Vergabe Planungsleistungen Kita Spatzennest
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna · Limbach-Oberfrohna, Sachsen
Aktenzeichen 26/24veröffentlicht 08.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 33 Monate
- 26.07.2024 – 30.04.2027
- Lose
- 5
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen (19 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 597 €
- Laufzeit
- 33 Monate26.07.2024 – 30.04.2027
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Limbach-Oberfrohna09212, Landkreis Zwickau, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 29 MonatenStadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus B, Raum Zlin
- Bindefrist endetvor 27 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 30.04.2027
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäudeplanung Gebäudeplanung: Gebäudeplanung für die Sanierung der Kita "Spatzennest" im Rahmen des EFRE-Fördergebiet „Tradition. Transformation. Zukunft“ Nach der Förderrichtlinie für Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027 finanziert von der Europäischen Union. Das Bestandsgebäude der Kindertageseinrichtung soll mit einer perspektivischen Betriebserlaubnis für 70 Kinder (24 Krippe, 46 Kindergarten und 8 darin enthaltene Integrationsplätze) saniert und damit inhaltliche und bauliche Mängel behoben, eine energetische Verbesserung durchgeführt sowie Barrierefreiheit hergestellt werden. | 33 Monate | 239 € |
| 2 | Freianlagenplanung Freianlagenplanung: Im Rahmen der Sanierung des Bestandsgebäudes soll die derzeit vom Gebäude abgelegene Außenanlage an das Kitagebäude verlegt und neu errichtet werden. Weiterhin sollen der Vorplatz und Eingangsbereich der Kita funktional geordnet (Holen/Bringen der Kinder, Parkplätze, Anlieferung Essen, Müllplatz), für eine bessere Auswirkung neu gestaltet und an der Hohensteiner Straße hervorgehoben werden. | 33 Monate | 73 € |
| 3 | Technische Ausrüstungen – Elektro Technische Ausrüstungen - Elektro: Im Rahmen der Gebäudesanierung soll die Bestandsanlage Elektro erneuert und eine energetische Verbesserung der Haustechnik erreicht werden um eine wirtschaftliche Betreibung der Kita unter Erfüllung aller Anforderungen zu ermöglichen. Die Errichtung einer PV-Anlage zur Eigenstromversorgung soll ebenfalls im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geprüft werden. | 33 Monate | 88 € |
| 4 | Technische Ausrüstungen - HLS Technische Ausrüstungen - HLS: Im Rahmen der Gebäudesanierung soll die Bestandsanlage HLS erneuert und eine energetische Verbesserung der Haustechnik erreicht werden um eine wirtschaftliche Betreibung der Kita unter Erfüllung aller Anforderungen zu ermöglichen. Für die Wärmeversorgung ist eine nachhaltige Lösung mit regenerativer Energie im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu finden. | 33 Monate | 125 € |
| 5 | Tragwerksplanung Tragwerksplanung: Im Rahmen der Gebäudesanierung sind Eingriffe in das Tragwerk aufgrund von Umbauten und Sanierung erforderlich. | 33 Monate | 72 € |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- 1. Zuschlagskriterium: Gestalterische bzw. planerische Philosophie des Bieters unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Nutzung der Kindertagesstätte
- Preis
- 2. Zuschlagskriterium: Honorar
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und (nur für Los 01 Gebäudeplanung) bauvorlageberechtigt sind.
- Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach §§ 33-36 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistungen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau oder Sanierung einer Einrichtung … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach §§ 33-36 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistungen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau oder Sanierung einer Einrichtung für die Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Hort) • Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2013 • mind. Leistungsphasen 2 - 8 erbracht (§ 34 HOAI) • anrechenbare Kosten aus KG 300 mind. 1.000.000,00 € netto • mind. Honorarzone III- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostituti … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.07.2024
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Ei … ganz lesenkürzer
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistungen der weiteren Stufen vollständig oder teilweise bei ihm abgerufen werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest, als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.- Optionen
Lediglich optional zu erbringen sind folgende Leistungsphasen: Leistungsphasen 5-9 Die Leistungsphase 5-9 kann optional in der 2. Stufe beauftragt werden. Besondere Leistungen: - LPH 3: Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und … ganz lesenkürzer
Lediglich optional zu erbringen sind folgende Leistungsphasen: Leistungsphasen 5-9 Die Leistungsphase 5-9 kann optional in der 2. Stufe beauftragt werden. Besondere Leistungen: - LPH 3: Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach - LPH 9: Anzeigen von Mängeln und Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen bei den Gewerken bei denen der Planer die Ausführung überwacht hat- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.06.2024, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus B, Raum Zlin
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Ka … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- 1. Zuschlagskriterium: Gestalterische bzw. planerische Philosophie des Bieters
- Preis
- 2. Zuschlagskriterium: Honorar
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
- Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach §§38-39 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau / Sanierung einer Freianlage mit … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach §§38-39 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau / Sanierung einer Freianlage mit Bauwerksbezug und Spielplatz • Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2013 • mind. Leistungsphasen 2-8 erbracht (§ 39 HOAI) • anrechenbare Kosten aus KG 500 mind. 200.000,00 € netto • mind. Honorarzone IV- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostituti … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.07.2024
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Ei … ganz lesenkürzer
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistungen der weiteren Stufen vollständig oder teilweise bei ihm abgerufen werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest, als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.- Optionen
Lediglich optional zu erbringen sind folgende Leistungsphasen: Leistungsphasen 5-9 Die Leistungsphase 5-9 kann optional in der 2. Stufe beauftragt werden. Besondere Leistungen: - LPH 3: Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und … ganz lesenkürzer
Lediglich optional zu erbringen sind folgende Leistungsphasen: Leistungsphasen 5-9 Die Leistungsphase 5-9 kann optional in der 2. Stufe beauftragt werden. Besondere Leistungen: - LPH 3: Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach - LPH 9: Anzeigen von Mängeln und Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen bei den Gewerken bei denen der Planer die Ausführung überwacht hat- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.06.2024, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus B, Raum Zlin
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Ka … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
Lose 3, 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- 1. Zuschlagskriterium: Planerische Philosophie des Bieters für eine kostensparende und effektive Sanierung der Haustechnik
- Preis
- 2. Zuschlagskriterium: Honorar
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
- Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen §§ 53-55 bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung der Anla … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen §§ 53-55 bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 nach §§ 53, 55 HOAI von mind. einer im Rahmen einer Gebäudesanierung oder eines Neubaus im öffentlichen Bereich • Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2013 • mind. Leistungsphasen 2 - 8 erbracht (§ 55 HOAI) • anrechenbare Kosten aus KG 400: mind. 100.000,00 € netto • mind. Honorarzone II- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostituti … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.07.2024
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Ei … ganz lesenkürzer
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistungen der weiteren Stufen vollständig oder teilweise bei ihm abgerufen werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest, als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.- Optionen
- Lediglich optional (gem. Ziff. 3.8) beauftragt werden in Stufe 2 folgende Leistungen: Leistungsphasen 5-9 Besondere Leistungen: - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach - LPH 9: Anzeigen von Mängeln und Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen bei den Gewerken bei denen der Planer die Ausführung überwacht hat
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.06.2024, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus B, Raum Zlin
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Ka … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
Los 5
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- 1. Zuschlagskriterium: Tragwerksplanerische Philosophie des Bieters
- Preis
- 2. Zuschlagskriterium: Honorar
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
- Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach § 51 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Referenz aus der Tragwerksplanung nach §§ 51 HOAI von … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach § 51 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Referenz aus der Tragwerksplanung nach §§ 51 HOAI von mind. einer Umbau – und Sanierungsmaßnahme eines Bestandobjektes im öffentlichen Bereich • Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2013 • mind. Leistungsphasen 2 - 5 erbracht (§ 51 HOAI) • anrechenbare Kosten aus KG 400: mind. 500.000,00 € netto • mind. Honorarzone III- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostituti … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.07.2024
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • soweit erforderlich für die Genehmigungsfähigkeit • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die … ganz lesenkürzer
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • soweit erforderlich für die Genehmigungsfähigkeit • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Stufe 3: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistungen der weiteren Stufen vollständig oder teilweise bei ihm abgerufen werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest, als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.- Optionen
- Lediglich optional (gem. Ziff. 3.8) beauftragt werden in Stufe 2 und 3 folgende Leistungen: 2. Stufe: Leistungsphase 4 3. Stufe: Leistungsphase 5-6 Besondere Leistungen: LPH 8: Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei dem Umbach des Bestandsgebäude
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.06.2024, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus B, Raum Zlin
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Ka … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna
- Website
- limbach-oberfrohna.de
- Kontakt
- verdingungsstelle@
limbach-oberfrohna.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen (19 offen)
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018f5376-f99c-4d44-ad11-f79b8e2704b8.