem Auftraggeber steht es dabei frei, die Rahmenvereinbarung zweimal (2-mal), um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich dabei automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerspruchs bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf N … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle … ganz lesenkürzer
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen. 2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. 3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen. 4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen 8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen. 9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 5,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Kontakt
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c11202c9-7907-41d3-bc9a-31f920eacbcd.