Vergabe Objektplanung nach GWB und VgV „Sanierung Bürgerhaus Seelbach“
Gemeinde Seelbach · Seelbach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen OG05-242veröffentlicht 28.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Seelbach77960, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.
- Architektonischer Ansatz / Herangehensweise Sanierung30 %
- Konzeption und Funktionalität der Vereinstheke10 %
- Verfügbarkeit vor Ort15 %
- Vorstellung und Darstellung des Projektteams10 %
- Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs15 %
- Nachhaltigkeit / Umgang mit Materialien10 %
- verbindliche Honorarparameter10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,9 Punkte |
| 25 % teurer | −2 Punkte |
| 50 % teurer | −3,3 Punkte |
| 100 % teurer | −5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Seelbach beabsichtigt das 1980/1981 errichtete Bürgerhaus im Klostergarten umfassend zu sanieren. In diesem Zuge soll die bestehende Vereinstheke ausgebaut und ertüchtigt werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, ein Büro / eine Bürogemeinschaft zu beauftragen, welche/s eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden die LPHs 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Das Bürgerhaus liegt im förmlichen festgelegten Sanierungsgebiet „Seelbach Ortsmitte". Adresse: Marktstraße 6, 77960 Seelbach
Beschreibung des Loses
Gebäudehistorie: Das Bürgerhaus Seelbach wurde zwischen 1981 und 1982 als „Haus des Gastes und des Bürgers“ im Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens errichtet und am 19. Mai 1982 unter Bürgermeister Walter Dilger feierlich eröffnet. Das Bürgerhaus entstand auf Grundlage eines Wettbewerbs, in dem sich der Beitrag des Architekts Gerhard A. Lehmann durchsetzte. Lehmann entwarf das Gebäude in konstruktiver Holzbauweise, die dem Gebäude seinen eigenen unverwechselbaren Charakter mit hohem Wiedererkennungswert gibt. Das Gebäude ist Zeuge seiner Zeit, was besonders im Inneren aufgrund der verwendeten Materialien und Farbgebungen deutlich wird. Das Gebäude wird als urheberrechtlich geschütztes Bauwerk eingestuft. Das Gebäude verfügt über eine Grundfläche von 1.801 m² und einen umbauten Raum von 9.636 m³, in dem neben dem großen Veranstaltungssaal mit Bühne und Emporen, die Gaststätte mit Kegelbahn, der Proberaum des Musikvereins Seelbach sowie mehrere Umkleide-, Büro-, Lager-, Technik- und Sanitärräume untergebracht sind. Die Bausumme betrug damals 5.565.000 DM (2.845.340 Euro). Das Bürgerhaus befindet sich zentral im Ortskern im alten Klostergarten. Östlich angrenzend befindet sich direkt das Rathaus, westlich angrenzend eine Minigolfanlage sowie, unterbrochen durch die Eisenbahnstraße, die Sporthalle Seelbach. Mit dem Bau des Bürgerhauses wurde damals das Ziel einer konsequenten Trennung von Sportstätten und Kulturstätten verfolgt, da zeitgleich auch die separate Sporthalle errichtet wurde.
Nutzung: Das Bürgerhaus im Klostergarten wird von vielen Vereinen, Organisationen und Privatleuten für Veranstaltungen genutzt. Insbesondere zu nennen sind die Seelbacher Fasnet, die Kulturtage Seelbach und Vereinsfeiern. Auch Privatleute können das Bürgerhaus mieten. Auf den umgebenden Freiflächen finden ferner die Freilichtspiele Seelbach sowie das historisch angelehnte Katharinenfest statt.
Anlass Verfahren / Sanierungsbedarf: Aufgrund des Gebäudealters von nunmehr über 40 Jahren sind zwischenzeitlich Sanierungsarbeiten notwendig geworden, um den Baukörper an zeitgemäße bauliche Anforderungen anzupassen und altersbedingt eingetretene Abnutzungs- und Schadbilder zu beheben. Hierzu wurde bereits 2018 der Sanierungsbedarf am Gebäude erhoben und zwischenzeitlich fortgeschrieben. Eine ausführliche Darstellung des Sanierungsbedarfs können Sie dem Verfahrensleitfaden entnehmen, der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Anforderungen der Nutzer: Am 19.07.2023 fand eine Besprechung mit verschiedenen Nutzern des Bürgersaals statt, bei der diese die Möglichkeit hatten, ihre Nutzungsbedarfe anzumelden. Ein Protokoll zu diesem Besprechungstermin ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Zwischen dem Bürgersaal im Osten und der Gastronomie im Westen befindet sich eine schmale Gastronomietheke, die insbesondere von Vereinen als Ausschank bei Feierlichkeiten verwendet wird. Die Theke ist vom Bürgersaal aus erreichbar und hat zur Gastronomie eine Verbindung zur dortigen Küche. Die Theke ist zu klein dimensioniert. Der Ausschank ist aufgrund beengter Platzverhältnisse hinter der Theke sehr mühsam und auch für Gäste, die Getränke holen ist zu wenig Raum vorgesehen. Gäste kommen sowohl aus dem Bürgersaal durch die dortige Verbindung als auch von Süden von außen. Von den Bietern wird erwartet, dass sie einen Lösungsvorschlag machen, um diese beengte Situation zu verbessern. Dies kann neben einer Neuordnung auch eine Erweiterung des Raums (=Vereinstheke) z.B. in Richtung Süden sein, wo heute der Außenbereich beginnt. Allerdings ist aufgrund des Urheberrechts sehr sensibel vorzugehen und der Charakter des Gebäudes muss gewahrt bleiben. Die Lösungsvorschläge müssen auf Grundlage des bereitgestellten Planmaterials gemacht werden. Es liegen keine digitalen Plangrundlagen vor. In den Plänen sind Abmessungen und Höhen entnehmbar. Aus den eingereichten Lösungsvorschlägen sollen Kubatur, Gestaltung, architektonische Idee und Darstellung von Funktion und Ausschankablauf hervorgehen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Architektonischer Ansatz / Herangehensweise SanierungGewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- Konzeption und Funktionalität der VereinsthekeGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Verfügbarkeit vor OrtGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Vorstellung und Darstellung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Darstellung des vorgesehenen ProjektablaufsGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Nachhaltigkeit / Umgang mit MaterialienGewichtung (Punkte, genau) 10
- Kosten
- verbindliche HonorarparameterGewichtung (Punkte, genau) 10
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/), Postanschrift: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenkürzer
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Satz 1: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/ Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| wwg-Architekten, Biberach | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 7, 77960 Seelbach
- Website
- seelbach-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- KommunalKonzept BW GmbHvergabe@
kommunalkonzept.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d7f9f0c2-e258-4178-b6d5-0817d92c2569.